DSL 16000, allerdings kommen nur 3000 an...
vor 8 Jahren
Hallo, ich bin umgezogen und mein Vermieter wohnt unter mir im EG des Hauses. Es liegt ein LAN-Kabel nach oben in meine Wohnung. Nachdem ich gestern netflix nutzen wollte und merkte, dass es nicht geht, habe ich meherere verschiedene Geschwindigkeitstest gemacht. HIer in der Wohnung kommen am Kabel je nach Tageszeit zwischen 2500-3500kbit an.
Beim Vermieter im EG kommen direkt am Router mit Kabel zum Laptop auch nur 3500kbit an.
Was kann die Telekom tun, um ihrem Vertrag gerecht zu werden? Bezahlt wird für DSL16000 es kommen aber nur reichlich ein Achtel an, was nicht ausreicht für Angebote wie netflix und Co.
Liegt hier eventuell eine Störung der Leitung vor? Wenn dem nicht so sein sollte, wäre dann nicht die Umstellung auf Hybrid aus Kulanzgründen der richtige Weg?
Vielen Dank im Voaus
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vor 8 Jahren
Dann ist es nicht dein Anschluss?
Der Anschlussinhaber muss sich dann einmal mit der Telekom in Verbindung setzen.
Wie heißt der Tarif genau? Was stand genau auf der Auftragsbestätigung?
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vor 8 Jahren
@PhilippLolies
Es heist doch bis 16000. Vermutlich hat er einen DSL RAM Profil wegen großen Leitungslänge.
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vor 8 Jahren
Was kann die Telekom tun, um ihrem Vertrag gerecht zu werden? Bezahlt wird für DSL16000 es kommen aber nur reichlich ein Achtel an, . . .
Du hast dich überzeugt, welche Bandbreite im Vertrag bestätigt wird ?
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von
vor 8 Jahren
Ja es steht im Vertrag DSL 16000 (ich kümmer mich nur darum, da der Vermieter so gar keine Ahnung davon hat und ich das übernehmen soll)
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von
vor 8 Jahren
da der Vermieter so gar keine Ahnung davon hat und ich das übernehmen soll)
da der Vermieter so gar keine Ahnung davon hat und ich das übernehmen soll)
Das ist gut.
Im Prinzip gibt es zwei Möglichkeiten.
1. die Geschwindigkeit entspricht der zugesicherten, siehe Auftragsbestätigung, dann ist es eben vertraglich so vereinbart (Details findet man im Produktinformationsblatt)
2. es liegt eine Störung vor kannst du diese einfach melden
als nächsten Schritt dann bitte dafür sorgen das eine AGB konforme Nutzung stattfindet und einen eigenen Anschluss beantragen.
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vor 8 Jahren
@PhilippLolies
Bezahlt wird für DSL16000...
Nein, ganz sicher nicht.
Bezahlt wird für einen Tarif mit bis zu 16000kbit/s.
Jetzt ist nur noch die Frage, ob mit Rückfalloption oder nicht.
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von
vor 8 Jahren
Ja genau es wird der Vertrag DSL16000 bezahlt mit bis zu 16000kbit, es kommen allerdings nur 3000 an. Wozu gibt es denn dann die anderen Verträge zum Beispiel DSL100Mbit - das ist ja dann auch nur bis zu 1000000kbit, kommen dann nur 3000 wie bei mir an wäre es das Gleiche, nur noch extremer....
Ich bin der Meinung gehört zu haben, dass mindestens 6000kbit ankommen müssen - oder verstehe ich ganz allgemein was falsch?
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von
vor 8 Jahren
Ja machst du, darum habe ich extra die Produktinformationsblätter zu den einzelnen Verträgen verlinkt.
Hier noch einmal nur für Magenta Zuhause S, lesen und verstehen
http://www.telekom.de/is-bin/intershop.static/WFS/EKI-PK-Site/EKI-PK/de_DE/downloads/produktinformationsblatt/pib-pk-festnetz-magentazuhause-s.pdf
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von
vor 8 Jahren
@PhilippLolies
oder verstehe ich ganz allgemein was falsch?
Ja, ganz eindeutig.
Es werden nur Bandbreitenkorridore geschaltet, in Abhängigkeit der gebuchten Rückfalloption.
Der Tarif MagentaZuhause S, der einen ADSL mit bis zu 16000kbit/s enthält, kann auch mit einer Rückfalloption DSL6000 RAM geschaltet werden und hat dann einen Bandbreitenkorridor im Downstream von (siehe Tabelle) 6,016 - 2,048 kbit/s.
Ich bin der Meinung gehört zu haben, dass mindestens 6000kbit ankommen müssen
Wenn auch wirklich ein Profil mit 16000kbit/s geschaltet wurde. Jedenfalls würde bei einem solchen Profil eine Synchronisationsbandbreite von unter 6000 kbit/s vom DSLAM abgelehnt werden und es könnte überhaupt keine DSL-Verbindung ausgehandelt werden.
Aber um feststellen zu können, ob hier wirklich eine Störung vorliegt, muss man erst wissen, mit welcher Bandbreite der Router synchronisiert und dann selbstverständlich, ob diese ausgehandelte Bandbreite im vereinbarten Bandbreitenkorridor liegt. Wo wir dann wieder bei der Frage nach der Rückfalloption wären, welche übrigens auf der Auftragsbestätigung aufgeführt ist.