Solved

Call&Surf Comfort 16000

8 years ago

Ich habe seit einigen Jahren einen analogen Call&Comfort 16000 Anschluss. Vertragslaufzeit bis Dezember 2017. Nun erhielt ich seitens der Telekom Ende März die Kündigung des Vertrags per 01.07.2017. Daraufhin wandt ich mich am 28.03.2017 an den telefonischen Kundenservice und teilte der Mitarbeiterin mir, dass diese Kündigung nicht rechtswirksam sein kann. Wenn überhaupt, kann die Telekom den Vertrag per Dezember kündigen. Sie sagte mir auch, verbunden mit dem Versprechen, diese Beschwerde entsprechend weiterzuleiten, eine schriftliche Stellungnahme innerhalb der nächsten 14 Tage zu. Als ich bis vor zwei Wochen noch immer nichts erhalten habe, schrieb ich eine Mail an den Kundenservice über Hilfe&Service. Leider bekam ich auch über diesen Weg keine Reaktion, lediglich diverse Anrufe von einigen 0800er Nummern. Wann werde ich seitens der Telekom eine Antwort erhalten? Um dringende Antwort wird gebeten, da mir im Rahmen der Kündigung die Abschaltung per 02.07.2017 angekündigt wurde.

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    • 8 years ago

      @unionmarco Gib Deine Daten ei das muß sich ein Teamie ansehen

      Bitte Daten im Profil hinterlegen! Damit Dich ein Teamie Kontaktieren kann und Dir weiter hilft! a bisserl Geduld da die gut beschäftigt sind Zwinkernd

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-pro...

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      8 years ago

      @unionmarco

      Und wenn du einfach jetzt wechselst?

      Ich meine was willst du erreichen? Du verzögerst den Wechsel auf IP maximal um 6 Monate.

      Klar, eine vorzeitige Kündigung einfach so wäre nicht rechtmäßig.

      Ich würde das dann entsprechend in die Entscheidung einbeziehen wo ich den neuen Vertrag abschließe.

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    • 8 years ago

      Eigentlich solltest Du Dir in erster Linie im klaren darüber sein, was Du eigentlich künftig haben möchtest. Und dann entsprechend vorgehen.

       

      Wenn es Dein Ziel ist, den bisherigen Anschluss bis zum "richtigen" (so Du hinsichtlich des Dezember-Termins nicht falsch liegst) Laufzeitende zu haben und dann anschließend möglicherweise keinen Anschluss mehr zu haben, dann ist der von Dir eingeschlagene Weg sicher der richtige.

       

      Wenn Du aber weiterhin DSL haben möchtest, dann wäre mein Ziel eigentlich eher, möglichst umzusteigen auf den IP-Anschluss. Denn das wäre nicht der erste Fall, dass es hinterher kein DSL mehr gibt.

      Beispiel: Die ganzen Kunden, die ISDN ohne DSL hatten/haben müssen ihren Anschluss ja auch anfassen - und die werden in der Regel versuchen, einen MagentaZuhause zu erhalten. Wodurch sich ein Portmangel ergeben kann.

       

      Merke: Der einzige Anschluss, auf den Du derzeit einen Rechtsanspruch hast ist ein analoger Telefonanschluss ohne DSL. Mit dessen bis zu 56 kbit/s mit analogem Modem ist nach wie vor ein ausreichend funktionaler Internetzugang gewährleistet nach Meinung von Regierung und Bundesnetzagentur.

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    • 8 years ago

      Guten Morgen @unionmarco und herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.

      Dass Sie bisher keine Rückmeldung bekommen haben, tut mir total leid. Ich möchte mir das gerne anschauen. Mögen Sie dazu Ihre Daten in Ihrem Profil ergänzen und mich kurz informieren?
      Dann schaue ich mir das an und melde mich dann bei Ihnen.

      Viele Grüße

      Ann-Christin G.

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      8 years ago

      Hallo @unionmarco,

      so da bin ich wieder und habe Neuigkeiten mitgebracht.
      Ich habe Ihren Anschluss einmal komplett unter die Lupe genommen und habe festgestellt, dass es bei dem Kündigungsschreiben zu einem Fehler gekommen ist. Sie behalten natürlich Ihren Anschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Erst dann wird Ihr Tarif, sollten Sie sich nicht für einen Tarifwechsel entscheiden, gekündigt. Vorher bleibt aber alles beim alten.

      Tut mir leid, dass es zu diesem Missverständnis gekommen ist.

      Viele Grüße

      Ann-Christin G.

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      8 years ago

      Hallo Ann-Christin G.,

       

      vielen Dank für die Info.

       

      Das deckt sich übrigens mit der Mail, die ich heute von der Telekom erhalten habe, nachdem die Bundesnetzagentur gestern ebenfalls den Fall eskalieren (O-Ton BNA) ließ.

       

      Trotzalledem, vielen Dank für Ihre Mühen.

      Answer

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      8 years ago

      @unionmarco,

      freut mich, dass der Sachverhalt jetzt geklärt ist. Ich gebe den Dank selbstverständlich an Ann-Christin weiter.

      Viele Grüße
      Oliver Br.

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    • 8 years ago

      Die Telekom wird in bestimmten Fällen ihrerseits ein Sonderkündigungsrecht haben.

      Derzeit läuft die Umstellung auf eine neue Technik-Platform, die bisherige Anschlußarten nicht mehr unterstützt.

      Betreffende Kunden können dann auch während einer laufenden Vertragsperiode gekündigt werden.

      Stichwort "IP-Umstellung", ist doch seit Jahren ein Thema auch in den Medien.

       

      Da ein Analogtelefon im Moment vorhanden ist, hast du bei einer IP-Umstellung auf einen Magenta Zuhause-vertrag einige Vorteile.

      Am IP-basierten Anschluß sind beispielsweise 2 Gesprächskanäle gleichzeitig und bis zu 10 Festnetznummern ohne Zusatzkosten machbar.

      Zudem ist die neue Vertragskonstellation mit €34,95 monatlich vermutlich nicht teurer als die bisherige.

      Einzig der Router muss unter Umständen erneuert werden.

       

      Einige Kunden nutzten die telekomseitige vorzeitige Kündigung auch aus, um bei einem Konkurrenten einen DSL-Vertrag abzuschließen. Je nach persönlichem Nutzungsszenario kann man sich da durchaus was einsparen. Das neue DSL-Vertragsportfolio von O² ist diesbezüglich einen Blick wert, finde ich.

       

       

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      8 years ago

      @ellbogen

      ach, so meinst du das.

       

      Das kann aber auf nicht erfolgte versprochene Rückrufe bei simplen Sachen wie Technikertermin usw. eigentlich nicht zutreffen.

      Answer

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      8 years ago

      der_Lutz

      .....nicht erfolgte versprochene Rückrufe bei simplen Sachen wie Technikertermin usw. eigentlich nicht zutreffen.

       


      .....nicht erfolgte versprochene Rückrufe bei simplen Sachen wie Technikertermin usw. eigentlich nicht zutreffen.

      der_Lutz

       


      .....nicht erfolgte versprochene Rückrufe bei simplen Sachen wie Technikertermin usw. eigentlich nicht zutreffen.


      Auf welcher Grundlage sollten sich Techniker extra vorher nochmal anmelden?

      Das eigentliche Problem mit den Technikern ist ja ein ganz anderes!

      Wobei es nicht den Technikern anzulasten ist, sondern vielmehr der Disposition und der scheinbar behinderten Software, welche von dieser genutzt wird.

      Scheinbar ist diese Software von derselben Firma, welche die SMS zu den behobenen Störungen verschickt, jeweils aller 23 Stunden und 59 Minuten, um im Zeitfenster lt. AGB zu bleiben. 

       

      Zur Sache:

      Es besteht m.E. keine Notwendigkeit, wenn das Zeitfenster schriftlich fixiert wurde, den Techniker vorher nochmals telefonisch anzumelden. Und genau deswegen, so finde ich, stände der werten Kundschaft, sofern diese von Telekom auch einer gewissen Wertschätzung unterliegt zu, bei vorhersehbarer Nichteinhaltung des schriftlich mitgeteilten Termin's, wenigstens eine SMS zu, wo dies so mitgeteilt wird.

      Der berufstätigen Bevölkerung, so würde ich ich behaupten, wäre eine Entschädigung für die Wartezeit und verballerten Urlaub zuzugestehen, wenn  ein Techniker trotz schriftlich vereinbarten Termin nicht erscheint und ein weiterer Urlaubstag für den nächsten Termin zu Buche steht.

      Schließlich liegt der festgesetzte Termin meist schriftlich vor, und sei es per SMS.

       

      .........Es gibt ja noch das BGB mit den §314 und 626........

                                                      .........Es gibt ja noch das BGB mit den §314 und 626........
                                                      .........Es gibt ja noch das BGB mit den §314 und 626........

      Wer legt denn deiner Meinung nach fest, was ein "......wichtiger Grund...." für eine z.B. Sonderkündigung oder Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit ist?

      Der mit den besseren Argumenten, sprich, meist der mit  den besseren Anwälten?

      Zweifelsohne würde so ein nie Fall ja vor Gericht landen, da Telekom ja binnen kurzer Frist bei Sonderkündigung durch den Kunde die Leitung "kappt" und der Zweifler der Gerechtigkeit ohne Telefon und Internet im Regen stehen würde bis zum Prozessende.

       

       

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      8 years ago

      @ellbogen

      mit anrufen meinte ich nicht dass der Techniker anruft sondern eben das nach Rückfrage bei ausgefallenem Techniker proaktiv ein neuer Termin telefonisch vereinbart wird usw. Man liest doch sehr häufig hier das ein zugesagter Rückruf ausblieb.

      Das der Techniker nicht vorher anrufen kann ist mir verständlich.

       

      Auch sonst scheinen Rückmeldungn auch wenn sie keinerlei Rechtskraft hätten so gut wie nie zu erfolgen.

      Bestes Beispiel ist ja ein Nimbusticket, da erfährt der Kunde gar nichts, im Regelfall nicht einmal das es eins gibt. 

       

      Für mich steht jedenfalls fest Kommunikation mit Kunden ist auf keinen Fall eine Stärke der Telekom.

       

      Zu deiner Frage wer festlegt was ein wichtiger Grund ist. Ein Richter/Gericht sonst niemand.

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      8 years ago

      Hallo @unionmarco,

      so da bin ich wieder und habe Neuigkeiten mitgebracht.
      Ich habe Ihren Anschluss einmal komplett unter die Lupe genommen und habe festgestellt, dass es bei dem Kündigungsschreiben zu einem Fehler gekommen ist. Sie behalten natürlich Ihren Anschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Erst dann wird Ihr Tarif, sollten Sie sich nicht für einen Tarifwechsel entscheiden, gekündigt. Vorher bleibt aber alles beim alten.

      Tut mir leid, dass es zu diesem Missverständnis gekommen ist.

      Viele Grüße

      Ann-Christin G.

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