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Fehlerhafte Beratung - Falsche Versprechen Mobilfunkvertrag
2 years ago
Liebe Leute,
in einem Telekom-Shop wurde mir am 7.2.23 ein Paket angeboten, das den Erwerb eines iPhones 13 ermöglichte, verbunden mit einer Cashback-Aktion von 240 Euro.
Nach dem Versuch einer Online-Registrierung erhielt ich die Rückmeldung, dass eine Annahme der Registrierung nicht möglich sei, da ich den Auftrag außerhalb des Aktionszeitraumes abgeschlossen habe. Bei einem Reklamationsversuch im Telekom-Shop teilte mir der Mitarbeiter mit, dass ich die Cashback-Zahlung nicht erhalten könne, da die Telekom die Vertragsbedingungen geändert habe, worüber er nicht informiert gewesen sei. Er könne sich dafür nur entschuldigen. Mit dieser Antwort kann ich nicht zufrieden sein, da mir ein Schaden von 240 Euro entstanden ist, der eindeutig auf einen Beratungsfehler zurückzuführen ist.
Nach der schriftlichen Beschwerde erhielt ich folgende Antwort:
- Die Aktion gilt nicht in Verbindung mit einer monatlichen Grundpreisbefreiung, wenn diese mehr als 3 Monate umfasst.
- Nur für private Endkunden ab 18 Jahren. Gewerbliche Endkunden sind nicht teilnahmeberechtigt.
Auf den entscheidenden Aspekt meiner Beschwerde / Reklamation wurde nicht eingegangen.
Entscheidend für den Vertragsabschluss war die falsche Beratung des Telekom-Mitarbeiters, der eine CashBack Erstattung in Höhe von 240 Euro avisiert hatte.
Wenn eine Partei eine falsche Darstellung macht oder ein wesentliches Detail des Vertrags verschweigt, kann dies als Betrug oder arglistige Täuschung angesehen werden. In diesem Fall kann der Vertrag aufgehoben werden und die betroffene Partei kann Schadensersatz oder Rückzahlung verlangen.
Ich weiß, dass die Telekom in der Regel nicht für die Handlungen ihrer Mitarbeiter haftet, es sei denn, diese wurden von der Telekom ausdrücklich autorisiert oder gebilligt.
Und dies ist in einem Shop der Telekom sicherlich der Fall.
Es ist ein unmögliches Verfahren, dass ich auf die o.a. Mail nicht mehr direkt ebenfalls per Mail antworten kann und die Mitarbeiterin der Telekom diesen Sachverhalt als erledigt betrachtet.
Was tun?
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4 years ago
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4 years ago
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2 years ago
Was tun?
Akzeptieren oder halt nicht und entsprechende Schlüsse für dich selbst ziehen.
Die Antwort der Telekom hast du ja nun.
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2 years ago
Entscheidend für den Vertragsabschluss war die falsche Beratung des Telekom-Mitarbeiters, der eine CashBack Erstattung in Höhe von 240 Euro avisiert hatte.
War das im Vertrag so festgeschrieben?
Kannst Du denn vom Vertrag zurücktreten?
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2 years ago
Grüße @Horst.Peper
Es ist korrekt, das es die 240€-Cashback nur für Neuverträge gab.
Da du es Stationär abgeschlossen hast, ist leider nur der Shop dafür zuständig.
da mir ein Schaden von 240 Euro entstanden ist,
Ist dir nicht entstanden, da du die 240€ ja nicht selber ausgegeben hast.
Du wurdest vom Shop leider falsch beraten.
Deine "Schadensforderung" kannst du somit nur an den Shop richten.
In diesem Fall kann der Vertrag aufgehoben werden und die betroffene Partei kann Schadensersatz oder Rückzahlung verlangen.
Versuche es.
Hast du es schriftlich von dem Shop, das du die 240€ bekommen sollst?
Ansonsten steht Aussage gegen Aussage.
Ich weiß, dass die Telekom in der Regel nicht für die Handlungen ihrer Mitarbeiter haftet, es sei denn, diese wurden von der Telekom ausdrücklich autorisiert oder gebilligt. Und dies ist in einem Shop der Telekom sicherlich der Fall.
Ich weiß, dass die Telekom in der Regel nicht für die Handlungen ihrer Mitarbeiter haftet, es sei denn, diese wurden von der Telekom ausdrücklich autorisiert oder gebilligt.
Und dies ist in einem Shop der Telekom sicherlich der Fall.
Hier begehst du eine Straftat, oder kannst du dies genau belegen?
Daher immer schön Vorsichtig sein mit solcher üblen Nachrede.
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from
2 years ago
Bitte worin besteht die "Straftat"?
Worin die "üble Nachrede"?
Ich habe lediglich geschrieben.
"Ich weiß, dass die Telekom in der Regel nicht für die Handlungen ihrer Mitarbeiter haftet, es sei denn, diese wurden von der Telekom ausdrücklich autorisiert oder gebilligt.
Und dies ist in einem Shop der Telekom sicherlich der Fall."
Das heißt, ein Mitarbeiter der Telekom in einem Telekom-Shop handelt autorisiert im Namen / im Auftrag der Telekom.
Oder? Wer haftet dann?
Answer
from
2 years ago
@→Mataimaki←
Bitte worin besteht die "Straftat"?
Worin die "üble Nachrede"?
Ich habe lediglich geschrieben.
"Ich weiß, dass die Telekom in der Regel nicht für die Handlungen ihrer Mitarbeiter haftet, es sei denn, diese wurden von der Telekom ausdrücklich autorisiert oder gebilligt.
Und dies ist in einem Shop der Telekom sicherlich der Fall."
Das heißt, ein Mitarbeiter der Telekom in einem Telekom-Shop handelt autorisiert im Namen / im Auftrag der Telekom.
Oder? Wer haftet dann?
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from
2 years ago
Guten Abend @Horst.Peper ,
vielen Dank für Ihre offenen Worte und die Schilderungen der entstandenen Situation.
Ich kann Ihre Verärgerung nachvollziehen, wenn Versprechen nicht wie vereinbart eingehalten werden.
Gerne möchte ich mit Ihnen eine Klärung erzielen, auch wenn ich dabei gleich herausstellen möchte, dass ich Ihnen keine Garantie einer Gewährung der Summe geben kann.
Grund hierfür ist der Abschluss vor Ort in einem Telekom Shop. Ihr Ansprechpartner zu einer kulanten Lösung ist in diesem Fall der Telekom Shop. Auch ist es Ihnen möglich, dort diese Beschwerde vorzubringen.
Wenn eine Zusage des Cashbacks als wesentlicher Bestandteil erfolgt sein sollte, dann habe auch ich folgende Frage:
Ist dies schriftlich und Vertrags-wirksam vor Ort verschriftlicht worden?
Handelt es sich um eine mündliche Zusage?
Haben Sie nach Vertragsabschluss dahingehend Ihre Auftragsbestätigung erhalten und geprüft?
Auf welchen Weg haben Sie den Kontakt per E-Mail aufgenommen?
Beste Grüße
Sarah D.
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from
2 years ago
Ich danke für das nette Gespräch @Horst.Peper.
Wie besprochen, habe ich nun alles in die Wege geleitet.
Viele Grüße
Elvira H.
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from
2 years ago
Herzlichen Dank!
Beste Grüße
H.P.
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from
2 years ago
Danke für deine ausführliche Rückmeldung!
Inzwischen ist das Problem gelöst.
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Accepted Solution
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2 years ago
Ich danke für das nette Gespräch @Horst.Peper.
Wie besprochen, habe ich nun alles in die Wege geleitet.
Viele Grüße
Elvira H.
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