Computerhilfe S ohne Auftrag - ist das Masche?!

vor 5 Jahren

Nachdem mein Anschluss vereinbarungsgemäß am 04.03.2020 freigeschaltet wurde, die Telefonie aber trotz Router-Resets, etc nicht funktionierte, habe ich am 07.03.2020 eine Störung gemeldet. Kurze Zeit später kam ein Rückruf, dass von Telekom-Seite alles funktionieren würde. Sollte ich weiters Probleme haben, sollte ich mich an AVM (Fritzbox) wenden. Ich könnte auch die Computerhilfe unter einer Telekom-Service-Nummer buchen. Das wollte ich aber nicht, rief also auch nicht unter der genannten Service-Nummer an.

Heute bekomme ich nun eine Auftragsbestätigung für die - von mir NICHT beauftragte - "Computerhilfe S". Ein Anruf beim Kundenservice ergab, dass ich diesen "Auftrag" nur schriftlich widerrufen könnte. Wie bitte?! Ich soll einen Auftrag widerrufen, den ich überhaupt nicht erteilt habe? Egal wie: ich habe ihn widerrufen.

ABER: ich bin schwer entsetzt über diese Nepper-Schlepper-Bauernfänger-Methode der Telekom - bin ja wohl kein Einzelschicksal, wenn ich mir die Beiträge hier und im Internet so anschaue. 

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  • vor 5 Jahren

    Bei der Auftragsbestätigung sollte auch ein Widerrufsformular sein.

     

    ausfüllen und abschicken, oder hier auf einen Teamie warten @Sgil1801 

     

    Anscheinend  bekommen die Telefonverkäufer fette Provisionen auf die unge!iebte Computerhilfe👎

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    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Ja sehe ich auch so, dass mittlerweile ja meistens die AB via Email kommt, wird diese leicht übersehen hatte ich auch schon des öfteren im Bekanntekreis und die nach den 14 Tage zu stornieren ist gar nich so einach! Dann sollte die Telekom vielleicht mal auf 1 monatige Laufzeit ändern!

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Du schilderst deine Darstellung.
    Die Telekom schildert in der Auftragsbestätigung ihre Darstellung.

    Beim Gespräch war ich nicht dabei, also halte ich an dem Fest was Schwarz auf Weiß steht.

    Wenn du der Meinung bist, du warst es nicht, dann widerrufe halt nicht!
    In dem Falle ist der Widerspruch da, mit dem wirst wohl aber eher scheitern und hast dann nen Vertrag an der Backe.

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Vergiss es ... nicht hilfreich

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