Solved
Ende der Bereitstellung von Leistungen am Ende der Vertragslaufzeit
5 years ago
Hallo,
ich habe meinen am 04.01.2018 beginnenden Vertrag für MagentaZuhause M zum Ende der Mindesvertragslaufzeit (03.01.2020) gekündigt. Nach meinem Verständnis bedeutet eine Kündigung eines Vertrages zum 03.01., dass die Rechte und Pflichten der Vertragspartner mit Ablauf des 03.01. enden. Ich hatte also damit gerechnet, dass die Leistungen am 03.01. noch zur Verfügung stehen und dann in der Nacht zum 04.01. abgeschaltet werden. Bei zwei Jahren Mindestvertragslaufzeit wäre eine frühere Kündigung auch gar nicht möglich.
Allerdings funktionieren Telefon, Internet und TV bereits seit heute morgen nicht mehr. Auch wenn es sich nur um einen Tag handelt, ist dies extrem ärgerlich, da ich damit gerechnet habe, dass Telefon, Internet und TV heute noch funktionieren. Kann mir jemand erklären, ob das immer so ist bzw. warum die Abschaltung mit Ablauf des 02.01. so rechtens sein soll?
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