Entstörungsservice 8 Stunden, Kündigungsfrist weicht von Auftragsbestätigung ab
vor einem Tag
Hallo,
ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):
"Glasfaser 300
Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat.
Entstörungsservice 8 Stunden
automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"
Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,
dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich
(wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)
Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )
Vielen Dank im Voraus....
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vor einem Tag
dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich
Hallo,
ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):
"Glasfaser 300
Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat.
Entstörungsservice 8 Stunden
automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"
Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,
dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich
(wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)
Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )
Vielen Dank im Voraus....
21. 08.2024 abgeschlossen ?
0
1
von
vor 24 Stunden
Nein
erst am 21.08. 2025 (nur Tarifwechsel, die 8 Stunden-Option gab es schon viele Jahre )😀
Würde aber auch nichts am Text der Auftragsbestätiung ändern.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 24 Stunden
Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )
Hallo,
ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):
"Glasfaser 300
Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat.
Entstörungsservice 8 Stunden
automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"
Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,
dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich
(wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)
Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )
Vielen Dank im Voraus....
Passt also genau zu der Anzeige im Kundencenter
19
von
vor 3 Stunden
mal ehrlich, denkst du die Anwälte der Telekom sind auf der Wurstsuppe hergeschwommen oder die AB werden vom Praktikanten verfasst?
Es ist ein "Verbrauchervertrag" . Dort muss die Mindestvertragslaufzeit immer angegeben werden.
- Insbesondere da die Kündigungsfrist angegeben wird.
Entweder man gibt alles an ( MVZ, Kündigungsfrist, Verlängerung) oder gar nichts.Wird sie, in den AGB/Leistungsbeschreibung die Bestandteil der AB sind und auch in den VVI wird diese bereits benannt
enn bei einem Produkt die MFZ dabeisteht und beim anderen aber NICHT kann der Eindruck entstehen, das dieses keine MVZ hat.
- Insbesondere da die Kündigungsfrist angegeben wird.
Entweder man gibt alles an ( MVZ, Kündigungsfrist, Verlängerung) oder gar nichts.bei dem einen muss sie in der AB dabei stehen bei dem anderen nicht.
@scp mal ehrlich, denkst du die Anwälte der Telekom sind auf der Wurstsuppe hergeschwommen oder die AB werden vom Praktikanten verfasst?
Gewiss nicht. Aber auch die Rechtskundigen der Telekom sollten angehalten sein, rechtlich relevante Vertragsbestandteile so zu formulieren, dass auch Außenstehende sie nachvollziehen können. Und warum eine MVLZ direkt dabei steht und eine andere sich nur aus den AGB ergibt, wirft halt bei "Laien" Fragen auf.
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von
vor 3 Stunden
Und warum eine MVLZ direkt dabei steht und eine andere sich nur aus den AGB ergibt, wirft halt bei "Laien" Fragen auf.
mal ehrlich, denkst du die Anwälte der Telekom sind auf der Wurstsuppe hergeschwommen oder die AB werden vom Praktikanten verfasst?
Gewiss nicht. Aber auch die Rechtskundigen der Telekom sollten angehalten sein, rechtlich relevante Vertragsbestandteile so zu formulieren, dass auch Außenstehende sie nachvollziehen können. Und warum eine MVLZ direkt dabei steht und eine andere sich nur aus den AGB ergibt, wirft halt bei "Laien" Fragen auf.
Klar kann es Fragen aufwerfen aber die kann man ja klären, dann kommen eben solche Rückmeldungen wie hier wo man versucht das zu erklären dass es eben ein Unterscheid ist zwischen Vertrag und Option.
von
vor 2 Stunden
@Laudano2 da bin ich bei dir, manchmal ist das aber auch nicht so einfach etwas allgemein verständlich zu formulieren dabei aber immer noch die rechtliche Relevanz und Korrektheit zu bewahren.
Früher hätten die 24 Monate beim Kommunikationsvertrag nicht dabei gestanden weil sich auch diese aus den AGB/Leistungsbeschreibung ergeben, jetzt müssen sie genannt werden.
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von