Solved

Betreff: Vertrag wurde ohne Zustimmung geändert

2 years ago

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Telekom

Ich bin seit mehreren Jahren eine treue Telekom Kundin und habe jetzt folgendes Problem. Ich bin im Juli 2023 Umgezogen und habe deshalb bei der Telekom angerufen um mit meiner Telefonnummer und meinem Internet- Tarif  in die neue Wohnung umzuziehen. Ich habe dem Mitarbeiter der Telekom am Telefon klar und deutlich gesagt, dass ich keinen Tarifwechsel wünsche sondern mit meinem bestehenden Vertrag wegen eines Wohnungswechsels umziehen möchte. Leider wurde ohne mein Einverständnis eine Vertragsänderung vorgenommen. Erfahren habe ich das ganze mit der Rechnung vom 07.09.2023 als mir für den Monat September ein neuer Tarif berechnet wurde statt sonst 33,95 Euro für den alten Tarif. Ich war sehr verwundert und habe deshalb bei der Telekom angerufen. Am Telefon wurde mir dann die Tarif- Änderung mitgeteilt. Ich habe dem Mitarbeiter der Telekom erklärt, dass ich von keinem Telefonat weiß, dass ich einem Tarifwechsel bzw. einer Vertragsänderung zugestimmt hätte. Ich habe weder mündlich noch schriftlich einen Vertragswechsel oder Änderung zugestimmt. Daraufhin meinte der Telekom- Mitarbeiter er könnte mir nicht weiter helfen. Er würde das Problem aber weiterleiten und die Telekom würde sich bei mir melden. Als ich nach einiger Zeit immer noch nichts von der Telekom gehört habe, habe ich erneut angerufen. Die Dame dort am Telefon sagte mir, dass es leider schon zu lange her ist, um den alten Vertrag wieder herzustellen und der jetzige neue Tarif eine Laufzeit von 2 Jahren hätte. Das bedeutet ich würde 2 Jahre lang einen teureren Tarif bezahlen, den ich nie wollte und auch nicht zugestimmt habe. Ich fühle mich hier von der Telekom betrogen und bitte inständig um die Rückabwicklung in meinen alten Tarif.

 

Mit freundlichen Grüßen

Lena Akalin 

 

987

48

    • 2 years ago

      @Lena Akl 

      Sie haben doch die vorvertraglichen Informationen bekommen, und eine Auftragsbestätigung.

      Nach Erhalt der Auftragsbestätigung hätten sie 14 Tage Zeit zum Widerruf gehabt. Was genau besprochen wurde, kann ich natürlich nicht nachvollziehen.

      0

    • 2 years ago

      Lena Akl

      Erfahren habe ich das ganze mit der Rechnung vom 07.09.2023 als mir für den Monat September ein neuer Tarif berechnet wurde statt sonst 33,95 Euro für den alten Tarif.

      Erfahren habe ich das ganze mit der Rechnung vom 07.09.2023 als mir für den Monat September ein neuer Tarif berechnet wurde statt sonst 33,95 Euro für den alten Tarif.
      Lena Akl
      Erfahren habe ich das ganze mit der Rechnung vom 07.09.2023 als mir für den Monat September ein neuer Tarif berechnet wurde statt sonst 33,95 Euro für den alten Tarif.

      Und davor nicht in die Auftragsbestätigung geschaut?
      Dort war alles aufgeführt und du hättest mit einer Frist von 14 Tagen alles widerrufen können.

      10

      Answer

      from

      2 years ago

      Nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale ist der Tarifwechsel ohne meine Zustimmung nicht erlaubt.  Auch wenn die Wiederspruchfrist angeblich abgelaufen wäre.

      Seit Dezember 2021 müssen Sie Absprachen schriftlich bestätigen

      Ein einfaches "Ja" am Ende des Gesprächs reicht seit dem 1. Dezember 2021 nicht mehr aus, um einen Telekommunikationsvertrag wirksam am Telefon zu schließen. Anbieter müssen Ihnen nach dem Telefongespräch eine Vertragszusammenfassung bereitstellen. In dieser müssen die wichtigsten Informationen zu den Leistungen und Kosten aufgeführt sein. Was in der Vertragszusammenfassung steht, wird Bestandteil des Vertrages.

      Nach Erhalt der Vertragszusammenfassung  müssen Sie zudem den Vertrag in Textform genehmigen – beispielsweise per E-Mail oder Brief. Das heißt: Sie stimmen dem Vertrag aktiv zu. Der Anbieter hat ohne diese Zustimmung keinen Anspruch auf eine Bezahlung, auch wenn er  den Dienst bereitstellt.

       

      Ich habe weder per E-Mail noch schriftlich in irgendeiner Form dem Tarifwechsel zugestimmt.

      Answer

      from

      2 years ago

      @Lena Akl 

      Einmal reicht 😉

      Answer

      from

      2 years ago

      @Lena Akl  schrieb:
      Nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale ist der Tarifwechsel ohne meine Zustimmung nicht erlaubt. 

      Stimmt schon, ausnahme:

       

       

      @Jacqueline G.  schrieb:
      bzw. es war eine Buchung ohne Einsicht gewünscht.

      Du hast dein Recht selber ausgehebelt.

      Und ja, das darf man sogar.

      Warum dann immer noch diese Diskussion?

       

       

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 2 years ago

      Grüße @Lena Akl 

      Lena Akl

      Leider wurde ohne mein Einverständnis eine Vertragsänderung vorgenommen. Erfahren habe ich das ganze mit der Rechnung vom 07.09.2023

      Leider wurde ohne mein Einverständnis eine Vertragsänderung vorgenommen. Erfahren habe ich das ganze mit der Rechnung vom 07.09.2023
      Lena Akl
      Leider wurde ohne mein Einverständnis eine Vertragsänderung vorgenommen. Erfahren habe ich das ganze mit der Rechnung vom 07.09.2023

      Da man das Widerrufsrecht nicht genutzt hat, kam eine Zustimmung.

      Das Widerrufsrecht befindet sich in der Auftragsbestätigung.

       

      Auch hätte man vorher, in der vorvertraglichen Pflichtinformation, vor der aktiven Zustimmung, lesen sollen.

       

      Also hat man es 2x versäumt, was zu lesen.

       

      Da es noch "frisch" ist, kann eventuell das @Telekom-hilft-Team was aus Kulanz machen.

      Damit dir hier ein Teamie helfen kann, hinterlege bitte deine Daten in deinem Profil hier.

      Dies geht unter: 

      0

    • 2 years ago

      Hallo, danke für Ihre freundliche Rückmeldung, ich würde mich über ihre Hilfe wirklich sehr freuen. Ich habe alle Daten nun hinterlegt. 

      Viele Grüße 

      0

    • 2 years ago

      Moin,

      leider passieren solche Dinge schon mal. Kann man hier häufiger lesen.

      außer dem Vorwurf die Ab nicht gelesen zu haben, kann ich bisher keine wirliche Hilfe erkennen.

       

      Daher werde ich mal das Team informieren.

       

      @Lena Akl  geht es nur um den teueren Tarif, oder auch um die neue Laufzeit

      Falls du eh Kunde der Telekom bleiben willst, sollte die Laufzeit nicht stören.

       

       

      @VoPo914  warum den Name gekürtzt. Mit dem eigenen Name unterschreiben hat nichts mit Datenschutz zu tun.

      1

      Answer

      from

      2 years ago

      Moin, danke für deine Antwort und ich würde mich sehr über Hilfe freuen. 


      Liebe Grüße 

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • Accepted Solution

      accepted by

      2 years ago

      Hallo @Lena Akl

       

      vielen Dank für den Beitrag. Den Pink von @HAMAPA habe ich erhalten und wir haben auch schon miteinander telefoniert.

       

      Der Umzug wurde am 19. Juni 2023 mit einem Tarifwechsel von MagentaZuhause M auf MagentaZuhause L gebucht. Die vorvertragliche Information wurde bei der Buchung abgelehnt, bzw. es war eine Buchung ohne Einsicht gewünscht. Die Auftragsbestätigung ging per Brief heraus. Darüber hinaus, ist dokumentiert, dass Sie über die neuen Preise informiert worden sind (das erste halbe Jahr ist mit Konditionen gebucht). 

       

      Die erste Meldung kam zur Rechnungsstellung am 8. August 2023. Hier war die Widerrufsfrist, welche am 9. Juli 2023 geendet ist, bereits überschritten.

       

      Der Tarif hat seine Gültigkeit und eine Rückstellung erfolgt nicht.

       

      Ihre Erwartungshaltung ist mir bewusst. Leider kann ich in dem Fall nicht, wie gewünscht, helfen. 

       

      Gruß Jacqueline G. 

      0

    • 2 years ago

      Eigentlich müsste man solche telefonischen Aufträge mitschneiden und für die Vertragslaufzeit im Kundenordner abspeichern um genau solche gegensätzlichen Aussagen zu vermeiden.

       

      Ich sehe es zwar auch kritisch, dass Briefe verloren gehen können und dass es immer auf den Kunden geschoben wird, er solle den Eingang überwachen und sich ggf. melden. Auf der anderen Seite würde ich als Kunde überprüfen ob der Anschluss korrekt geschalten wurde. Dazu gehört, dass ich mir die Verbindungsdaten im Router ansehe und/oder einen Geschwindigkeitscheck mache. In beiden Fällen wäre aufgefallen, dass es nicht mehr 50 MBit/s sondern 100 MBit/s sind.

      21

      Answer

      from

      2 years ago

      OT Diskussion

      Answer

      from

      2 years ago

      Nunja, die Telekom hat einen Brief verschickt und eine eMail.

      Evtl kann die Telekom nachweisen, was sie verschickt hat, aber der Empfänger kann nie beweisen dass er etwas nicht erhalten hat.

       

       

      Answer

      from

      2 years ago

      falk2010

      aber der Empfänger kann nie beweisen dass er etwas nicht erhalten hat.

      aber der Empfänger kann nie beweisen dass er etwas nicht erhalten hat.
      falk2010
      aber der Empfänger kann nie beweisen dass er etwas nicht erhalten hat.

      Muss er auch nicht. Der Absender muss den Nachweis erbringen.

       

       

      falk2010

      Nunja, die Telekom hat einen Brief verschickt und eine eMail.

      Nunja, die Telekom hat einen Brief verschickt und eine eMail.
      falk2010
      Nunja, die Telekom hat einen Brief verschickt und eine eMail.

      Reine Behauptung, vielleicht nur von jemandem der Provision kassieren will und einfach etwas im System eingetragen hat?

       

      Ich sage nur VF und Vertäge für Haustiere.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 2 years ago

      Nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale ist der Tarifwechsel ohne meine Zustimmung nicht erlaubt.  Auch wenn die Wiederspruchfrist angeblich abgelaufen wäre.

      Seit Dezember 2021 müssen Sie Absprachen schriftlich bestätigen

      Ein einfaches "Ja" am Ende des Gesprächs reicht seit dem 1. Dezember 2021 nicht mehr aus, um einen Telekommunikationsvertrag wirksam am Telefon zu schließen. Anbieter müssen Ihnen nach dem Telefongespräch eine "Vertragszusammenfassung" bereitstellen. In dieser müssen die wichtigsten Informationen zu den Leistungen und Kosten aufgeführt sein. Was in der Vertragszusammenfassung steht, wird Bestandteil des Vertrages.

      Nach Erhalt der Vertragszusammenfassung  müssen Sie zudem den Vertrag in Textform genehmigen – beispielsweise per E-Mail oder Brief. Das heißt: Sie stimmen dem Vertrag aktiv zu. Der Anbieter hat ohne diese Zustimmung keinen Anspruch auf eine Bezahlung, auch wenn er  den Dienst bereitstellt.

       

      Ich habe weder per E-Mail noch schriftlich in irgendeiner Form dem Tarifwechsel zugestimmt.

      2

      Answer

      from

      2 years ago

      @Lena Akl  schrieb:

       

      Ich habe weder per E-Mail noch schriftlich in irgendeiner Form dem Tarifwechsel zugestimmt.

      Die Telekom sieht das anders denn:

       

      @Jacqueline G.  schrieb:
      Die vorvertragliche Information wurde bei der Buchung abgelehnt, bzw. es war eine Buchung ohne Einsicht gewünscht

      Weiterhin wurde die Auftragsbestätigung laut Telekom ja auch per Post verschickt.

      Also alles im Rahmen des TKG

       

      Da hier in dem Fall kein Outbound tätig war sondern der Kunde selber aktiv angerufen hat passt das auch.

      Answer

      from

      2 years ago

      Lena Akl

      Anbieter müssen Ihnen nach dem Telefongespräch eine "Vertragszusammenfassung" bereitstellen.

      Anbieter müssen Ihnen nach dem Telefongespräch eine "Vertragszusammenfassung" bereitstellen.
      Lena Akl
      Anbieter müssen Ihnen nach dem Telefongespräch eine "Vertragszusammenfassung" bereitstellen.

      Meines Wissens nicht

       

      Lena Akl

      Nach Erhalt der Vertragszusammenfassung müssen Sie zudem den Vertrag in Textform genehmigen

      Nach Erhalt der Vertragszusammenfassung  müssen Sie zudem den Vertrag in Textform genehmigen
      Lena Akl
      Nach Erhalt der Vertragszusammenfassung  müssen Sie zudem den Vertrag in Textform genehmigen

      Meines Wissens nicht

       

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 2 years ago

      Ich diskutiere deshalb weil viele andere Menschen auch das Problem haben... und weil ich mich ungerecht behandelt fühle.

      Nach Rücksprache mit einem Anwalt sieht es so aus, dass Seit Dezember nach Paragraph 54 TKG muss der Vertrag von mir schriftlich genehmigt werden. Auch das angeblich eine Buchung ohne Einsicht gewünscht wurde stimmt in diesem Fall nicht, da ich auch dieses nicht schriftlich zugestimmt habe. 

      Ich glaube, dass die Telekom auf diese Weise die Rechte der Kunden aushebelt um so zu Tarifwechsel zu kommen die wesentlich teurer sind.

      5

      Answer

      from

      2 years ago


      @CobraCane  schrieb:
      @Lena Akl  schrieb:
      Nach Rücksprache mit einem Anwalt sieht es so aus, dass Seit Dezember nach Paragraph 54 TKG muss der Vertrag von mir schriftlich genehmigt werden.

      Ist es aus objektiven technischen Gründen nicht möglich, die Vertragszusammenfassung vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zur Verfügung zu stellen, so muss sie dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher nach Erhalt der Vertragszusammenfassung den Vertrag in Textform genehmigt. Genehmigt der Verbraucher den Vertrag nicht, so steht dem Anbieter, wenn er gegenüber dem Verbraucher in Erwartung der Genehmigung den Telekommunikationsdienst erbracht hat, kein Anspruch auf Wertersatz zu.

       

      Hm. Da steht eindeutig, dass es der Genehmigung des Vertrags bedarf. Bestreitet man nun eine solche  Zusammenfassung erhalten und einen Genehmigung erteilt zu haben, so müsste die Telekom belegen, dass der Kunde diese doch erteilt hat. Das dürfte ihr schwer fallen, wenn sie diese nicht vorlegen kann. Was der Mitarbeiter während eines Telefonats notiert, kann man durchaus als herbeiphantasiert abtun, denn einen Beleg des Kunden hat man in dem Fall auf Seiten der Telekom ja gerade nicht, ein Eigenbeleg ersetzt das eher nicht.

       


      Dieses schriftliche genehmigen trifft nur zu wenn du die VVI NACH der Auftragserteilung erst bekommst.

      Wenn du sie vorher bekommst oder es eben heißt du willst sie nicht einsehen dann musst du natürlich auch nix hinterher unterschreiben.

      Diesen Schluss halte ich für recht gewagt. Dass die Wirksamkeit des Vertrags von dessen Genehmigung abhängt, ist völlig unabhängig davon, wann man eine Vertragszusammenfassung erhält. Im Text, den du zitierst, steht eindeutig, das der Vertrag nur wirksam wird, wenn die Zusammenfassung genehmigt wurde. Ergo möge die Telekom die Genehmigung vorlegen. Kann sie das nicht, der Versand der Auftragsbestätigung ist schließlich keine solche Genehmigung, ebensowenig das, was der Mitarbeiter während des Telefonats notiert hat.  Und da die Kundin bestreitet eine Zusammenfasung erhalten und behauptet keine Genehmigung erteilt zu haben,  ist die Telekom am Zug den Beweis für das ordnungsgemäße Bestehen des Vertrags anzutreten. Die bisherigen Aussagen sehen für mich nicht wie ein solcher Beweis aus. 

       

      NB: es sind nicht nur 5 Euro, sondern 24 mal 5 Euro; also 120 €. Der Gegenwert von ein Paar guter Schuhe, einem Abendessen zu zweit oder einer ziemliche  Menge Kaltgetränke; je nachdem, was man als "Währung" bevorzugt. 😊

      Answer

      from

      2 years ago

      mboettcher

      Hm. Da steht eindeutig, dass es der Genehmigung des Vertrags bedarf.

      Hm. Da steht eindeutig, dass es der Genehmigung des Vertrags bedarf.
      mboettcher
      Hm. Da steht eindeutig, dass es der Genehmigung des Vertrags bedarf.

      Und davor steht der Satz:
      Ist es aus objektiven technischen Gründen nicht möglich, die Vertragszusammenfassung vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zur Verfügung zu stellen, so muss sie dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.

       

      Somit bezieht sich der Folgesatz auch auf diese Situation.

      Weiterhin gibt es den Absatz 4 und der fand hier beim TE Anwendung.

      mboettcher

      Diesen Schluss halte ich für recht gewagt. Dass die Wirksamkeit des Vertrags von dessen Genehmigung abhängt, ist völlig unabhängig davon, wann man eine Vertragszusammenfassung erhält.

      Diesen Schluss halte ich für recht gewagt. Dass die Wirksamkeit des Vertrags von dessen Genehmigung abhängt, ist völlig unabhängig davon, wann man eine Vertragszusammenfassung erhält.
      mboettcher
      Diesen Schluss halte ich für recht gewagt. Dass die Wirksamkeit des Vertrags von dessen Genehmigung abhängt, ist völlig unabhängig davon, wann man eine Vertragszusammenfassung erhält.

      Deine Interpretation, gerne darfst du dich fragen warum es im Shop reicht dem Kunden die VVI per Mail zu schicken und er nur MÜNDLICH bestätigen muss dass er sie bekommen hat bzw das die Mailadresse stimmt. 

      Glaubst du dass der komplette Prozess der Telekom nicht durchdacht ist und sich viele Menschen in der Rechtsabteilung der Telekom keinerlei Gedanken gemacht haben?

       

      Egal, wer mag kann ja die Telekom verklagen wenn er sich im Unrecht fühlt, steht jedem frei.

      Answer

      from

      2 years ago

      @CobraCane : du verstehst den von dir übermittelten Sachverhalt falsch. Erstens bedarf es, unabhängig vom Zeitpunkt der Übermittlung der Zusammenfassung des Vertragsinhaltes, einer Genehmigung des Vertrages durch den Kunden. Bestreitet der Kunde diese Genehmigung erteilt zu haben und kann der Dienstleister diese nicht belegen, ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Zweitens steht dem Kunden eine Zusammenfassung der Vertragsinhalte zu. Bestreitet er eine solche erhalten zu haben und kann der Dienstleister deren Zugang beim Kunden nicht belegen, ist der Vertrag nicht zustande gekommen.
      Nun wird sowohl die Genehmigung als auch der Zugang der Zusammenfassung von der Kundin bestritten. Deswegen wird der T., sollte @Lena Akl  den Streit durchführen wollen, der Besuch beim Anwalt zeigt eine gewisse Kampfbereitschaft, ggf. nichts anderes übrig bleiben, als den Zugang der Zusammenfassung und die Genehmigung durch die Kundin zu belegen. 

       

      NB: Den Unterschied zum Geschäft/Vertragsschluss  im Ladengeschäft kannst du dem BGB entnehmen. Das regelt in seiner Urform nur direkte Verträge/Geschäfte; dies schlicht deshalb, weil es zum Zeitpunkt seiner Entstehung kein Internet gab und telefonischer Geschäftsabschluss nicht etabliert war. Mit Aufkommen solcher Möglichkeiten sah sich der Gesetzgeber gezwungen für diese Geschäfte besondere Regeln einzuführen, u. a. um die Interessen der Kunden zu schützen. Damit wurden aber die üblichen Regeln von direkten Vertragsabschlüssen nicht außer Kraft gesetzt. 

      Die Gedanken der Telekom - kann ein Unternehmen denken? - kenne ich nicht. Ich bezweifle aber nicht nur, dass ein Unternehmen Regeln jenseits des durch den Gesetzgeber gesetzten Rahmens durchsetzen kann, - ich sage nicht, dass die Telekom das tut - sondern auch, dass Unternehmen  Gesetze stets fehlerfrei umsetzen. Wäre es anders, könnten wir einen Großteil der zivilen Gerichtskammern und damit viel Geld einsparen.
      Und nein, ich habe nichts gegen die Telekom. Aber man sollte sich davon freimachen anzunehmen, die T. hätte andere als rein wirtschaftliche Interessen und würde gar die Interessen der Kunden in den Vordergrund stellen. Fehler passieren nach meiner Erfahrung überall. Eine kundenfreundliche Kultur im Umgang mit solchen sichert den Erhalt der Kundschaft. Man kann auch anders, muss dann aber damit rechnen, dass man Kunden verliert.

      Unlogged in user

      Answer

      from

      Unlogged in user

      Ask

      from

      This could help you too