Erstattung für nicht gelieferte vertragsvereinbarung
vor 9 Monaten
Ich fordere Geld für 3 Jahre zurück. Ich zahle bei telekom für eine gebuchte Option, die nicht mal zu 50% eingehalten wurde. Breidbandmessung u verbraucherzentrale haben mir recht gegen. Nun ist die Telekom am Zug.
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vor 9 Monaten
Rückforderung kannst du vergessen - erst ab Meldung des Problems muss die Telekom reagieren.
Gemäß. TKG musst du die Telekom erst mal in die Lage ersetzen das problem zu beheben, was schwer ist, wenn du niemanden vom Problem in Kenntnis setzt
Und ohne Fakten passiert hier gleich gar nichts.
4
Antwort
von
vor 9 Monaten
Die Telekom weiß um das Problem bescheid. Es passiert aber leider nix.
Bitte das hier beachten:
und nenne mir ein Zeitfenster (z.B. 10-12 Uhr), in dem ich dich erreichen kann.
Einfach hier schreiben.
Es passiert aber leider nix.
Natürlich, @Jonas W. hat sich gemeldet.
Antwort
von
vor 9 Monaten
@Petra schwarze
Und das gemacht was @Jonas W. Möchte?
Sonst kann nicht geholfen werden.
Ebenso gehst du auf keine Fragen ein.
Antwort
von
vor 9 Monaten
Hallo @Petra schwarze, 👋
bitte nenne mir ein Zeitfenster (z.B. 10-12 Uhr), in dem wir telefonieren können. Andernfalls habe ich keine Möglichkeit deinen Vertrag aufzurufen.
Viele Grüße
Jonas
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Monaten
für eine gebuchte Option, die nicht mal zu 50% eingehalten wurde
Ich verstehe nur Bahnhof. Was meinst Du, was für eine Option?
Unter einer nicht gelieferten Vertragsvereinbarung verstehe ich übrigens eine nicht gelieferte Auftragsbestätigung, da die den Vertragsschluss markiert.
5
Antwort
von
vor 9 Monaten
Und zweitens finde ich im Eröffnungsbeitrag nirgends das Wort "Bandbreite".
Das nicht aber:
Breidbandmessung
Und diese hat ja mit Bandbreite zu tun.
Auch ein Indiz dafür:
die nicht mal zu 50% eingehalten wurde.
Was kann denn noch 50% weniger sein?
Aber solange @Petra schwarze nichts mehr schreibt, bleiben wir Ahnungslos.
Antwort
von
vor 9 Monaten
Was kann denn noch 50% weniger sein?
Es könnte beispielsweise sein, dass zeitlich gesehen bei 50% der Messungen alles o.k. war und bei 50% der Messungen die Mindestgeschwindigket gem. Bundesnetzagentur leicht unterschritten wurde. Oder es geht um die Latenz. Oder...
Aber alles sinnlose Spekulation wenn sich @Petra schwarze nicht klar ausdrücken kann. Vielleicht streitet sie schon seit drei Jahren mit der Telekom rum und niemand hat sie verstanden.
Warten wir mal ab ob da noch Info nachgeliefert wird.
Antwort
von
vor 9 Monaten
Hallo @Petra schwarze, 👋
gut, dass du dich meldest. Ich möchte gerne prüfen um welche Option es sich hier handelt und wie der aktuelle Stand der Dinge ist. Am besten besprechen wir dies in einem gemeinsamen Telefonat. Hinterlege dazu deine Rückrufnummer im Profil und nenne mir ein Zeitfenster (z.B. 10-12 Uhr), in dem ich dich erreichen kann. Anschließend können wir die nächsten Schritte besprechen. 🙌
Beste Grüße
Jonas
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Monaten
Ich empfehle, schon mal einen Anwalt zu suchen, das macht als Drohgebärde gleich viel mehr her
Wurde denn jemals eine Störung gemeldet oder die Telekom anderweitig über den Mangel informiert?
1
Antwort
von
vor 9 Monaten
Unzählige Störungen. Neuer Router wurde geliefert, daran liegt es nicht. Wir haben ein uraltes kupferkabel aus der benachbarten Stadt. Daher haben wir auch die vorwahl dieser Stadt. Seit 3 Jahren bin ich mit der Telekom am diskutieren. Antwort ist immer, da können wir nichts machen. Und ja, Glasfaserkabel wurde 150 Meter von hier verlegt. Bis zu unseren Häusern leider nicht. Es funktioniert keine Mediathek. Festnetz auch oft nicht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Monaten
Unabhängig davon, in wie weit dir wer und wie Recht gegeben hat, bist du hier an der falschen Adresse.
Dies ist ein Kunde zu Kunde Forum, wo du dich nun auf eine spannende Disskussion gefasst machen darfst
Kläre das lieber auf anderem Wege, denn hier wirst du keinen Erfolg haben
1
Antwort
von
vor 9 Monaten
Unabhängig davon, in wie weit dir wer und wie Recht gegeben hat, bist du hier an der falschen Adresse.
Sehe ich nicht so. Vor allem da noch überhaupt nicht klar ist was überhaupt das Problem ist.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Monaten
Grüße @Petra schwarze
Ich fordere Geld für 3 Jahre zurück.
Wie belegst du deine Forderung?
Hast du vor 3 Jahren eine Störung gemeldet und diese ist nach 3 Jahren immer noch nicht behoben?
Ich zahle bei telekom für eine gebuchte Option, die nicht mal zu 50% eingehalten wurde.
Hast du auch den richtigen Router für deinen Tarif?
Nicht das du MagentaZuhause XL hast und der Router schafft nur 100Mbit/s.
Breidbandmessung u verbraucherzentrale haben mir recht gegen.
Und das auch 3 Jahre protokolliert?
Nun ist die Telekom am Zug.
Wenn der Router passend ist und auch vor 3 Jahren eine Störung gemeldet wurde, gebe ich die Recht.
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vor 9 Monaten
@Petra schwarze
Leider kann ich deine Angaben in keinen Kontext stellen.
Wissen bescheid ist relativ.
Es gibt nur einen offiziellen Weg dazu und der ist eine Messkampagne der BNetzA durchzuführen und das Ergebnis offiziell bei der Telekom einzureichen.
Du schreibst ja nicht mal um welchen Tarif es überhaupt geht. Auch muss dir klar sein, dass dies in einer Preisreduktion oder einer Kündigung resultieren kann.
Was machst du dann ?
Zudem schreibst du nicht seit WANN die Telekom "Bescheid" weiss
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von