Computerhilfe S niemals in Auftrag gegeben
vor 2 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus unbekannten Gründen wurde wohl vor Jahren die Computerhilfe S aktiviert. Ich habe diese nie wissentlich bestellt. Ich habe keine Auftragsbestätigung erhalten. Nun habe ich gekündigt und soll weitere 11 Monate zahlen. In der Summe sind das dann vermutlich 5 Jahre und das macht dann 300€ zzgl. Mwst..
Ähnlich unverständlich waren andere Verträge wie verbilligte Ortsgespräche, die trotz Flatrate lange Zeit weiterhin abgerechnet wurden.
Da ich die Rechnungen per pdf erhalte und ich mich in blindem Vertrauen an den Telekom auf faire Behandlung der Kunden verlassen habe, wurde ich sehr enttäuscht.
Bitte teilen Sie mir mit: Wann habe ich und bei wem habe ich den Vertrag abgeschlossen. Ich habe keine Eingänge per Post oder Email über Vertrag, Kündigung und Dauer.
Somit ist der Vertrag nichts rechtskräftig und ich bitte um Rückerstattung. Ansonsten schalte ich einen Anwalt ein.
Mit großem Unverständnis für die "dritte Version" der Telekom-Abzocke.
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*Paz Vizsla*
vor 2 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren, aus unbekannten Gründen wurde wohl vor Jahren die Computerhilfe S aktiviert. Ich habe diese nie wissentlich bestellt. Ich habe keine Auftragsbestätigung erhalten. Nun habe ich gekündigt und soll weitere 11 Monate zahlen. In der Summe sind das dann vermutlich 5 Jahre und das macht dann 300€ zzgl. Mwst.. Ähnlich unverständlich waren andere Verträge wie verbilligte Ortsgespräche, die trotz Flatrate lange Zeit weiterhin abgerechnet wurden. Da ich die Rechnungen per pdf erhalte und ich mich in blindem Vertrauen an den Telekom auf faire Behandlung der Kunden verlassen habe, wurde ich sehr enttäuscht. Bitte teilen Sie mir mit: Wann habe ich und bei wem habe ich den Vertrag abgeschlossen. Ich habe keine Eingänge per Post oder Email über Vertrag, Kündigung und Dauer. Somit ist der Vertrag nichts rechtskräftig und ich bitte um Rückerstattung. Ansonsten schalte ich einen Anwalt ein. Mit großem Unverständnis für die "dritte Version" der Telekom-Abzocke.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus unbekannten Gründen wurde wohl vor Jahren die Computerhilfe S aktiviert. Ich habe diese nie wissentlich bestellt. Ich habe keine Auftragsbestätigung erhalten. Nun habe ich gekündigt und soll weitere 11 Monate zahlen. In der Summe sind das dann vermutlich 5 Jahre und das macht dann 300€ zzgl. Mwst..
Ähnlich unverständlich waren andere Verträge wie verbilligte Ortsgespräche, die trotz Flatrate lange Zeit weiterhin abgerechnet wurden.
Da ich die Rechnungen per pdf erhalte und ich mich in blindem Vertrauen an den Telekom auf faire Behandlung der Kunden verlassen habe, wurde ich sehr enttäuscht.
Bitte teilen Sie mir mit: Wann habe ich und bei wem habe ich den Vertrag abgeschlossen. Ich habe keine Eingänge per Post oder Email über Vertrag, Kündigung und Dauer.
Somit ist der Vertrag nichts rechtskräftig und ich bitte um Rückerstattung. Ansonsten schalte ich einen Anwalt ein.
Mit großem Unverständnis für die "dritte Version" der Telekom-Abzocke.
Wie das in deinem Vertrag auftauchte kann ich dir nicht sagen, aber ohne Auftragsbestätigung kann nichts bei der Telekom gebucht werden. Diese Auftragsbestätigungen sind auf jeden Fall unter deiner Kundennummer hinterlegt. Hast du in diesem Zeitraum mal eine Störung gemeldet? Nach 5 Jahren fällt dir das erst auf? Nie vorher mal die Schriftwechsel der Telekom beachtet oder Rechnungen geprüft? Das freut jeden Anwalt, leicht verdientes Geld.
Aus der Computerhilfe solltest du mit einem Monat Frist jederzeit aussteigen können. Auf eine Erstattung brauchst du aber nicht zu hoffen. Sorry.
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*Paz Vizsla*
Antwort
von
*Paz Vizsla*
vor 2 Jahren
Einfach toll die Beleidigungen hier.
Einfach toll die Beleidigungen hier.
Welche Beleidigungen denn? Nun, du hast dich gelöscht. Viel Erfolg weiterhin, ich hoffe du hast endlich mal die Computer Hilfe zum nächstmöglichen Termin gekündigt.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
*Paz Vizsla*
der_Lutz
vor 2 Jahren
vermutlich 5 Jahre
aber du weißt natürlich ganz, ganz, ganz genau, dass du nie etwas erhalten hast?
Ansonsten schalte ich einen Anwalt ein.
Wenn du wirklich dein Geld zurück möchtest musst du diesen Weg gehen, ob es Erfolg hat bezweifle ich, aber man weiß ja nie.
Die Prüfung deiner Rechnungen ist übrigens auch eine deiner Nebenpflichten des Vertrages.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
der_Lutz
HAMAPA
vor 2 Jahren
Vertragslaufzeit / Kündigung
14.1 Vertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit für Digital Home Service S, M und L be-
trägt 12 Monate und beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung ge-
nannten Termin.
14.2 Kündigung
Der Vertrag ist frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertrags-
laufzeit auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung muss in Textform erfol-
gen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das Recht, aus wichti-
gem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
Also Kündigungsfrist.1 Monat
Und das nach ca. 5 Jahren. Da hast du schlechte Karten.
Der Anwalt wird sich freuen.
Aber wenn du schon damit drohst, solltest du nicht hier zusätzlich um Hilfe bitten.
Wir sind nur Kunden.
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der_Lutz
Antwort
von
HAMAPA
vor 2 Jahren
@Gelöschter Nutzer die Tags sind nicht für Antworten gedacht.
Möchtest du antworten bitte den Button
benutzen, den findest du unter jedem Beitrag, deine Antwort wird dann ans Ende aller Antworten gesetzt.
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Uneingeloggter Nutzer
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HAMAPA
Uneingeloggter Nutzer
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von
Anonymous User