Gelöst

Fehlerhafte Beratung - Falsche Versprechen Mobilfunkvertrag

vor 2 Jahren

Liebe Leute,

in einem Telekom-Shop  wurde mir am 7.2.23 ein Paket angeboten, das den Erwerb eines iPhones 13 ermöglichte, verbunden mit einer Cashback-Aktion von 240 Euro.

Nach dem Versuch einer Online-Registrierung erhielt ich die Rückmeldung, dass eine Annahme der Registrierung nicht möglich sei, da ich den Auftrag außerhalb des Aktionszeitraumes abgeschlossen habe. Bei einem Reklamationsversuch im Telekom-Shop teilte mir der Mitarbeiter mit, dass ich die Cashback-Zahlung nicht erhalten könne, da die Telekom die Vertragsbedingungen geändert habe, worüber er nicht informiert gewesen sei. Er könne sich dafür nur entschuldigen. Mit dieser Antwort kann ich nicht zufrieden sein, da mir ein Schaden von 240 Euro entstanden ist, der eindeutig auf einen Beratungsfehler zurückzuführen ist. 

Nach der schriftlichen Beschwerde erhielt ich folgende Antwort:

 

Gern habe ich mir Ihren Vertrag angeschaut. Die CashBack Aktion wurde nicht abgelehnt, weil Sie außerhalb der Aktion abgeschlossen haben, sondern Sie eine Vertragsverlängerung gemacht haben. CashBack gilt nur bei Abschluss eines reinen Neuvertrags.
 
Anbei noch einmal die Bedingungen:
 
  • Die Aktion gilt nicht in Verbindung mit einer monatlichen Grundpreisbefreiung, wenn diese mehr als 3 Monate umfasst.
  • Nur für private Endkunden ab 18 Jahren. Gewerbliche Endkunden sind nicht teilnahmeberechtigt.
 
Ausgeschlossene Tarife und Geschäftsfälle:
 
Tarifwechsel
Vertragsverlängerung
PlusKarten
Flex-Tarife ohne Laufzeit
Special-Tarife
Datentarife
Prepaid
Leider kann ich Ihnen daher auch kein CashBack von 240 Euro einrichten.
Es tut mir sehr leid.
 

Auf den entscheidenden Aspekt meiner Beschwerde / Reklamation wurde nicht eingegangen.

Entscheidend für den Vertragsabschluss war die falsche Beratung des Telekom-Mitarbeiters, der eine CashBack Erstattung in Höhe von 240 Euro avisiert hatte.

Wenn eine Partei eine falsche Darstellung macht oder ein wesentliches Detail des Vertrags verschweigt, kann dies als Betrug oder arglistige Täuschung angesehen werden. In diesem Fall kann der Vertrag aufgehoben werden und die betroffene Partei kann Schadensersatz oder Rückzahlung verlangen.

Ich weiß, dass die Telekom in der Regel nicht für die Handlungen ihrer Mitarbeiter haftet, es sei denn, diese wurden von der Telekom ausdrücklich autorisiert oder gebilligt.

Und dies ist in einem Shop der Telekom sicherlich der Fall.

Es ist ein unmögliches Verfahren, dass ich auf die o.a. Mail nicht mehr direkt ebenfalls per Mail antworten kann und die Mitarbeiterin der Telekom diesen Sachverhalt als erledigt betrachtet.

 

Was tun?

 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Ich danke für das nette Gespräch @Horst.Peper

     

    Wie besprochen, habe ich nun alles in die Wege geleitet. Fröhlich

     

    Viele Grüße 

    Elvira H.

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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