Gelöst
Computerhilfe S nicht bestellt
vor 7 Jahren
Guten Tag,
ich wende mich jetzt einfach mal an die Moderatoren im Forum, nachdem der Telefonsupport micht mal wieder enttäuscht hat.
Seit 2 Monaten bezahlen wir die Computerhilfe S, welche wir nicht gebucht haben.
Auf die Anfrage beim Telefonsupport diese bitte zu entfernen, sollte mir per Email ein Formular zugeschickt werden, um diesen schriftlich zu kündigen, da die mündliche Kündigung am Telefon nicht möglich sei. Leider habe ich nach einem Tag keine Email erhalten, obwohl ich dem Supporter meine Email-Adresse buchstabiert habe und er sie auch nochmal mit mir überprüft hat.
Ich hoffe hier Hilfe zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Pauly
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[Anlagen aus Datenschutzgründen editiert von @Peuki]
Achtung: Keine personenbezogenen Daten posten, also z.B. Ihre Rufnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Kundennummer.
Für erforderliche Kontaktaufnahmen können hier die Benutzerdaten hinterlegt werden: Meine Einstellungen : Profil : Benutzerdaten (Wichtig: Diese Daten sind nicht öffentlich sichtbar. Nur der Nutzer selber und die Mitarbeiter des Telekom hilft Teams können diese Daten sehen.)
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vor 7 Jahren
Hallo @hans-karl-pauly,
willkommen in der Community.
Damit die "Moderatoren im Forum" etwas für Dich tun können, befülle mal bitte Dein Profil mit Deinen Benutzerdaten:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-profile-userdata
Diese sind nur für Dich selbst und für die Telekom-Mitarbeiter im Team sichtbar.
Vorab von Kunde zu Kunde:
Dir muss vor etwa zwei Monaten eine Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung zugegangen sein. Dann wäre Dir zwei Wochen Zeit für den rechtzeitigen Widerruf geblieben.
Es sei denn, der Vertrag ist in einem Telekom-Shop zustandegekommen.
VG kws
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
danke, dass Sie Ihre Daten bereits hinterlegt haben, so konnte ich mit gleich einen Überblick verschaffen. Die Computerhilfe S wurde am 23. September 2017 gebucht, und wie @kws bereits geschrieben hat, wurde hierüber auch eine Auftragsbestätigung per Post an Sie geschickt. In dieser Auftragsbestätigung wurden Sie über die Widerrufsbelehrung aufgeklärt. Da Ihr Widerrufsrecht bereits erloschen ist, kann ich die Computerhilfe S gerne zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen.
Geben Sie mir bitte eine Rückmeldung, sollten Sie dies wünschen.
Viele Grüße Nadine H.
4
Antwort
von
vor 7 Jahren
die Auftragsbestätigung wurde am 23.09.2017 verschickt. Da der Auftrag nicht Widerrufen wurde, können wir die Option erst zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Eine vorzeitige Kündigung ist leider nicht möglich.
Lieben Gruß
Dilan A.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Heute - 5.12.17 - bei mir der gleiche Fall. "Vielen Dank für Ihren Auftrag"..... Dann die Auftragsbestätigung wegen der Computerhilfe, beides per E-Mail. Ich habe keinen Auftrag erteilt, bin völlig ahnungslos. Ich habe kein Faxgerät für den Widerruf, sehe das auch gar nicht ein. Ich kann doch keinen Auftrag widerrufen, den ich nicht erteilt habe. Eine schlichte Frechheit der Telekom, so mit uns Kunden umzugehen. Da wird mir ein Auftrag mal so eben untergejubelt, von dem ich überhaupt nichts weiß! Vor ein paar Tagen habe ich der Telekom eine Störung gemeldet (Totalausfall; behoben). Wird daraus etwa ein Auftrag für die neue Computerhilfe abgeleitet? (Die Vorgängerform habe ich übrigens gebucht, heißt nur etwas anders.) Das ist ein Vorgehen, das man aus den Verbrauchermagazinen kennt, und das unseriöse Firmen betrifft! Reiht sich die Telekom da jetzt etwa ein???
Antwort
von
vor 7 Jahren
ich kann den Auftrag nicht einsehen, weil in Ihrem Profil keine Kontaktdaten hinterlegt sind. Wenn die Computerhilfe nicht gewünscht ist, reicht aber auch schon eine einfache E-Mail mit dem Kündigungswunsch an info@telekom.de aus. Ein Fax-Gerät ist nicht notwendig.
Lieben Gruß
Dilan A.
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