Entstörungstermin wird immer verschoben

5 months ago

Guten Abend,

Anfang April wurde die Telefonleitung an meinem Haus durch Glasfaserausbau in meiner Straße beschädigt der schaden wurde gleich gemeldet, wodurch dann auch ein Techniker
der Telekom gleich dar war und das auch so festgestellt hat das die Leitung beschädigt ist seit dem ist nichts mehr passiert von der Telekom es wurden bis jetzt drei Entstörungstermine vereinbart
und alle drei wurden wieder von der Telekom verschoben der erste im Mai der zweite im Julie und dann wieder einer Anfang-November der jetzt wieder auch abgesagt wurde mir wurde der mobile
Schnellstart Router als Ersatz zur Verfügung gestellt meine Frage wie lange dauert es noch bis meine Leitung wieder geht und woran es liegt das die Termine ständig verschoben werden?

604

21

  • 5 months ago

    Druck machen. Ggf. kann hier ein Teamie zur Aufklärung beitragen. Deine Profildaten sind ja ausgfüllt. Wenn Du den Teamies den Zugriff darauf erlaubt hast, wird sich bestimmt jemand melden. Kann aber einige Zeit dauern, da die gut zu tun haben.

    0

  • 5 months ago

    Chris-1501

    Anfang April wurde die Telefonleitung an meinem Haus durch Glasfaserausbau in meiner Straße beschädigt

    Anfang April wurde die Telefonleitung an meinem Haus durch Glasfaserausbau in meiner Straße beschädigt
    Chris-1501
    Anfang April wurde die Telefonleitung an meinem Haus durch Glasfaserausbau in meiner Straße beschädigt

    Wurde Deine Bleibe auch angeschlossen? Falls ja, ab wann wird der funktional? Falls nein, warum nicht (DSL wird baldmöglichst abgeschaltet!)

     

    Damit will ich Dir keine Schuld an der Misere geben - eher einen Ausblick, DSL hat seine besten Zeiten hinter sich und die Priorität ist mittlerweile auf dem Glasfaserausbau, merkst Du ja an Deinem Problem.

    17

    Answer

    from

    5 months ago

    NoOneElse

    @falk2010 Und in der Begründung zum Gesetzentwurf steht es eben anders: " ...Eine Entschädigung nach diesem Absatz ist jedoch nur für Fälle des vollständigen Ausfalls von Diensten geschuldet. Zur Vermeidung langandauernder Dienstausfälle und der sich daraus ergebenden Haftungsfolgen bleibt es Anbietern unbenommen, dem Verbraucher sinnvolle Ersatzlösungen zur Verfügung zu stellen, um ihm die Nutzung seiner Dienste ganz oder zumindest teilweise zur ermöglichen. Bei den Entschädigungen handelt es sich um vom Anbieter gegenüber dem Verbraucher geschuldete Vertragsstrafen. ..." (Seite 291, erster Absatz). Und Gerichte ziehen doch auch die Begründung zu Rate. Also ist im Zweifel sogar noch eine Haftung möglich.

    @falk2010 

    Und in der Begründung zum Gesetzentwurf steht es eben anders: " ...Eine Entschädigung nach diesem Absatz ist jedoch nur für Fälle des vollständigen Ausfalls von Diensten geschuldet. Zur Vermeidung langandauernder Dienstausfälle und der sich daraus ergebenden Haftungsfolgen bleibt es Anbietern unbenommen, dem Verbraucher sinnvolle Ersatzlösungen zur Verfügung zu stellen, um ihm die Nutzung seiner Dienste ganz oder zumindest teilweise zur ermöglichen. Bei den Entschädigungen handelt es sich um vom Anbieter gegenüber dem Verbraucher geschuldete Vertragsstrafen. ..." (Seite 291, erster Absatz).

    Und Gerichte ziehen doch auch die Begründung zu Rate. Also ist im Zweifel sogar noch eine Haftung möglich.

    NoOneElse

    @falk2010 

    Und in der Begründung zum Gesetzentwurf steht es eben anders: " ...Eine Entschädigung nach diesem Absatz ist jedoch nur für Fälle des vollständigen Ausfalls von Diensten geschuldet. Zur Vermeidung langandauernder Dienstausfälle und der sich daraus ergebenden Haftungsfolgen bleibt es Anbietern unbenommen, dem Verbraucher sinnvolle Ersatzlösungen zur Verfügung zu stellen, um ihm die Nutzung seiner Dienste ganz oder zumindest teilweise zur ermöglichen. Bei den Entschädigungen handelt es sich um vom Anbieter gegenüber dem Verbraucher geschuldete Vertragsstrafen. ..." (Seite 291, erster Absatz).

    Und Gerichte ziehen doch auch die Begründung zu Rate. Also ist im Zweifel sogar noch eine Haftung möglich.


    Du verwirrst mich ein wenig. Einerseits verstehe ich, dass Deine Einschätzung ist, dass im konkreten Fall zwingend die 10 Euro pro zusätzlichem Tag bezahlt werden müssten. Andererseits argumentierst Du gegen Dich selbst indem Du mit der Begründung zum Gesetzentwurf kommst, worin steht, dass der Anbieter sich durch Bereitstellen einer Ersatzlösung aus der Schlinge der hohen Kosten befreien kann.

    Sollte der Kunde eine Ersatzlösung allerdings ablehnen, dann könnte es sein, dass der gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt und dadurch selbst zumindest zu einem gewissen Maße die anbieterseitigen Zahlungen in Frage stellt.

    Answer

    from

    5 months ago

    Du erkennst den Unterschied nicht? Das eine sind Haftungsfolgen für die Tatsache, das der Anschluß nicht genutzt werden konnte (Schäden/Verluste, die Dir durch den Ausfall  entstanden sind), das andere sind Vertragsstrafen. Das sind zwei unterschiedliche Grundlagen.

    Wenn Du zu wenig Steuern zahlt, dann kannst Du vom Gericht zu einer Strafe verurteilt werden. Die hast Du unabhängig von der Nachzahlung der Steuern zu entrichten.

    Das eine ist Strafe, das andere Haftung.

    Answer

    from

    5 months ago

    NoOneElse

    Du erkennst den Unterschied nicht? Das eine sind Haftungsfolgen für die Tatsache, das der Anschluß nicht genutzt werden konnte (Schäden/Verluste, die Dir durch den Ausfall entstanden sind), das andere sind Vertragsstrafen. Das sind zwei unterschiedliche Grundlagen.

    Du erkennst den Unterschied nicht? Das eine sind Haftungsfolgen für die Tatsache, das der Anschluß nicht genutzt werden konnte (Schäden/Verluste, die Dir durch den Ausfall  entstanden sind), das andere sind Vertragsstrafen. Das sind zwei unterschiedliche Grundlagen.
    NoOneElse
    Du erkennst den Unterschied nicht? Das eine sind Haftungsfolgen für die Tatsache, das der Anschluß nicht genutzt werden konnte (Schäden/Verluste, die Dir durch den Ausfall  entstanden sind), das andere sind Vertragsstrafen. Das sind zwei unterschiedliche Grundlagen.

    Die Gesetzesbegründung schreibt von Entschädigung und dass die Haftungsfolgen vermieden werden können. Weiterhin schreibt sie, dass die Entschädigung/Haftungsfolge vom Typ Vertragsstrafe ist. Warum differenzierst Du da mehr als die Gesetzesbegründung?

     

     

    Unlogged in user

    Answer

    from

  • 5 months ago

    Guten Abend Community,

     

    ich liste jetzt mal den ganzen Vorgang auf damit es für alle Verständlicher ist!

     

    1.Ich Wohne dort in dem Haus zur Miete

     

    2.Mein Vermieter hat ein Glasfaser Anschluss bei dem Unternehmen Deutsche Glasfaser beantragt da von der Telekom zum damaligen Zeitpunkt vor ca. 3 Jahren in meiner Ortschaft nie oder bzw. in absehbarer Zeit geplant wurde in dem dorf überhaupt Glasfaser zu legen!

     

    3.Die Leitung wurde von dem Bauunternehmen das die Deutsche Glasfaser geschickt hat beschädigt das wurde mir dann auch so vom Techniker der Telekom so gesagt,nachdem  die leitung durchgemessen wurde, der schaden befindet sich zum ersten auf öffentlichen Grund zweitens habe ich keine Bilder von dem schaden und nichts schwarz auf weiß,das ich überhaupt ein Schaden melden könnte.

     

    Gruß

    Chris

    0

  • 5 months ago

    Hallo @Chris-1501,

     

    vielen Dank für das freundliche Telefonat.

     

    Wie besprochen, habe ich soeben die Kolleg*innen aus der Netztechnik kontaktiert und gebeten, mich über den aktuellen stand zu informieren.

     

    Sobald ich neue Infos habe, melde ich mich wieder bei dir.

     

    Viele Grüße

    Svenja

    0

Unlogged in user

Ask

from