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EU-Recht und max. Übertragungsgeschwindigkeit

5 years ago

Die Bundesnetzagentur fordert, gestützt auf eine EU-Verordnung, dass an 2 Tagen mit jeweils 10 Messungen, die im Vertrag genannte max. Übertragungsgeschwindigkeit vorkommt.

Das ist bei mir nicht der Fall!

Die Bundesnetzagentur empfiehlt weiter in einem solchen Fall, sich an den Anbieter zu wenden.

Das habe ich getan:

Ausführliche Email mit Messprotokoll: keine Antwort, zu dem Sachverhalt, da die wechselnden Mitarbeiter (mindestens 5) das Problem nicht erkannt haben.

Ausführliches Schreiben an die "Zentrale" in Bonn: keine Antwort!

 

Was kann ich noch tun?

 

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    • 5 years ago


      @jone161  schrieb:

      Die Bundesnetzagentur fordert, gestützt auf eine EU-Verordnung, dass an 2 Tagen mit jeweils 10 Messungen, die im Vertrag genannte max. Übertragungsgeschwindigkeit vorkommt.


      @jone161 

      Erstmal die Quelle noch einmal lesen und verstehen.

       

       

      @Chill erst mal 

      Auf die AGB eingehen braucht man doch noch gar nicht, erst dann, wenn die zugesicherten Geschwindigkeiten nicht erreicht werden, reicht aus.

       

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      5 years ago

      Mächschen

      @Stefan Was gilt denn für einen Vertrag, der vor dem genannten Datum abgeschlossen ist? Den hab ich nämlich.

       

      @Stefan 

      Was gilt denn für einen Vertrag, der vor dem genannten Datum abgeschlossen ist?

      Den hab ich nämlich.

      Mächschen

       

      @Stefan 

      Was gilt denn für einen Vertrag, der vor dem genannten Datum abgeschlossen ist?

      Den hab ich nämlich.


      Weiss ich nicht, vermutlich der WildeWesten

       

      Du hast aber doch gerade einen Tarifwechsel vorgenommen?! Oder irre ich mich

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      5 years ago

      jone161

      3. seit "ewigen" Zeiten immer etwa 12 MBit/s

      3. seit "ewigen" Zeiten immer etwa 12 MBit/s

      jone161

      3. seit "ewigen" Zeiten immer etwa 12 MBit/s


      jone161

      DSL 16000 RAM IP

      DSL 16000 RAM IP

      jone161

      DSL 16000 RAM IP


      Mit 12 MBit bist Du gut bedient. Viele haben das garnicht, trotz 16MBit-Anschluß.

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      5 years ago

      Stefan

      Mächschen @Stefan Was gilt denn für einen Vertrag, der vor dem genannten Datum abgeschlossen ist? Den hab ich nämlich. @Stefan Was gilt denn für einen Vertrag, der vor dem genannten Datum abgeschlossen ist? Den hab ich nämlich. Mächschen @Stefan Was gilt denn für einen Vertrag, der vor dem genannten Datum abgeschlossen ist? Den hab ich nämlich. Weiss ich nicht, vermutlich der WildeWesten Du hast aber doch gerade einen Tarifwechsel vorgenommen?! Oder irre ich mich

      Mächschen

      @Stefan Was gilt denn für einen Vertrag, der vor dem genannten Datum abgeschlossen ist? Den hab ich nämlich.

      @Stefan 

      Was gilt denn für einen Vertrag, der vor dem genannten Datum abgeschlossen ist?

      Den hab ich nämlich.

      Mächschen

      @Stefan 

      Was gilt denn für einen Vertrag, der vor dem genannten Datum abgeschlossen ist?

      Den hab ich nämlich.


      Weiss ich nicht, vermutlich der WildeWesten

       

      Du hast aber doch gerade einen Tarifwechsel vorgenommen?! Oder irre ich mich

      Stefan
      Mächschen

      @Stefan Was gilt denn für einen Vertrag, der vor dem genannten Datum abgeschlossen ist? Den hab ich nämlich.

      @Stefan 

      Was gilt denn für einen Vertrag, der vor dem genannten Datum abgeschlossen ist?

      Den hab ich nämlich.

      Mächschen

      @Stefan 

      Was gilt denn für einen Vertrag, der vor dem genannten Datum abgeschlossen ist?

      Den hab ich nämlich.


      Weiss ich nicht, vermutlich der WildeWesten

       

      Du hast aber doch gerade einen Tarifwechsel vorgenommen?! Oder irre ich mich


      @Stefan 

      Und anschließend storniert, weil doch besser ohne 😉

       

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    • 5 years ago

      Hallo @jone161,

       


      @jone161  schrieb:

      Die Bundesnetzagentur fordert, gestützt auf eine EU-Verordnung, dass an 2 Tagen mit jeweils 10 Messungen, die im Vertrag genannte max. Übertragungsgeschwindigkeit vorkommt.

      Das ist bei mir nicht der Fall!

      ...


      leider sind inhaltlich kaum Details beschrieben worden - ​um sich einmal ein Gesamtbild zu machen:

      • welche Übertragungsrate wurde bestätigt?
      • welcher Tarif ist genau vorhanden?
      • wie wurde die Geschwindigkeit ermittelt?
      • mit welcher Geschwindigkeit hat sich der Router synchronisiert?
      • Was für ein Router wird genutzt?
      • wie ist der PC mit dem Router verbunden (WLAN, LAN, etc.)?
      • etc.

      VG Peuki

      6

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      5 years ago

      bis zu 16 MBit/s, mit Fußnote ... kann variieren

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      5 years ago

      Dann mach mal das mit dem Forenprofil.

      Wenn Du das nicht ausfüllst, dann weiß von den Telekom Teamies niemand, um wen es sich bei Dir handelt. Die sehen nämlich nicht Deine hinterlegte E-Mail-Adresse.

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      5 years ago

      jone161

      bis zu 16 MBit/s, mit Fußnote ... kann variieren

      bis zu 16 MBit/s, mit Fußnote ... kann variieren

      jone161

      bis zu 16 MBit/s, mit Fußnote ... kann variieren


      2.1.2 Einflussgrößen auf die am Anschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit
      Die am Anschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist u. a. abhängig von
      – der Netzauslastung des Internet-Backbones,
      – der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters,
      – den vom Kunden verwendeten Endgeräten (Router, PC inkl. dessen Betriebssystem und sonstige eingesetzte Software)
      – den jeweiligen physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung, insbesondere von der sog. Leitungsdämpfung, die sich u. a. aus der Länge der Anschlussleitung und dem Leitungsdurchmesser ergibt.

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    • 5 years ago

      3

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      5 years ago

      m.E. geht es einmal um technische Fragen und zum anderen um rechtliche.

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      5 years ago

      Für Rechtsberatung gibt es Anwälte. Das Forum ist dazu nicht gedacht.

      Answer

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      5 years ago

      jone161

      m.E. geht es einmal um technische Fragen und zum anderen um rechtliche.

      m.E. geht es einmal um technische Fragen und zum anderen um rechtliche.

      jone161

      m.E. geht es einmal um technische Fragen und zum anderen um rechtliche.


      Das rechtliche siehe hier: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/EU-Recht-und-max-Ubertragungsgeschwindigkeit/m-p/4416091#M298171

       

      Zum technischen gerne einmal meine Fragen beantworten, ansonsten kann man da nicht darauf eingehen.

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    • 5 years ago


      @jone161  schrieb:

      Die Bundesnetzagentur fordert, gestützt auf eine EU-Verordnung, dass an 2 Tagen mit jeweils 10 Messungen, die im Vertrag genannte max. Übertragungsgeschwindigkeit vorkommt.



      Nein. Das ist falsch.

       

       

      grafik.png

       

      Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Mitteilung_Konkretisierung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

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      5 years ago

      U.a. mündlich im T-Punkt.

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      5 years ago

      Danke für die vielen Hinweise. Mein Anschluss wird aber erst nach einem weiteren Ausbau schneller. Ich muss also warten.

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      5 years ago

      @jone161 

      Im Regelfall werden bestehende Verträge durch einen Ausbau nicht schneller, man muss nach dem Ausbau aktiv werden.

       

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    • Accepted Solution

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      5 years ago

      @muc80337_2 

       

      Hab hier doch schon geschrieben, dass das mit der Geschwindigkeit falsch ist

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/EU-Recht-und-max-Ubertragungsgeschwindigkeit/m-p/4416053#M298157

       

      @jone161 scheint einer von der Sorte zu sein, habe ich lange Weile, beschäftige ich andere für ne Weile.

       

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    • 5 years ago

      jone161

      Die Bundesnetzagentur fordert, gestützt auf eine EU-Verordnung, dass an 2 Tagen mit jeweils 10 Messungen, die im Vertrag genannte max. Übertragungsgeschwindigkeit vorkommt.

      Die Bundesnetzagentur fordert, gestützt auf eine EU-Verordnung, dass an 2 Tagen mit jeweils 10 Messungen, die im Vertrag genannte max. Übertragungsgeschwindigkeit vorkommt.

      jone161

      Die Bundesnetzagentur fordert, gestützt auf eine EU-Verordnung, dass an 2 Tagen mit jeweils 10 Messungen, die im Vertrag genannte max. Übertragungsgeschwindigkeit vorkommt.


      Bei dieser Forderung hätte ich die Befürchtung das DLM nur noch so um sich schlägt. 😄

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    • Accepted Solution

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      5 years ago

      @jone161 

      Davon würde ich abraten...
      Sicher wird da (um es mal so auszudrücken) etwas "gepuscht" um die Geschwindigkeit zu erreichen, die für Magenta-TV Mindestvoraussetzung ist, aber bringt im Gegenzug dann, dass ggf. andere Anschlüsse (vom Nachbarn) beim nächsten Sync, noch langsamer werden... (Thema RAM).

      Unter Umständen wird die Leitung dann auch instabiler, Sprich CRC-Fehler, FEC-Fehler, die man bei Magenta-TV nicht gebrauchen kann:

      Aussetzer, Klötzchen-Grafik, Bild-/Ton-Versatz...

      Dann das Geld lieber (wenn buchbar) in VDSL investieren...

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    • 5 years ago

      Hallo @jone161,

      wie ich sehe, wurden hier deine Fragen bereits ausführlich beantwortet. Wenn noch etwas unklar ist, kannst du dich gerne melden.

      Viele Grüße Türkan Ü.

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      5 years ago

      Ich bin bereits als Anwärter bei der Telekom vermerkt. Hybrid will ich nicht.


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      5 years ago

      Telekom hat mich als Anwärter für VDSL vermerkt.

      Hybrid will ich nicht.

      Die stabilen 12 MBit/s reichen für Mediathek, wenn auch holprig.

      Answer

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      5 years ago

      12 MBit/s reichen locker für einen ruckelfreien Stream in 1080p

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