Entstörungsservice 8 Stunden, Kündigungsfrist weicht von Auftragsbestätigung ab

vor 23 Stunden

Hallo,

ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):

"Glasfaser 300 

Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat. 

Entstörungsservice 8 Stunden    

automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"

Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,

dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich

(wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)

Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )

Vielen Dank im Voraus....

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    • vor 23 Stunden

      scp

      dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich

      Hallo,

      ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):

      "Glasfaser 300 

      Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat. 

      Entstörungsservice 8 Stunden    

      automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"

      Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,

      dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich

      (wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)

      Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )

      Vielen Dank im Voraus....

      scp

      dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich

      21. 08.2024 abgeschlossen ? 

      0

      1

      von

      vor 23 Stunden

      Nein

      erst am  21.08.  2025   (nur Tarifwechsel, die 8 Stunden-Option gab es schon viele Jahre )😀

      Würde aber auch nichts am Text der Auftragsbestätiung ändern.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 23 Stunden

      scp

      Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )

      Hallo,

      ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):

      "Glasfaser 300 

      Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat. 

      Entstörungsservice 8 Stunden    

      automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"

      Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,

      dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich

      (wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)

      Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )

      Vielen Dank im Voraus....

      scp

      Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )

       

        https://www.telekom.de/agb/downloads/54821.pdf 

      Passt also genau zu der Anzeige im Kundencenter

      19

      von

      vor 7 Stunden

      scp

      Es ist ein "Verbrauchervertrag" .

      Es g

      der_Lutz

      bei Kommunikationsverträgen, der Entstörservice ist aber kein Kommunikationsvertrag, darum vermutlich die unterschiedliche Darstellung in der AB, die AGB und Leistungsbeschreibung gelten natürlich begleitend, denn in Ihnen ist der Leistungsumfang festgelegt.

      bei Kommunikationsverträgen, der Entstörservice ist aber kein Kommunikationsvertrag, darum vermutlich die unterschiedliche Darstellung in der AB, die AGB und Leistungsbeschreibung gelten natürlich begleitend, denn in Ihnen ist der Leistungsumfang festgelegt.
      der_Lutz

      bei Kommunikationsverträgen, der Entstörservice ist aber kein Kommunikationsvertrag, darum vermutlich die unterschiedliche Darstellung in der AB, die AGB und Leistungsbeschreibung gelten natürlich begleitend, denn in Ihnen ist der Leistungsumfang festgelegt.

      Es ist ein "Verbrauchervertrag" .  Dort muss die Mindestvertragslaufzeit immer angegeben werden.

      Davon abgesehen:

      • Wenn bei einem Produkt die MFZ dabeisteht und beim anderen aber NICHT kann der Eindruck entstehen, das dieses keine MVZ hat. 
      • Insbesondere da die Kündigungsfrist angegeben wird. 

           Entweder man gibt alles an ( MVZ, Kündigungsfrist, Verlängerung) oder gar nichts. 

      scp

      Es ist ein "Verbrauchervertrag" .

      Es ist eine Zubuchoption und die Mindestvertragslaufzeit dieser Zubuchoption findest du in der AGB

      von

      vor 7 Stunden

      Laudano2

      Denn der Hinweis auf die Ausgangslage (12 Monate MVLZ ) fehlt!

      scp

      Wenn bei einem Produkt die MFZ dabeisteht und beim anderen aber NICHT kann der Eindruck entstehen, das dieses keine MVZ hat. 

      Es g Es ist ein "Verbrauchervertrag" .  Dort muss die Mindestvertragslaufzeit immer angegeben werden. Davon abgesehen:
      • Wenn bei einem Produkt die MFZ dabeisteht und beim anderen aber NICHT kann der Eindruck entstehen, das dieses keine MVZ hat. 
      • Insbesondere da die Kündigungsfrist angegeben wird. 
           Entweder man gibt alles an ( MVZ, Kündigungsfrist, Verlängerung) oder gar nichts. 
      scp

      Wenn bei einem Produkt die MFZ dabeisteht und beim anderen aber NICHT kann der Eindruck entstehen, das dieses keine MVZ hat. 

      Auf diesen Gedanken könnte man schon kommen, da gebe ich dir recht. Zumal die Formulierung "Verlängerung auf unbestimmte Zeit..." nicht aussagt, WAS  sich verlängert. Denn der Hinweis auf die Ausgangslage (12 Monate MVLZ ) fehlt!  

      Laudano2

      Denn der Hinweis auf die Ausgangslage (12 Monate MVLZ ) fehlt!

      Steht direkt auf der ersten Seite, nämlich der Hinweis zu den AGB

      von

      vor 6 Stunden

      scp

      Es ist ein "Verbrauchervertrag" .  Dort muss die Mindestvertragslaufzeit immer angegeben werden.

      Es g

      der_Lutz

      bei Kommunikationsverträgen, der Entstörservice ist aber kein Kommunikationsvertrag, darum vermutlich die unterschiedliche Darstellung in der AB, die AGB und Leistungsbeschreibung gelten natürlich begleitend, denn in Ihnen ist der Leistungsumfang festgelegt.

      bei Kommunikationsverträgen, der Entstörservice ist aber kein Kommunikationsvertrag, darum vermutlich die unterschiedliche Darstellung in der AB, die AGB und Leistungsbeschreibung gelten natürlich begleitend, denn in Ihnen ist der Leistungsumfang festgelegt.
      der_Lutz

      bei Kommunikationsverträgen, der Entstörservice ist aber kein Kommunikationsvertrag, darum vermutlich die unterschiedliche Darstellung in der AB, die AGB und Leistungsbeschreibung gelten natürlich begleitend, denn in Ihnen ist der Leistungsumfang festgelegt.

      Es ist ein "Verbrauchervertrag" .  Dort muss die Mindestvertragslaufzeit immer angegeben werden.

      Davon abgesehen:

      • Wenn bei einem Produkt die MFZ dabeisteht und beim anderen aber NICHT kann der Eindruck entstehen, das dieses keine MVZ hat. 
      • Insbesondere da die Kündigungsfrist angegeben wird. 

           Entweder man gibt alles an ( MVZ, Kündigungsfrist, Verlängerung) oder gar nichts. 

      scp

      Es ist ein "Verbrauchervertrag" .  Dort muss die Mindestvertragslaufzeit immer angegeben werden.

      Wird sie, in den AGB/Leistungsbeschreibung die Bestandteil der AB sind und auch in den VVI wird diese bereits benannt

      scp

      enn bei einem Produkt die MFZ dabeisteht und beim anderen aber NICHT kann der Eindruck entstehen, das dieses keine MVZ hat. 

      Es g

      der_Lutz

      bei Kommunikationsverträgen, der Entstörservice ist aber kein Kommunikationsvertrag, darum vermutlich die unterschiedliche Darstellung in der AB, die AGB und Leistungsbeschreibung gelten natürlich begleitend, denn in Ihnen ist der Leistungsumfang festgelegt.

      bei Kommunikationsverträgen, der Entstörservice ist aber kein Kommunikationsvertrag, darum vermutlich die unterschiedliche Darstellung in der AB, die AGB und Leistungsbeschreibung gelten natürlich begleitend, denn in Ihnen ist der Leistungsumfang festgelegt.
      der_Lutz

      bei Kommunikationsverträgen, der Entstörservice ist aber kein Kommunikationsvertrag, darum vermutlich die unterschiedliche Darstellung in der AB, die AGB und Leistungsbeschreibung gelten natürlich begleitend, denn in Ihnen ist der Leistungsumfang festgelegt.

      Es ist ein "Verbrauchervertrag" .  Dort muss die Mindestvertragslaufzeit immer angegeben werden.

      Davon abgesehen:

      • Wenn bei einem Produkt die MFZ dabeisteht und beim anderen aber NICHT kann der Eindruck entstehen, das dieses keine MVZ hat. 
      • Insbesondere da die Kündigungsfrist angegeben wird. 

           Entweder man gibt alles an ( MVZ, Kündigungsfrist, Verlängerung) oder gar nichts. 

      scp

      enn bei einem Produkt die MFZ dabeisteht und beim anderen aber NICHT kann der Eindruck entstehen, das dieses keine MVZ hat. 

      bei dem einen muss sie in der AB dabei stehen bei dem anderen nicht.

      @scp mal ehrlich, denkst du die Anwälte der Telekom sind auf der Wurstsuppe hergeschwommen oder die AB werden vom Praktikanten verfasst?

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