Entstörungsservice 8 Stunden, Kündigungsfrist weicht von Auftragsbestätigung ab
vor 23 Stunden
Hallo,
ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):
"Glasfaser 300
Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat.
Entstörungsservice 8 Stunden
automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"
Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,
dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich
(wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)
Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )
Vielen Dank im Voraus....
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vor 23 Stunden
dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich
Hallo,
ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):
"Glasfaser 300
Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat.
Entstörungsservice 8 Stunden
automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"
Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,
dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich
(wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)
Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )
Vielen Dank im Voraus....
21. 08.2024 abgeschlossen ?
0
1
von
vor 23 Stunden
Nein
erst am 21.08. 2025 (nur Tarifwechsel, die 8 Stunden-Option gab es schon viele Jahre )😀
Würde aber auch nichts am Text der Auftragsbestätiung ändern.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 23 Stunden
Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )
Hallo,
ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):
"Glasfaser 300
Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat.
Entstörungsservice 8 Stunden
automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"
Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,
dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich
(wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)
Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )
Vielen Dank im Voraus....
Passt also genau zu der Anzeige im Kundencenter
19
von
vor 7 Stunden
Es ist ein "Verbrauchervertrag" .
Es g
bei Kommunikationsverträgen, der Entstörservice ist aber kein Kommunikationsvertrag, darum vermutlich die unterschiedliche Darstellung in der AB, die AGB und Leistungsbeschreibung gelten natürlich begleitend, denn in Ihnen ist der Leistungsumfang festgelegt.
Es ist ein "Verbrauchervertrag" . Dort muss die Mindestvertragslaufzeit immer angegeben werden.
Davon abgesehen:
Entweder man gibt alles an ( MVZ, Kündigungsfrist, Verlängerung) oder gar nichts.
Es ist eine Zubuchoption und die Mindestvertragslaufzeit dieser Zubuchoption findest du in der AGB
von
vor 7 Stunden
Denn der Hinweis auf die Ausgangslage (12 Monate MVLZ ) fehlt!
Wenn bei einem Produkt die MFZ dabeisteht und beim anderen aber NICHT kann der Eindruck entstehen, das dieses keine MVZ hat.
- Insbesondere da die Kündigungsfrist angegeben wird.
Entweder man gibt alles an ( MVZ, Kündigungsfrist, Verlängerung) oder gar nichts.Auf diesen Gedanken könnte man schon kommen, da gebe ich dir recht. Zumal die Formulierung "Verlängerung auf unbestimmte Zeit..." nicht aussagt, WAS sich verlängert. Denn der Hinweis auf die Ausgangslage (12 Monate MVLZ ) fehlt!
Steht direkt auf der ersten Seite, nämlich der Hinweis zu den AGB
von
vor 6 Stunden
Es ist ein "Verbrauchervertrag" . Dort muss die Mindestvertragslaufzeit immer angegeben werden.
Es g
bei Kommunikationsverträgen, der Entstörservice ist aber kein Kommunikationsvertrag, darum vermutlich die unterschiedliche Darstellung in der AB, die AGB und Leistungsbeschreibung gelten natürlich begleitend, denn in Ihnen ist der Leistungsumfang festgelegt.
Es ist ein "Verbrauchervertrag" . Dort muss die Mindestvertragslaufzeit immer angegeben werden.
Davon abgesehen:
Entweder man gibt alles an ( MVZ, Kündigungsfrist, Verlängerung) oder gar nichts.
Wird sie, in den AGB/Leistungsbeschreibung die Bestandteil der AB sind und auch in den VVI wird diese bereits benannt
enn bei einem Produkt die MFZ dabeisteht und beim anderen aber NICHT kann der Eindruck entstehen, das dieses keine MVZ hat.
Es g
bei Kommunikationsverträgen, der Entstörservice ist aber kein Kommunikationsvertrag, darum vermutlich die unterschiedliche Darstellung in der AB, die AGB und Leistungsbeschreibung gelten natürlich begleitend, denn in Ihnen ist der Leistungsumfang festgelegt.
Es ist ein "Verbrauchervertrag" . Dort muss die Mindestvertragslaufzeit immer angegeben werden.
Davon abgesehen:
Entweder man gibt alles an ( MVZ, Kündigungsfrist, Verlängerung) oder gar nichts.
bei dem einen muss sie in der AB dabei stehen bei dem anderen nicht.
@scp mal ehrlich, denkst du die Anwälte der Telekom sind auf der Wurstsuppe hergeschwommen oder die AB werden vom Praktikanten verfasst?
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
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