Entfernung/Rückbau Telekom Hausanschluss seit über einem Jahr nicht gelöst

vor 3 Jahren

Guten Tag,

erhoffe mir Hilfe zur Lösungsfindung.

 

Seit meinem ersten Kontakt mit der Telekom ist mehr als ein Jahr vergangen. Der Telekom Anschluss in meinem Reihenhaus (Verlegung quer durch den Keller bis ins Bad KG) ist nun obsolet. Von dort verläuft wiederrum eine Telefonleitung quer durch den Keller zum Nachbarn (Reiheneckhaus). Am Service Telefon wurde mir nicht geholfen. Auf eine schriftliche Anfrage wurde bis dato nicht reagiert.

 

FTTB nun als Alternative bestellt, da niemand Interesse gezeigt hat .

 

Wer ist den jetzt zuständig für das Thema Entfernung/Rückbau Telekomanschluss

in der Innenstadt in Dortmund-Hacheney?

 

Vielen Dank im Voraus

 

Markus Sikon

 

 

 

 

 

 

 
 

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  • vor 3 Jahren

    @mark555 Der Bauherren Service unter 0800 3301903

    Mo-Fr. 8-20 Uhr, Samstag 8-16 Uhr

    6

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @mark555  schrieb:
    Kriegt man beim Bauherren-Service einen konkreten Ansprechpartner (Vertriebler) für das Versorgungsgebiet?

    Deswegen ja die Frage ob Du da angerugfen hast?

     

    @mark555  schrieb:
    jedenfalls habe ich grad auf den Button gedrückt bzw. eine Mail erhalten mit dem Text:

    Button und Mail? Kenne ich so nicht; aber das Team liest alle Beiträge und wird sicher auch hier antworten.

  • 3 Sterne Mitgestalter*in

    vor 3 Jahren

    @mark555Hast Du die Kündigung/Rückbau damals schriftlich gemeldet? Wird von Deinem APL der Nachbar (mit)versorgt?

    Dann wird es schwierig. Mitversorgung ist ein Hinderungsgrund für die Kündigung des Nutzungsvertrages. Sonst hat der Netzbetreiber ein Jahr Zeit.

    Sinngemäß heißt es dort:

    "Nutzungsvertrag
    des Eigentümers X mit der/dem Netzbetreiber Y
    Der Eigentümer/die Eigentümerin ist damit einverstanden, dass der Netzbetreiber
    auf seinem/ihrem Grundstück N
    sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um
    Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten
    Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. Dieses
    Recht erstreckt sich auch auf vorinstallierte Hausverkabelungen. Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch
    Vorrichtungen darf nur zu einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen.
    Der Netzbetreiber verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, das
    Grundstück des Eigentümers/der Eigentümerin und die darauf befindlichen Gebäude wieder ordnungsgemäß
    instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrichtung,
    Instandhaltung oder Erweiterung von Zugängen zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem
    betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/oder in den darauf befindlichen Gebäuden infolge der
    Inanspruchnahme durch den Netzbetreiber beschädigt worden sind. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten
    und der bestehenden Sicherheitsanforderungen wird der Netzbetreiber vorinstallierte Hausverkabelungen
    nutzen. Der Netzbetreiber wird die von ihm errichteten Vorrichtungen verlegen oder – soweit sie nicht das
    Grundstück versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht – entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grundstücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für
    die Entfernung oder Verlegung trägt der Netzbetreiber. Dies gilt nicht für Vorrichtungen, die ausschließlich das
    Grundstück versorgen, wenn nicht gleichzeitig Änderungen am öffentlichen Telekommunikationsnetz erforderlich
    sind.
    Der Netzbetreiber wird ferner binnen Jahresfrist nach der Kündigung die von ihm angebrachten Vorrichtungen
    auf eigene Kosten wieder beseitigen, soweit dies dem Eigentümer/der Eigentümerin zumutbar ist. Auf Verlangen
    des Eigentümers/der Eigentümerin wird der Netzbetreiber die Vorrichtungen unverzüglich entfernen, soweit dem
    nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
    Der Nutzungsvertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von sechs Wochen von jeder
    Vertragspartei gekündigt werden."

    Im Zweifelsfall musst Du die Kündigung auch noch nachweisen.

     

    0

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 3 Jahren

    Letzter Stand zu meinem Fall:

    Nutzungsvertrag im T-Punkt kündigen. Wo ist der Nutzungsvertrag abgelegt bzw. ist das wirklich die Lösung?

     

    Sachverhalt in Listeform

    - Reihenmittelhaus im November 2020 übernommen (Dortmund-Hacheney)

    - Im Bad Kellergeschoss (KG) hängt ein APL , die Zuleitung geht quer durch den Keller (Übergabepunkt also nicht im KG   Hausanschlussraum/Außenwand)

    - Vom APL geht eine Telefonleitung quer durch das KG zum Nachbarn (teilweise UP und kein Leitungs-Plan, Bohren in der Wand, etc...nicht möglich)

    - AnfrageTelekom zum Sachverhalt (telefonisch) => Verweis auf schriftlich

    - Anfrage Telekom zum Sachverhalt (schriftlich) => Keine Anwort erhalten

    - Bis dato kein Tarif bei der Telekom abgeschlossen (da keine Antwort)

    - In der Zwischenzeit FTTB mit Tarif bestellt (Lieferung im August 2022)

    - Anfrage hier in der Community (Antworten von Mitgliedern sofort erhalten)

    - sind diese insgesamt der richtige Weg (s.o.) ?

     

    Eine Antwort von seiten der Telekom ist hierzu hilfreich (mein 3 Versuch nach tel, schriftlich)

    Vielen Dank im Voraus

     

    VG

    Markus Sikon

     

    1

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    @mark555 

    @mark555  schrieb:
    Wo ist der Nutzungsvertrag abgelegt bzw. ist das wirklich die Lösung?

    Was willst Du denn eigentlich erreichen wenn Du jetzt noch fragst "...ist das wirklich die Lösung?"

    Was soll/te denn der Netzbetreiber konkret tun? Soll/te der APL entfernt werden oder hattest Du Dir etwas anderes vorgestellt?

  • Telekom hilft Team

    vor 3 Jahren

    Hallo @mark555,

     

    wenn ich das richtig verstanden habe, sollen die Leitungen im Keller entfernt und der APL im Hausanschlussraum gesetzt werden. Da offenbar der Nachbar vom gleichen APL versorgt wird, ist das ganze etwas komplizierter. 

     

    Wir können die Einzelheiten gerne telefonisch besprechen und ich stelle einen Kontakt zu der passenden Abteilung, die dafür auch zuständig ist, her. Da ich eben nur die Mailbox erreichen konnte, wüsste ich gerne in welchen Zeitraum wir einen erneuten Rückrufversuch starten sollen.

     

    Viele Grüße

    Dorothea T.

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    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    @Dorothea T. *Hust* 08-20 Uhr Mo-Fr, Samstag 08-16 Uhr Fröhlich 

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