Entstörungsservice 8 Stunden, Kündigungsfrist weicht von Auftragsbestätigung ab
vor 20 Tagen
Hallo,
ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):
"Glasfaser 300
Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat.
Entstörungsservice 8 Stunden
automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"
Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,
dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich
(wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)
Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )
Vielen Dank im Voraus....
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vor 20 Tagen
dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich
Hallo,
ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):
"Glasfaser 300
Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat.
Entstörungsservice 8 Stunden
automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"
Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,
dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich
(wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)
Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )
Vielen Dank im Voraus....
21. 08.2024 abgeschlossen ?
0
1
von
vor 20 Tagen
Nein
erst am 21.08. 2025 (nur Tarifwechsel, die 8 Stunden-Option gab es schon viele Jahre )😀
Würde aber auch nichts am Text der Auftragsbestätiung ändern.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 20 Tagen
Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )
Hallo,
ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):
"Glasfaser 300
Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat.
Entstörungsservice 8 Stunden
automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"
Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,
dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich
(wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)
Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )
Vielen Dank im Voraus....
Passt also genau zu der Anzeige im Kundencenter
30
von
vor 18 Tagen
Klar kann es Fragen aufwerfen aber die kann man ja klären, dann kommen eben solche Rückmeldungen wie hier wo man versucht das zu erklären dass es eben ein Unterscheid ist zwischen Vertrag und Option.
Und warum eine MVLZ direkt dabei steht und eine andere sich nur aus den AGB ergibt, wirft halt bei "Laien" Fragen auf.
Klar kann es Fragen aufwerfen aber die kann man ja klären, dann kommen eben solche Rückmeldungen wie hier wo man versucht das zu erklären dass es eben ein Unterscheid ist zwischen Vertrag und Option.
Wenn ich als Verbraucher einen Vertrag oder auch mehrere abschließen soll, sollten aus meiner Sicht vertragsrelevante Inhalte vom Anbieter vollständig und zusammenhängend genannt werden. Im vorliegenden Fall scheint es so zu sein, dass der Kunde sich diese Inhalte offenbar in Eigeninitiative "erarbeiten" muss.
Ob dies als verbraucherfreundlich durchgeht, sei dahingestellt.
0
von
vor 18 Tagen
Im vorliegenden Fall scheint es so zu sein, dass der Kunde sich diese Inhalte offenbar in Eigeninitiative "erarbeiten" muss.
Klar kann es Fragen aufwerfen aber die kann man ja klären, dann kommen eben solche Rückmeldungen wie hier wo man versucht das zu erklären dass es eben ein Unterscheid ist zwischen Vertrag und Option.
Wenn ich als Verbraucher einen Vertrag oder auch mehrere abschließen soll, sollten aus meiner Sicht vertragsrelevante Inhalte vom Anbieter vollständig und zusammenhängend genannt werden. Im vorliegenden Fall scheint es so zu sein, dass der Kunde sich diese Inhalte offenbar in Eigeninitiative "erarbeiten" muss.
Ob dies als verbraucherfreundlich durchgeht, sei dahingestellt.
Nein, muss er nicht, er hat vorher die VVI bekommen und mit der AB auch die AGB und die Leistungsbeschreibung.
Ihm liegen also alle Unterlagen vor.
von
vor 18 Tagen
sollten aus meiner Sicht vertragsrelevante Inhalte vom Anbieter vollständig und zusammenhängend genannt werden
Klar kann es Fragen aufwerfen aber die kann man ja klären, dann kommen eben solche Rückmeldungen wie hier wo man versucht das zu erklären dass es eben ein Unterscheid ist zwischen Vertrag und Option.
Wenn ich als Verbraucher einen Vertrag oder auch mehrere abschließen soll, sollten aus meiner Sicht vertragsrelevante Inhalte vom Anbieter vollständig und zusammenhängend genannt werden. Im vorliegenden Fall scheint es so zu sein, dass der Kunde sich diese Inhalte offenbar in Eigeninitiative "erarbeiten" muss.
Ob dies als verbraucherfreundlich durchgeht, sei dahingestellt.
@Laudano2
Schau doch bitte mal in deine Auftragsbestätigung zu deinem Festnetzanschluss.
Steht da zB welche Entstörfrist für deinen Vertrag gilt oder wie die garantierte Verfügbarkeit im Jahresmittel aussieht?
Es macht keinen Sinn ALLE vertragsrelevanten Inhalte in eine Auftragsbestätigung zu packen, daher ist der Verweis auf die Leistungsbeschreibung und die AGB hier die einzig sinnvolle Variante um das vollständig abzudecken
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Uneingeloggter Nutzer
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