Entstörungsservice 8 Stunden, Kündigungsfrist weicht von Auftragsbestätigung ab

vor einem Tag

Hallo,

ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):

"Glasfaser 300 

Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat. 

Entstörungsservice 8 Stunden    

automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"

Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,

dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich

(wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)

Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )

Vielen Dank im Voraus....

109

0

22

    • vor einem Tag

      scp

      dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich

      Hallo,

      ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):

      "Glasfaser 300 

      Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat. 

      Entstörungsservice 8 Stunden    

      automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"

      Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,

      dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich

      (wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)

      Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )

      Vielen Dank im Voraus....

      scp

      dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich

      21. 08.2024 abgeschlossen ? 

      0

      1

      von

      vor 24 Stunden

      Nein

      erst am  21.08.  2025   (nur Tarifwechsel, die 8 Stunden-Option gab es schon viele Jahre )😀

      Würde aber auch nichts am Text der Auftragsbestätiung ändern.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 24 Stunden

      scp

      Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )

      Hallo,

      ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):

      "Glasfaser 300 

      Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat. 

      Entstörungsservice 8 Stunden    

      automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"

      Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,

      dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich

      (wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)

      Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )

      Vielen Dank im Voraus....

      scp

      Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )

       

        https://www.telekom.de/agb/downloads/54821.pdf 

      Passt also genau zu der Anzeige im Kundencenter

      19

      von

      vor 3 Stunden

      der_Lutz

      mal ehrlich, denkst du die Anwälte der Telekom sind auf der Wurstsuppe hergeschwommen oder die AB werden vom Praktikanten verfasst?

      scp

      Es ist ein "Verbrauchervertrag" .  Dort muss die Mindestvertragslaufzeit immer angegeben werden.

      Es g Es ist ein "Verbrauchervertrag" .  Dort muss die Mindestvertragslaufzeit immer angegeben werden. Davon abgesehen:
      • Wenn bei einem Produkt die MFZ dabeisteht und beim anderen aber NICHT kann der Eindruck entstehen, das dieses keine MVZ hat. 
      • Insbesondere da die Kündigungsfrist angegeben wird. 
           Entweder man gibt alles an ( MVZ, Kündigungsfrist, Verlängerung) oder gar nichts. 
      scp

      Es ist ein "Verbrauchervertrag" .  Dort muss die Mindestvertragslaufzeit immer angegeben werden.

      Wird sie, in den AGB/Leistungsbeschreibung die Bestandteil der AB sind und auch in den VVI wird diese bereits benannt

      scp

      enn bei einem Produkt die MFZ dabeisteht und beim anderen aber NICHT kann der Eindruck entstehen, das dieses keine MVZ hat. 

      Es g Es ist ein "Verbrauchervertrag" .  Dort muss die Mindestvertragslaufzeit immer angegeben werden. Davon abgesehen:
      • Wenn bei einem Produkt die MFZ dabeisteht und beim anderen aber NICHT kann der Eindruck entstehen, das dieses keine MVZ hat. 
      • Insbesondere da die Kündigungsfrist angegeben wird. 
           Entweder man gibt alles an ( MVZ, Kündigungsfrist, Verlängerung) oder gar nichts. 
      scp

      enn bei einem Produkt die MFZ dabeisteht und beim anderen aber NICHT kann der Eindruck entstehen, das dieses keine MVZ hat. 

      bei dem einen muss sie in der AB dabei stehen bei dem anderen nicht.

      @scp mal ehrlich, denkst du die Anwälte der Telekom sind auf der Wurstsuppe hergeschwommen oder die AB werden vom Praktikanten verfasst?

      der_Lutz

      mal ehrlich, denkst du die Anwälte der Telekom sind auf der Wurstsuppe hergeschwommen oder die AB werden vom Praktikanten verfasst?

      Gewiss nicht. Aber auch die Rechtskundigen der Telekom sollten angehalten sein, rechtlich relevante Vertragsbestandteile so zu formulieren, dass auch Außenstehende sie nachvollziehen können. Und warum eine MVLZ direkt dabei steht und eine andere sich nur aus den AGB ergibt, wirft halt bei "Laien" Fragen auf.

      0

      von

      vor 3 Stunden

      Laudano2

      Und warum eine MVLZ direkt dabei steht und eine andere sich nur aus den AGB ergibt, wirft halt bei "Laien" Fragen auf.

      der_Lutz

      mal ehrlich, denkst du die Anwälte der Telekom sind auf der Wurstsuppe hergeschwommen oder die AB werden vom Praktikanten verfasst?

      Wird sie, in den AGB/Leistungsbeschreibung die Bestandteil der AB sind und auch in den VVI wird diese bereits benannt bei dem einen muss sie in der AB dabei stehen bei dem anderen nicht. @scp mal ehrlich, denkst du die Anwälte der Telekom sind auf der Wurstsuppe hergeschwommen oder die AB werden vom Praktikanten verfasst?
      der_Lutz

      mal ehrlich, denkst du die Anwälte der Telekom sind auf der Wurstsuppe hergeschwommen oder die AB werden vom Praktikanten verfasst?

      Gewiss nicht. Aber auch die Rechtskundigen der Telekom sollten angehalten sein, rechtlich relevante Vertragsbestandteile so zu formulieren, dass auch Außenstehende sie nachvollziehen können. Und warum eine MVLZ direkt dabei steht und eine andere sich nur aus den AGB ergibt, wirft halt bei "Laien" Fragen auf.

      Laudano2

      Und warum eine MVLZ direkt dabei steht und eine andere sich nur aus den AGB ergibt, wirft halt bei "Laien" Fragen auf.

      Klar kann es Fragen aufwerfen aber die kann man ja klären, dann kommen eben solche Rückmeldungen wie hier wo man versucht das zu erklären dass es eben ein Unterscheid ist zwischen Vertrag und Option.

      von

      vor 2 Stunden

      @Laudano2 da bin ich bei dir, manchmal ist das aber auch nicht so einfach etwas allgemein verständlich zu formulieren dabei aber immer noch die rechtliche Relevanz und Korrektheit zu bewahren.

      Früher hätten die 24 Monate beim Kommunikationsvertrag nicht dabei gestanden weil sich auch diese aus den AGB/Leistungsbeschreibung ergeben, jetzt müssen sie genannt werden.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...