falsche Angaben im verkaufsgespräch

vor 6 Jahren

Hallo. Heute habe ich die erste Rechnung nach Umstellung auf den ip- basierten Anschluss mit dem Tarif Magenta Zuhause M eingesehen. Da hab ich dann festgestellt das der Betrag zu hoch ist. Im Verkaufsgespräch sagte mir der nette Berater nämlich das wir für den Vertrag ein Jahr lang nur 19,95 zahlen würden. Auf der Rechnung stehen aber 39,95. Nach einem Anruf beim KundenService wurde mir gesagt das mir da was falsches erzählt wurde und diese Möglichkeit mit den 19,95 nur für Neukunden besteht und nicht bei Umstellung. Hätte ich gewusst wieviel das wird hätte ich den Vertrag niemals abgeschlossen. Leider ist die Frist für den Widerruf abgelaufen. Was kann ich jetzt noch machen? Ich war eigentlich zufrieden mit der Telekom und wurde immer sehr nett beraten aber das hat mich wirklich enttäuscht. 

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  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 6 Jahren

    Du verschweigst uns, was in der Auftragsbestätigung stand, mit deren Erhalt auch die Widerrufsfrist beginnt.

    10

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren


    @Käseblümchen  schrieb:

    Ich gebe dir allerdings in sofern Recht, dass man in einer Auftragsbestätigung immer alle Eckpunkte sorgfältig überprüfen muss um auszuschliessen, dass sich da irgend ein (absichtliches oder unabsichtliches) Missverständnis eingeschlichen hat, denn oft reden Käufer und Verkäufer eine unterschiedliche (Fach-)Sprache.



    Das, und nichts anderes, will ich zum Ausdruck bringen.

    Man kann eben nicht einfach die AB abheften weil ja alles besprochen wurde. Die Gefahr eines Missverständnisses ist einfach zu groß.

     

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 6 Jahren

    Hallo @bajman,

     

    für den aktuellen Vertrag kannst du nichts mehr machen, wenn die Widerrufsfrist tatsächlich schon abgelaufen sein sollte. Diese beginnt wie von @Käseblümchen erwähnt mit Erhalt der Auftragsbestätigung.

     

    Du kannst nur für die Zukunft daraus lernen. Lies dir in Zukunft die Auftragsbestätigung gründlich durch und widerrufe den Vertrag, wenn die Angaben nicht mit den telefonischen Zusagen übereinstimmen. Denn genau für diesen Fall gibt es die Auftragsbestätigung.

     

    Liebe Grüße

     

    Lutz

    0

  • Telekom hilft Team

    vor 6 Jahren

    Hallo @bajman vielen Dank für den Beitrag und herzlich willkommen in unserer Community. Fröhlich

    Das ist wirklich ärgerlich und es tut mir Leid, dass hier etwas anderes mitgeteilt wurde. Wie auch schon mitgeteilt wurde, zählt hier für den Widerruf die Auftragsbestätigung. Da Du diese auch erhalten hast und dich nicht gemeldet hast, ist das unglücklich gelaufen.

    Ob ich hier etwas machen kann, weiß ich nicht. Aber ich würde mir das gerne einmal anschauen. Daher hinterlege doch bitte mal im Profil http://bit.ly/Kundeninfos deine Daten und sag mir anschließend Bescheid.

    Grüße Anne W.

    4

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Hallo @bajman vielen Dank für das nette Telefonat. Fröhlich

    Ich freue mich sehr, dass wir den Ärger und den Frust schnell bei Seite geschafft haben und uns beide einig geworden sind. Sollte doch noch was sein, dann gerne wieder melden.

    Grüße Anne W.

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