Gelöst

EU-Recht und max. Übertragungsgeschwindigkeit

vor 6 Jahren

Die Bundesnetzagentur fordert, gestützt auf eine EU-Verordnung, dass an 2 Tagen mit jeweils 10 Messungen, die im Vertrag genannte max. Übertragungsgeschwindigkeit vorkommt.

Das ist bei mir nicht der Fall!

Die Bundesnetzagentur empfiehlt weiter in einem solchen Fall, sich an den Anbieter zu wenden.

Das habe ich getan:

Ausführliche Email mit Messprotokoll: keine Antwort, zu dem Sachverhalt, da die wechselnden Mitarbeiter (mindestens 5) das Problem nicht erkannt haben.

Ausführliches Schreiben an die "Zentrale" in Bonn: keine Antwort!

 

Was kann ich noch tun?

 

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