Entstörungsservice - Leistungsverweigerung fehlerhafte Prozessabläufe?

2 years ago

Hallo Zusammen,

 

es folgt eine spannende Aufgabe: Produkt  DeutschlandLAN IP Start Premium - SVDSL 250 - Entstörungsservice 4 Stunden

 

Szenario 1

Ich melde über die Hotline 0800 330 1300 eine Störung außerhalb der Kernarbeitszeiten - oder der Termin für die Entstörung liegt außerhalb dieser Zeiten und erreiche einen NICHT im Großraum des Heimatortes ansässigen Mitarbeiter.

 

In diesem Fall läuft erst einmal alles unproblematisch und man bekommt von der Hotline gemäß der Verträge (4 Stunden) dann einen vor Ort Termin innerhalb des vier Stunden Zeitfensters für die Entstörung genannt. 

 

[Im aktuellen Fall wurde der Techniker-Termin dann für den 25.2.2023 zwischen 16:00 -18:00 Uhr bestätigt]

 

Was in dann in Folge seit Jahren bei einer Störung oder einem Entstörungstermin außerhalb der Kernarbeitszeiten immer passiert!

 

Es ruft dann jemand von der Dispo an und bereits zugesagte Termine, werden dann zuverlässig  (im besten Fall) auf den nächsten Werktag verlegt. 

 

[Im aktuellen Fall wurde unser  Techniker-Termin telefonisch trotz Protest und Hinweis auf einen V4 Vertag (hier sollte im Normallfall ein Techniker aus der Rufbereitschaft Entstören)  von Samstag 25.2.2023 auf den 28.2023 zwischen 11:00 -14:00 Uhr verlegt.

 

Hauptsächliche Begründung der Disposition: Wir haben um 16:00 Uhr Feierabend bzw. die Techniker sind daher nur bis 16:00 Uhr verfügbar.

 

Der Techniker kam dann am 28.2.2023 zum Glück schon um 11:00 Uhr legte mein Anschluss auf eine anderes Adern-Paar und alles lief wieder. Dies entspricht (gerechnet vom spätest möglichen Antrittstermin am 25.2.2023 - 18:00 Uhr) einer Überschreitung der Antrittszeit von 65 Stunden

 

Szenario 2

Ich melde über die Hotline 0800 330 1300 eine Störung außerhalb der Kernarbeitszeiten oder der Termin für die Entstörung liegt außerhalb dieser Zeiten und erreiche einen für meinen Ort  zuständigen Mitarbeiter der Einsatzplanung

 

Hier wird ein ein Termin außerhalb der Kernarbeitszeiten grundsätzlich verweigert und auf den nächsten Werktag verschoben. Begründung dann auch hier auch Feierabend, wenn die Zeit für die Entstörung außerhalb der Arbeitszeit (eigentlich müsste es ja Kernarbeitszeit heißen)  liegt.

 

Der Vertrieb bestätigt die Servicebereitschaft 24/ 7 bei Entstörungsservice 4 Stunden - Artikel-/ Leistungsnummer 04639

 

Ist es irgendwie herauszubekommen , was seit Jahren da beim technischen Service bzw. genauer der Disposition schief läuft? Es muss einen nachvollziehbaren Fehler in den Prozessabläufen oder in unseren Datensätzen bzgl. der Bearbeitung von Störungen geben  ....

 

Grüße

 

TecPro

416

5

    • 2 years ago

      Hallo,

      Das ist ein Kundenforum. Zu internen Prozessabläufen wirst du hier nichts bekommen. Gibt es ein konkreten Fall bei dem noch Handlungsbedarf besteht? Dann kann sich das ein Teamie (Mitarbeiter) anschauen. Bitte Legitimation brachten.

      Frage ist auch ob das regional unterschiedlich ist, denn in einer Stadt wird durchaus bis 20 Uhr und je nach Vertrag auch darüber hinaus, an Feiertagen und Sonntagen gearbeitet. (Rufbereitschaft)

      2

      Answer

      from

      2 years ago

      Spannender ist die Frage, was wird entstört in 4h. 
      Die Leitung vom Netzknoten bis zu dir gehört da nicht zu. 
      Sondern rein der nächstgelegene Netzknoten. 

      Kopieren klappt leider nicht. 
      Seite 10, Punkt 2.7
      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/50179.pdf

       

      dort steht dann auch drin, welche Zeiten gelten. 
      aber auch der Satz: Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. 

      Beim überschreiten kauft die Telekom sich einfach raus, die Preise stehen ebenfalls dort. 

      Kurz: geht es um einen funktionalen Anschluss, ist das hier nicht viel wert. Es ist kein SLA Vertrag. 

      Answer

      from

      2 years ago

      Erst einmal vielen Dank für die Antworten!

       

      Ein Service Paket 4 oder 8 Stunden hätte für den Kunden keinerlei nutzen, wenn im Prinzip "die letzte Meile" bis zum Netzabschluss in der Regel die sogenannte 1. TAE   oder bei Glasfaser ONT davon ausgenommen wäre. 

       

      Zudem widerspricht das den Bedingungen meines Vertrages (später weit unten mit allen Punkten aufgeführt)

       

      g) Entstörungsfrist: Die Telekom beseitigt die Störung innerhalb von vier Stunden nach dem Eingang der Störungsmeldung. Die Frist ist eingehalten, wenn innerhalb der vier Stunden die vollständige Wiederherstellung des vereinbarten Leistungsumfanges des Anschlusses und die Rückmeldung gemäß Buchstabe f erfolgt.

       

      Der Anschluss ist der Netzabschluss beim Kunden und nicht der nächste DSLAM!

       

      Interessant ist, dass sowohl der Vertrieb wie auch die Kollegen der Störungsannahme durch die Bank sagen, da  muss definitiv einer aus dem Bereitschaftsdienst durch einen  sogenannten Herbeiruf beauftragt werden und auch kommen.

       

      Selbst dem Entstörer war bekannt, dass es hier im Ort (Großstadt mit ~ 620.00 Einwohnern- stand 2019) einen 24/7 Bereitschaftsdienst  gibt. Dumm halt, das die Disposition das vollkommen anders beurteilt und den Bereitschaftsdienst nicht beauftragen will ..

       

      Übrigens .... Ich war am Mittwoch bei einem Kunden der einen Internet Ausfall hatte.

       

      Der dort anwesende Techniker (gleiche Stadt) bestätigte auf Nachfrage, dass Er im Rahmen der Entstörung immer bis zum Netzabschluss der Kunden (bei Glasfaser dem ONT bzw. bei Kuper den NT (als 1. TAE o.ä.) entstören muss.


      Er bestätigte auch die Existenz des Bereitschaftsdienstes sowie die Tatsache, dass natürlich auch außerhalb der Kernarbeitszeit ein Kollege bei einer Störung eine Kollege per Herbeiruf angefordert werden muss.

       

      Hierfür würde man als Techniker eine zusätzliche Tagespauschale von 60 € erhalten. 30 € für den Bereitschaftsdienst und weitere 30 € für einen oder mehreren Herbeiruf-Einsätzen vor Ort).

       

      In den Bedingungen zu meinem Vertrag steht:  Die Telekom erbringt insbesondere folgende Leistungen:


      a) Annahme der Störungsmeldung: Die Telekom nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr Störungsmeldungen unter den Service-Telefonnummern entgegen.
      b) Servicebereitschaft: Die Servicebereitschaft ist täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr.
      c) Terminvereinbarung: Die Telekom vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich, einen Termin für den Besuch eines Servicetechnikers. Dieser Termin wird mit einer maximalen Zeitspanne von zwei Stunden angegeben (z. B. "Zwischen 10.00 und 12.00 Uhr"). Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Die Entstörungsfrist gemäß Buchstabe g entfällt.
      d) Reaktionszeit: Die Telekom teilt auf Wunsch innerhalb einer Stunde ab der Störungsmeldung ein erstes Zwischenergebnis mit, wenn eine Rückrufnummer angegeben wurde. Die Reaktion kann auch durch Antritt des Servicetechnikers vor Ort beim Kunden erfolgen.
      e) Zwischenmeldung: Die Telekom erteilt auf Wunsch unter der angegebenen Rückrufnummer alle zwei Stunden nach Ablauf der Reaktionszeit gemäß Buchstabe d eine Zwischenmeldung über den Bearbeitungsstand und den Ausblick auf weitere Maßnahmen.
      f) Rückmeldung: Die Telekom informiert den Kunden nach Beendigung der Entstörung. Wird der Kunde beim erstmaligen Versuch nicht erreicht, gilt die unter Buchstabe g genannte Entstörungsfrist als eingehalten. Weitere Versuche zur Rückmeldung werden regelmäßig durchgeführt.
      g) Entstörungsfrist: Die Telekom beseitigt die Störung innerhalb von vier Stunden nach dem Eingang der Störungsmeldung. Die Frist ist eingehalten, wenn innerhalb der vier Stunden die vollständige Wiederherstellung des vereinbarten Leistungsumfanges des Anschlusses und die Rückmeldung gemäß Buchstabe f erfolgt.

       

      Bin gespannt wann ich auf meine Reklamation eine Antwort bekomme ..

       

      In den Sinne frohes Schaffen

       

      TecPro 

       

      P.S.

      Es wäre sicher zielführend die sich in Teilen widerspechenden Bedingungen rechtlich überprüfen zu lassen. Dafür gibt es schließlich die Bundesnetzagentur.

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    • 2 years ago

      Moin @TecPro,

       

      vielen Dank für deine Nachfrage. 

       

      Der Entstörservice 4 Stunden umfasst Serviceleistungen im Netz der Telekom bis zu dem für den Anschluss des Kunden jeweils zuständigen Netzknoten der Telekom. Der für den Anschluss des Kunden jeweils zuständige Netzknoten der Telekom wird auf Anfrage mitgeteilt. Der Leitungsabschnitt vom Netzknoten bis zum Netzabschluss beim Kunden ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Hier gelten üblichen, vereinbarten Serviceleistungen. Die Telekom beseitigt unverzüglich Störungen ihrer technischen Einrichtungen am vereinbarten Anschluss, nicht jedoch für das Leitungsnetz der Endstelle einschließlich der daran angeschlossenen Endeinrichtungen. 

       

      Wenn die Telekom die Entstörungsfrist nicht einhält, schreibt sie dem Kunden bei einer Vollstörung im Netz der Telekom bis zu dem für den Anschluss des Kunden jeweils zuständigen Netzknoten der Telekom je Anschluss folgenden Betrag je Störungsvorgang und je angefangene Stunde nach Ablauf der Entstörfrist (gemäß Buchstaben f, auf Seite 10 in den AGB) gut:


      – 12,00 EUR bei IP-basierten Anschlüssen, Anlagenanschlüssen als Basisanschlüsse bis zu einem Höchstbetrag von 60,00 EUR
      Eine Vollstörung liegt vor, wenn über den betroffenen Anschluss keine abgehenden und ankommenden Verbindungen mehr hergestellt werden können. Die Telekom verrechnet die Gutschrift mit ihren Forderungen. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. 

       

      Über vorangegangene Situationen im Detail und Hintergründe zu Terminverschiebungen lässt sich an dieser Stelle nur mutmaßen, was jedoch nicht sinnhaft ist. Besteht bei dir ein aktueller Grund zur Beanstandung?

       

      Viele Grüße,

      Lin J. 

      1

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      2 years ago

      @Lin J.

       

      Ich lasse mich gerne eines besseren belehren aber Ihre Stellungnahme zeigt klar, dass Sie erst einmal meine Schreiben komplett lesen sollten, bevor Sie versuchen sich in irgend einer einer Form hier "pro oder contra Kunde" zu äußern.

       

      Es geht hier nicht um Geld, sondern um die Thematik verweigerte Dienstleistungen (hier Entstörung) außerhalb der Kernarbeitszeiten trotz entsprechend vertraglich garantierter 0 -24 Uhr Servicebereitschaft und der Frage, WARUM DAS HIER IMMER NICHT KLAPPT und wie man solche Fehlleistungen ggf. zukünftig zuverlässig verhindern kann.

       

      Ganz nebenbei  widerspricht der von Ihnen zitierte Passus klar (hatte ich auch schon geschrieben) gegen den weiter unten  folgenden Passus im Vertrag! 

       

      g) Entstörungsfrist: Die Telekom beseitigt die Störung innerhalb von vier Stunden nach dem Eingang der Störungsmeldung. Die Frist ist eingehalten, wenn innerhalb der vier Stunden die vollständige Wiederherstellung des vereinbarten Leistungsumfanges des Anschlusses und die Rückmeldung gemäß Buchstabe f erfolgt.

       

      Der Gesetzgeber hat dazu eine klare Meinung

       

      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


      § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln

       

      (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

      (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

       

      Mit Vertragspartner ist der Kunde gemeint und mit Verwender die Telekom

       

      Zu Ihrer finalen Frage:  Heute bemerkte man bei der Telekom (nach nur 13 Tagen während eines Telefonats mit mir) das es wohl sinnvoll wäre, mein an den Telekom  Vorstand adressiertes Schreiben nach zweimaliger Zusendung jetzt endlich an das entsprechenden Team zu leiten, statt ohne Ahnung worum es geht mit mir zu telefonieren ...

       

      Ich sag da mal nichts zu ….

       

      In dem Sinne frohes Schaffen

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