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Ex-Freundin ausgezogen, was passiert mit Leitung?

6 years ago

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Im Mietvertrag waren ich und meine Ex-Freundin eingetragen...

Der Telekomvertrag läuft auf Ihren Namen, da sie auch Hauptmieterin war.

Meine Ex-Freundin ist nun ausgezogen und es wurde eine Ergänzung im Mietvertrag hinzugefügt.

Sie ist wieder zu den Eltern gezogen wo sie keinen Bedarf vom Anschluss hat, den sie jetzt mitnehmen könnte.


Ich habe dementsprechend auch keinen Bedarf vom Anschluss.


Wie ist hierbei nun das weitere Vorgehen, da ich nicht mehr weiter weiß und mich freuen würde wenn mir jemand hierbei helfen könnte Fröhlich


Vielen lieben Dank!

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    • 6 years ago

      Die Ex-Freundin hätte mit dem Anschluss umziehen sollen. Wenn es dort bereits einen Telekom-Anschluss gibt, ist eine Sonderkündigung mit einer Frist von drei Monaten zu einem Monatsletzten möglich. Ansonsten bleibt ihr nur die fristgerechte Kündigung zum Ablauf der Vertragslaufzeit.

       

      Umzug in einen Haushalt mit einem bestehenden Telekom-Anschluss

      Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft Ihren Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen, wenn am neuen Wohnsitz ein privat genutzter Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht oder beauftragt wurde. Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.

      Zur Online-Kündigung bei Haushaltszusammenführung

      0

    • 6 years ago

      Guten Morgen @janni_y

       

      wer im Mietvertrag steht ist unerheblich. Wenn deine Ex-Freundin Vertragsparterin ist bei der Telekom, muss sie den Anschluss umziehen, kündigen oder was auch immer sie damit machen möchte. Sonst zahlt sie einfach weiterhin den monatlichen Beitrag dafür und die Leitung ist belegt. 

       

      VG

      Baer

       

       

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      Answer

      from

      6 years ago

      @janni_y

      Es muss ein Umzug nach TKG beauftragt werden, kann der Anschluss nicht 1 zu 1 umgezogen werden kann mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.

       

      Answer

      from

      6 years ago

      Gut also gehe ich davon aus, dass wenn die Eltern von Ihr bereits an einen Anbieter gebunden sind und meine Ex-Freundin nicht den Telekom Vertrag zu ihren Eltern mitnehmen kann das sie ein Recht auf eine Kündigung hat (3 monatige)?

       

      Ich hoffe ich habe es nun richtig verstanden Zwinkernd

      Answer

      from

      6 years ago

      Ja und Nein.

      Sie muss einen Umzug nach TKG beantragen und wird in diesem Rahmen festgestellt dass dieser nicht möglich ist, dann greift die Kündigungsfrist mit drei Monaten.

      Einfach nur mit Dreimonatsfrist kündigen weil deiner Meinung nach nicht möglich geht nicht.

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    • Accepted Solution

      accepted by

      6 years ago

      Hallo @janni_y,

      bitte entschuldige meine späte Rückmeldung.

      @Has, @baer12 und @der_Lutz haben ja schon bereits einige Hinweise und Tipps bezüglich des Umzuges und der Kündigung gegeben.

      Es ist folgendermaßen: Wenn deine Freundin Vertragspartnerin ist, kann auch nur sie einen Umzug oder eine Kündigung beauftragen, sofern du nicht als Ansprechpartner bei uns gelistet wirst.

      Eine Sonderkündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ist nur dann möglich, wenn der bestehende Vertrag mit allen Vertragsbestandteilen an neuer Adresse nicht bereitgestellt werden kann. Hier müssen wir einen Umzug prüfen.

      Ist ein Umzug nicht möglich, wird der Anschluss mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Monats gekündigt. Bitte beachte hierbei, dass die Kündigungsfrist dann beginnt, sobald deine Exfreundin den Umzug prüfen lassen hat und wir als Nachweis eine Kopie der Meldebescheinigung deiner Exfreundin brauchen.

      Können wir den Vertrag an neuer Stelle fortführen und ist dort noch kein weiterer Telekomvertrag aktiv, besteht kein Sonderkündigungsrecht und die vereinbarte Vertragslaufzeit ist einzuhalten.

      Alternativ hast du eventuell die Möglichkeit, den Vertrag zu übernehmen. Ich habe aus deinem Beitrag interpretiert, dass du das nicht wünschst, richtig?

      Sollte deine Exfreundin den Vertrag nicht kündigen oder einen Umzug prüfen lassen, wird die monatliche Grundgebühr weiterhin berechnet und ggf. von ihrem Konto abgebucht.

      Viele Grüße

      Martina H.

      3

      Answer

      from

      6 years ago

      Hallo,

      das problem ist, dass meine freundin wieder zurück zu ihren eltern gezogen ist und dort bereits ein anschlsus bei einen anderwertigen anbieter seitens eltern besteht..

       

      laut gesetzgebung greift hierbei auch das sonderkündigungsrecht, da sie ja den telekom anschlsus bei ihren eltern nicht mitnehmen kann aufgrund des bereits vorhandenen anschlusses, richtig?

       

      wo finde ich das formular hierfür oder ist diese formlos?

       

      vielen Dank!

       

      Answer

      from

      6 years ago

      infolsosoaoalao

      laut gesetzgebung greift hierbei auch das sonderkündigungsrecht, da sie ja den telekom anschlsus bei ihren eltern nicht mitnehmen kann aufgrund des bereits vorhandenen anschlusses, richtig?

      laut gesetzgebung greift hierbei auch das sonderkündigungsrecht, da sie ja den telekom anschlsus bei ihren eltern nicht mitnehmen kann aufgrund des bereits vorhandenen anschlusses, richtig?

      infolsosoaoalao

      laut gesetzgebung greift hierbei auch das sonderkündigungsrecht, da sie ja den telekom anschlsus bei ihren eltern nicht mitnehmen kann aufgrund des bereits vorhandenen anschlusses, richtig?



      Falsch

       

      infolsosoaoalao

      wo finde ich das formular hierfür oder ist diese formlos?

       

      wo finde ich das formular hierfür oder ist diese formlos?

      infolsosoaoalao
       

      wo finde ich das formular hierfür oder ist diese formlos?


      Du sowieso nicht, wenn deine Freundin. Da es aber nicht zwingend ein Recht zur außerordentlichen Kündigung gibt kann es für den Fall kein Formular geben.

      Answer

      from

      6 years ago

      Hallo @infolsosoaoalao,

      so ganz richtig ist das pauschal nicht.

      Es muss auch in diesem Fall ein Umzug beauftragt werden.

      Nur wenn wir am neuen Standort den Anschluss nicht bereitstellen können, besteht ein Sonderkündigungsrecht.

      Grüße
      Sarah S.

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