Entschädigung für ausgefallenes Festnetz!
vor einem Jahr
Da meine Mutter seit dem 29.12.2023 kein Festnetz hat und laut Aussage der Störungsstelle der Schaden erst am 29.02.24
behoben sein soll, also 2 Monate möchten wir für die 2 Monate die Telefongebühren zurückerstattet haben.
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vor einem Jahr
Da meine Mutter seit dem 29.12.2023 kein Festnetz hat und laut Aussage der Störungsstelle der Schaden erst am 29.02.24 behoben sein soll, also 2 Monate möchten wir für die 2 Monate die Telefongebühren zurückerstattet haben.
Da meine Mutter seit dem 29.12.2023 kein Festnetz hat und laut Aussage der Störungsstelle der Schaden erst am 29.02.24
behoben sein soll, also 2 Monate möchten wir für die 2 Monate die Telefongebühren zurückerstattet haben.
Erstattungen gibt es erst nachdem die Störung final behoben wurde, das Enddatum kann sich evtl. noch verschieben.
Habt ihr eine Ersatzlösung von der Telekom bekommen?
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vor einem Jahr
Keine Angst. Die Gebühren bekommst du erstattet. Wenn du die Benachrichtigung erhälst, das der Anschluss wieder funktioniert einfach die 08003301000 anrufen und den Fall schildern. Man wird dann Gutschriften erstellen die mit den folgenden Rechnungen verrechnet werden.
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vor einem Jahr
Die wollten meiner Mutter ein Handy kostenlos zur Verfügung stellen, ich hatte Ihr vorher schon eins besorgt damit Sie erreichbar ist.
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vor einem Jahr
Da meine Mutter seit dem 29.12.2023 kein Festnetz hat und laut Aussage der Störungsstelle der Schaden erst am 29.02.24 behoben sein soll, also 2 Monate möchten wir für die 2 Monate die Telefongebühren zurückerstattet haben.
Da meine Mutter seit dem 29.12.2023 kein Festnetz hat und laut Aussage der Störungsstelle der Schaden erst am 29.02.24
behoben sein soll, also 2 Monate möchten wir für die 2 Monate die Telefongebühren zurückerstattet haben.
Mach dich mal schlau, welche Entschädigung deiner Mutter eventuell nach TKG § 58 zusteht.
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Antwort
von
vor einem Jahr
Guten Morgen @hhils,
das mit der Störung am Anschluss Deiner Mutter ist wirklich ärgerlich.
Wenn die Störung behoben ist, wird mittlerweile automatisch eine Erstattung für den Störungszeitraum erstellt.
Liebe Grüße
Karin Kr.
Antwort
von
vor einem Jahr
Wenn die Störung behoben ist, wird mittlerweile automatisch eine Erstattung für den Störungszeitraum erstellt.
Wenn die Störung behoben ist, wird mittlerweile automatisch eine Erstattung für den Störungszeitraum erstellt.
Wie sieht die Erstattung aus?
@hhils
https://www.buzer.de/58_TKG.htm
2Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
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