Gelöst
Betrug ? Versprochene Gutschrift nicht vorhanden?
vor 2 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Festnetz Vertrag, online, mit der Telekom abgeschlossen. Mir wurde von dem Mitarbeiter, Kevin Z., Düsseldorf, versprochen, dass ich eine Gutschrift bekomme. Obwohl ich ihn gefragt habe, weshalb das nicht im Vertrag steht, meinte er, dass es mit der Rechnung kommt. Nun ist die Rechnung da, jedoch ohne Gutschrift. Ich habe bereits mein Problem der Telekom geschildert, jedoch habe ich keine Antwort bekommen.
Nicht nur fehlt die 170€ Gutschrift, sondern wurde mir ein Router vorgelegt, den ich nicht bestellt habe!! Ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich den Speedport pro und nicht den Speedport pro plus bestellen will. Im Vertrag steht Speedport pro plus, obwohl Kevin. Z meint, dass das nur ein Fehler sei.
Ich bin sehr enttäuscht , dass ich so hintergangen wurde und kann es nicht fassen, dass man so mit seinen neuen Kunden umgeht.
Ich hoffe, dass man sich um mein Anliegen kümmert. Anrufen, E-Mail schreiben, etc. hat nichts gebracht. Das ist nämlich kein Missverständnis oder Fehler, wenn so viele ebenfalls Probleme mit ihrer Gutschrift haben!!
Herr Luu
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vor 3 Monaten
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vor 2 Jahren
@Herr Luu
Es gilt nur das, was im Vertrag steht.
Sie müssen ja die vorvertraglichen Infos bestätigt haben, oder nicht?
Spätestens da hätten sie reagieren müssen, wenn nicht alles aufgeführt ist.
Wir können leider nicht nachvollziehen, welche Absprachen getroffen wurden.
Und bitte nehmen sie den Namen des Mitarbeiters raus.
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vor 2 Jahren
Ich hoffe, dass man sich um mein Anliegen kümmert. Anrufen, E-Mail schreiben, etc. hat nichts gebracht.
Hab dein Anliegen weitergereicht. Bitte um Geduld.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Und die gibts auch, wenn sie weder auf VVI und AB stehen
Ungewöhnlich, aber nicht unmöglich. Das Team wirds herausfinden.
Antwort
von
vor 2 Jahren
RoadrunnerDD "Auf einer der nächsten" ist nicht gleich "auf der ersten" "Auf einer der nächsten" ist nicht gleich "auf der ersten" RoadrunnerDD "Auf einer der nächsten" ist nicht gleich "auf der ersten" Und die gibts auch, wenn sie weder auf VVI und AB stehen? Ich habe da so meine Zweifel bei „Kevin“
"Auf einer der nächsten" ist nicht gleich "auf der ersten"
Und die gibts auch, wenn sie weder auf VVI und AB stehen?
Ich habe da so meine Zweifel bei „Kevin“
Den Onlinebonus bekomme ich aber nur wenn ich im Selfservice den Auftrag buche ohne mit Mitartbeitern am Telefon zu schnacken. Die können die Onlinepreise nicht einstellen.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Den Onlinebonus bekomme ich aber nur wenn ich im Selfservice den Auftrag buche
Das wird wohl der Knackpunkt hier sein. Per Chat bestellt ... ist zwar "Online" aber eben nicht Selfservice. Und dazu einen nicht ganz so perfekt geschulten Chatmitarbeiter 🤔
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Guten Morgen @Herr Luu,
herzlich willkommen in unserer Community.
Es freut mich sehr zu lesen, dass Sie sich für die Telekom entschieden haben. Nur schade, dass es direkt einen Grund zur Beschwerde gibt.
Gerne schaue ich mir das an und trete mit Ihnen in Kontakt. Leider konnte ich Sie gerade telefonisch nicht erreichen. Haben Sie ein Zeitfenster, in dem ein Gespräch mit mir passt?
Danke.
@Gelöschter Nutzer Danke, für den Ping.
Gruß Jacqueline G.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
@holzher24 🍻
Antwort
von
vor 2 Jahren
Sehr geehrter Roadrunner DD,
danke für ihre Antwort und fürs taggen
Ich vergesse immer, dass es diese Funktion gibt. Nichtsdestotrotz sind meine Bedenken immer noch vorhanden. Ich sehe aber, dass sie sich bemühen mich aufzuklären. Dafür bin ich ihnen dankbar.
Gruß Herr Luu
Antwort
von
vor 2 Jahren
Danke, für die Infos, dass ich anrufen darf. 👍
@Herr Luu Vielen Dank für die Zeit und das nette Gespräch.
Da der Auftrag nicht online über die Homepage bestellt wurde (@RoadrunnerDD hat es angesprochen), besteht kein Anspruch auf den Onlinebonus. Ich habe hier jedoch Kulanz walten lassen und separat eine E-Mail mit einer kleinen Wiedergutmachung zugestellt. Die E-Mail sollte bald im Postfach liegen.
Eine Gutschrift für den Router wurde bereits angewiesen und wird mit dem nächsten Rechnungslauf zu sehen sein. Diese Gutschrift gibt es unabhängig vom Onlineangebot und hätte direkt mitgebucht werden können. Das wurde derweil aber schon nachgeholt.
Was den Speedport Pro betrifft, hat es @Mister Burny korrekt geschrieben. Das Gerät gibt es schon länger nicht mehr. Aus dem Grund konnte nur der Speedport Pro Plus versendet werden.
Es freut mich, dass wir es so weit lösen konnten und Sie hoffentlich doch ein zufriedener Kunde der Telekom werden. 😎
Einen guten Start ins Wochenende wünsche ich allen.
Gruß Jacqueline G.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Danke, für die Infos, dass ich anrufen darf. 👍
@Herr Luu Vielen Dank für die Zeit und das nette Gespräch.
Da der Auftrag nicht online über die Homepage bestellt wurde (@RoadrunnerDD hat es angesprochen), besteht kein Anspruch auf den Onlinebonus. Ich habe hier jedoch Kulanz walten lassen und separat eine E-Mail mit einer kleinen Wiedergutmachung zugestellt. Die E-Mail sollte bald im Postfach liegen.
Eine Gutschrift für den Router wurde bereits angewiesen und wird mit dem nächsten Rechnungslauf zu sehen sein. Diese Gutschrift gibt es unabhängig vom Onlineangebot und hätte direkt mitgebucht werden können. Das wurde derweil aber schon nachgeholt.
Was den Speedport Pro betrifft, hat es @Mister Burny korrekt geschrieben. Das Gerät gibt es schon länger nicht mehr. Aus dem Grund konnte nur der Speedport Pro Plus versendet werden.
Es freut mich, dass wir es so weit lösen konnten und Sie hoffentlich doch ein zufriedener Kunde der Telekom werden. 😎
Einen guten Start ins Wochenende wünsche ich allen.
Gruß Jacqueline G.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
die lieber Mitarbeiterin, Jacqueline G., war in der Lage mein Anliegen zu bearbeiten. Nach einem kurzen Gespräch konnte Sie mein Problem lösen. Es ist ärgerlich, jedoch war es ein Missverständnis meinerseits. Das Problem ist gelöst.
Die Chatmitarbeiter sollen die Kunden daraufhin weisen, dass das abschließen eines Vertrages durch den Chat und durch den Online shop, nicht dasselbe ist, damit keine Missverständnisse entstehen.
Liebe Grüße Herr Luu
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Manchmal lernt man hier noch was 😀. Chat ist demnach zwar Online bestellt, berechtigt aber nicht für den Online Rabatt, interessant.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Manchmal lernt man hier noch was 😀. Chat ist demnach zwar Online bestellt, berechtigt aber nicht für den Online Rabatt, interessant.
Manchmal lernt man hier noch was 😀. Chat ist demnach zwar Online bestellt, berechtigt aber nicht für den Online Rabatt, interessant.
Gehe zum Mediamarkt, lass dich beraten gehe nach hause, bestelle bei Amazon. Also, alles richtig mit den Boni.
Uneingeloggter Nutzer
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von
Uneingeloggter Nutzer
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von