Gelöst
EU-Recht und max. Übertragungsgeschwindigkeit
vor 6 Jahren
Die Bundesnetzagentur fordert, gestützt auf eine EU-Verordnung, dass an 2 Tagen mit jeweils 10 Messungen, die im Vertrag genannte max. Übertragungsgeschwindigkeit vorkommt.
Das ist bei mir nicht der Fall!
Die Bundesnetzagentur empfiehlt weiter in einem solchen Fall, sich an den Anbieter zu wenden.
Das habe ich getan:
Ausführliche Email mit Messprotokoll: keine Antwort, zu dem Sachverhalt, da die wechselnden Mitarbeiter (mindestens 5) das Problem nicht erkannt haben.
Ausführliches Schreiben an die "Zentrale" in Bonn: keine Antwort!
Was kann ich noch tun?
906
0
87
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 5 Jahren
267
0
3
1305
0
3
vor 5 Jahren
742
0
9
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
@muc80337_2
Hab hier doch schon geschrieben, dass das mit der Geschwindigkeit falsch ist
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/EU-Recht-und-max-Ubertragungsgeschwindigkeit/m-p/4416053#M298157
@jone161 scheint einer von der Sorte zu sein, habe ich lange Weile, beschäftige ich andere für ne Weile.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
@jone161
Davon würde ich abraten...
Sicher wird da (um es mal so auszudrücken) etwas "gepuscht" um die Geschwindigkeit zu erreichen, die für Magenta-TV Mindestvoraussetzung ist, aber bringt im Gegenzug dann, dass ggf. andere Anschlüsse (vom Nachbarn) beim nächsten Sync, noch langsamer werden... (Thema RAM).
Unter Umständen wird die Leitung dann auch instabiler, Sprich CRC-Fehler, FEC-Fehler, die man bei Magenta-TV nicht gebrauchen kann:
Aussetzer, Klötzchen-Grafik, Bild-/Ton-Versatz...
Dann das Geld lieber (wenn buchbar) in VDSL investieren...
0