DSL Neuvertrag, bisher keine Auftragsbestätigung

vor 4 Jahren

Ich habe am 26.04.2021 einen Neuvertrag DSL in Auftrag gegeben und bisher nur die Bestellbestätigung bekommen aber keine Auftragsbestätigung. Kommt der Vertrag noch zustande oder woran kann das liegen? Liebe Grüße 

212

5

    • vor 4 Jahren

      lsynls

      Ich habe am 26.04.2021 einen Neuvertrag DSL in Auftrag gegeben und bisher nur die Bestellbestätigung bekommen aber keine Auftragsbestätigung. Kommt der Vertrag noch zustande oder woran kann das liegen? Liebe Grüße

      Ich habe am 26.04.2021 einen Neuvertrag DSL in Auftrag gegeben und bisher nur die Bestellbestätigung bekommen aber keine Auftragsbestätigung. Kommt der Vertrag noch zustande oder woran kann das liegen? Liebe Grüße 

      lsynls

      Ich habe am 26.04.2021 einen Neuvertrag DSL in Auftrag gegeben und bisher nur die Bestellbestätigung bekommen aber keine Auftragsbestätigung. Kommt der Vertrag noch zustande oder woran kann das liegen? Liebe Grüße 


      Kann durchaus 3 Wochen dauern bis was kommt 

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      ah okay! danke für die info. ich dachte es würde schneller gehen, zumal unverbindlich ein früher Anschlusstermin vorgeschlagen wurde

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Moin @lsynls,

      bitte hinterlegen Sie einmal Ihre Rückrufnummer im Profil und hinterlassen mir eine kurze Notiz, wenn das erledigt wurde?
      Dann schau ich mal, warum die Rückmeldung hier so lange dauert.

      Viele Grüße
      Claudia Bö.

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Claudia Bö. ich habe gerade meine Telefonnummer eingestellt. 

      mit freundlichen Grüßen

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @lsynls,

      entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.

      Ich hatte gerade versucht Sie telefonisch zu erreichen. Wann würde es ansonsten mit einem Rückruf passen? Ist die Auftragsbestätigung in der Zwischenzeit eingetroffen?

      Gruß
      Jürgen U.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von