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EU-Recht und max. Übertragungsgeschwindigkeit
5 years ago
Die Bundesnetzagentur fordert, gestützt auf eine EU-Verordnung, dass an 2 Tagen mit jeweils 10 Messungen, die im Vertrag genannte max. Übertragungsgeschwindigkeit vorkommt.
Das ist bei mir nicht der Fall!
Die Bundesnetzagentur empfiehlt weiter in einem solchen Fall, sich an den Anbieter zu wenden.
Das habe ich getan:
Ausführliche Email mit Messprotokoll: keine Antwort, zu dem Sachverhalt, da die wechselnden Mitarbeiter (mindestens 5) das Problem nicht erkannt haben.
Ausführliches Schreiben an die "Zentrale" in Bonn: keine Antwort!
Was kann ich noch tun?
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Accepted Solution
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5 years ago
@muc80337_2
Hab hier doch schon geschrieben, dass das mit der Geschwindigkeit falsch ist
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/EU-Recht-und-max-Ubertragungsgeschwindigkeit/m-p/4416053#M298157
@jone161 scheint einer von der Sorte zu sein, habe ich lange Weile, beschäftige ich andere für ne Weile.
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Accepted Solution
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5 years ago
@jone161
Davon würde ich abraten...
Sicher wird da (um es mal so auszudrücken) etwas "gepuscht" um die Geschwindigkeit zu erreichen, die für Magenta-TV Mindestvoraussetzung ist, aber bringt im Gegenzug dann, dass ggf. andere Anschlüsse (vom Nachbarn) beim nächsten Sync, noch langsamer werden... (Thema RAM).
Unter Umständen wird die Leitung dann auch instabiler, Sprich CRC-Fehler, FEC-Fehler, die man bei Magenta-TV nicht gebrauchen kann:
Aussetzer, Klötzchen-Grafik, Bild-/Ton-Versatz...
Dann das Geld lieber (wenn buchbar) in VDSL investieren...
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