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Gelöst
Fragen zu Glasfaserausbau bei Mehrfamilienhaus
vor 3 Jahren
Hallo,
für das Mehrfamilienhaus in dem ich wohne wird beim Verfügbarkeitscheck angezeigt dass die Telekom hier demnächst einen Glasfaserausbau macht und man kann schon entsprechende Tarife oder auch nur den Hausanschluss vorbestellen.
Ich habe schon etwas Dokumentation zu dem Thema gelesen und habe jetzt zahlreiche Fragen zum konkreten Ablauf und der technischen Durchführung. Mit den Antworten bzw. Infos werde ich dann an die anderen Eigentümer herantreten so dass die Eigentümerversammlung entscheiden kann ob und wenn ja was bei wem alles gemacht werden soll.
In einem Mehrfamilienhaus wird ja im Keller der Hausanschluss installiert und von diesem die einzelnen Glasfaserleitungen über Steigleitungen im Treppenhaus in die einzelnen Wohnungen, wo dann die Glasfaserdose für diese Wohnung sitzt.
Die Fragen hierzu:
1) Gibt es eine Maximallänge für die Verbindung vom Hausübergabepunkt zu den Glasfaserdosen in den einzelnen Wohnungen?
2) Wie viele Wohnungen bzw. Glasfaserdosen sind an einem Hausübergabepunkt maximal möglich? Der Hintergrund der Frage ist dass es ja theoretisch sein kann, dass irgendwann mal der Dachboden ausgebaut wird und dann eine zusätzliche Wohnung angeschlossen werden müsste. Das ist im konkreten Fall zwar nahezu ausgeschlossen aber bei derartigen Infrastrukturmaßnahmen sollte man m. M. n. auch solche aus heutiger Sicht unwahrscheinlichen Fälle mit bedenken, deswegen frage ich trotzdem.
3) Wird der Einbau der Steigleitungen (bzw. Verbindung Hausübergabepunkt --> Glasfaserdose in den Wohnungen) nur dann kostenlos durchgeführt wenn mit der Bestellung des Hausübergabepunktes auch jede Partei
einen Glasfaservertrag beginnend mit dem Einbautermin abschließt?
Falls nein bei 3):
4) Wird die jeweilige Steigleitung (bzw. Verbindung Hausübergabepunkt --> Glasfaserdose in der Wohnung) jedes Mal kostenlos für jede Partei gelegt, wenn diese später zu jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten das erste Mal einen
Glasfaservertrag abschließen?
Falls ja bei 3):
5) Mit wie viel € muss man ganz grob ca. rechnen (in heutigen Preisen) wenn man die Steigleitungen jetzt nicht machen lässt (sondern nur den Hausanschluss) und deswegen zu einem späteren Zeitpunkt dann selbst bezahlen muss (Techniker € pro Stunde, Material € pro Meter)?
6) Muss für die Steigleitungen zu den Wohnungen das Leerrohr bzw. der Kabelweg für die Glasfaserkabel zu den einzelnen Wohnungen schon vorbereitet sein oder werden die kompletten Arbeiten (Schlitze in den Wänden des Treppenhauses, Deckendurchbrüche, etc.) von der Telekom durchgeführt?
Wenn letzteres bei 6):
7) Auf welche Art (Unterputz, Aufputz oder gemischt nach Absprache) werden die Glasfaserkabel vom Hausübergabepunkt zu den Glasfaserdosen in den einzelnen Wohnungen verlegt?
8 ) Könnte man die Leerrohre vom Keller zu den Wohnungen auch selbst schon installieren und die Techniker ziehen nur noch die Kabel vom Hausübergabepunkt zu den einzelnen Wohnungen ein wenn man die Verlegung anders haben will als die Telekom es (nur) machen bzw. bezahlen würde?
9) Muss für jede Steigleitung ein eigenes Leerohr vorhanden sein oder können auch mehrere in ein Leerrohr gelegt werden? Wenn ja wie viele passen in ein 14 mm / 20 mm / 25 mm Rohr?
10) In euren PDFs steht "Der Techniker muss die Glasfaser zuglastfrei in den Leitungsweg einziehen können". Gilt das auch für den Leitungsweg vom Hausanschluss zu den Glasfaserdosen in den Wohnungen oder nur für den selbst vorbereiteten Bereich in der Wohnung wenn dieser länger als 3 m und maximal 20 m lang ist?
11) Wie groß muss der Kurvenradius von Leerrohren und Kabelschächten mindestens sein, in die die Glasfaserleitung
vom Hausübergabepunkt zur Glasfaserdose in den Wohnungen eingezogen werden soll?
12) Wie strikt ist "zuglastfrei" auszulegen, vor allem in Verbindung mit Kurven in Leerrohren?
Sollte an jeder 90°-Kurve oder evtl. sogar an jedem Knick ein UP-Abzweigkasten gesetzt sein so dass die Strecke durch Leerrohr nur gerade ist?
13)
Falls zunächst nur der Hausanschluss gebucht wird, muss jeder Teileigentümer der Immobilie den Hausanschluss in den Keller bei der Telekom buchen damit seine Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt bei Tarifabschluss eine Steigleitung mit Glasfaserdose in der Wohnung erhalten kann oder reicht es wenn nur ein Teileigentümer der hierzu die Erlaubnis von der Eigentümerversammlung hat diesen Hausanschluss bucht und es können später trotzdem alle Wohnungen an diesen Hausanschluss angeschlossen werden?
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Akzeptierte Lösung
Andreas__
Community Guide
akzeptiert von
Marcel M.
vor 3 Jahren
1) Theoretisch wirds schon eine geben, aber mir ist kein Praxisfall bekannt, wo das schon einmal zum Tragen kam. Hier brauchst
Du keine Bedenken haben. Konkret kann das sicherlich @Hubert Eder beantworten.
2) Es wird beim Erstausbau so ausgebaut, dass alle Wohnungen versorgt werden können. Wenn später festgestellt wird, dass es nicht (mehr) reicht, dann muss ein Auftrag zur Erweiterung bei der Telekom gestellt werden. Konkret kann das sicherlich auch @Hubert Eder beantworten.
3) Nein. Sobald ein Haushalt einen Glasfaseranschluss bestellt führt das dazu, dass das komplette Haus ausgekundet und vorbereitet wird. Nur die finale Installation in die Wohnung wird ausschließlich dort durchgeführt, wo auch ein Auftrag für existiert.
4) Ja
5) Erübrigt sich
6) Das wird bei der Wohnungsbegehung besprochen. Grundsätzlich wäre es kostenfrei und wird durch den beauftragten Supplier durchgeführt.
7) Es wird möglichst so gebaut, dass wenig Aufwand entsteht. Also auch bestehende Leerrohre werden genutzt etc. Das teilt aber auch der Supplier bei der Begehung mit.
😎 Ja, das kann man machen. Sofern es dann für den Ausbau geeignet ist, wird der Supplier es nutzen.
10) Das gilt generell für Glasfaser
13) Der Hausanschluss only kann nur einmal gebucht werden je Hausnummer, daher reicht es aus, wenn er einmal bestellt wird.
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hendrik.schmieder
Antwort
von
Andreas__
vor 2 Jahren
@SPo
Dann sollten dieselben Regeln gelten wie bei Telekom Ausbau.
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Akzeptierte Lösung
Hubert Eder
Community Guide
akzeptiert von
Marcel M.
vor 3 Jahren
Hallo @M.Chevallier,
Ja. Die ergibt sich aus der Summe, der Leitungsdämpfung, der Dämpfung durch die Steckplätze und Spleiße. In der NE4 und 5 darf nicht mehr als 2 dB Dämpfung verloren gehen.
So viele wie man braucht.
Ab einer gewissen Größe, werden die OneBoxen individuell hergestellt.
Ich persönlich würde aber ab 100 Stiften das Gebäude in mehrere Gebäudeabschnitte einteilen.
Es wird aber trotzdem nur der Ist-Zustand geplant und gebaut und nicht ein vielleicht-irgendwann-mal-Zustand.
Die Steigleitungen und die Sammelpunkte werden komplett gebaut. Die Kosten dafür trägt die Telekom. Die Wohnungszuführung vom Sammelpunkt zur GF-TA wird erst bei Buchung eines Glasfasertrarifs hergestellt. Die Kosten sind derzeit noch im Bereitstellungsentgelt enthalten. Die Kosten für das Öffnen und Verschließen von vorhandenen Brandschutzabschottungen muss aber der Eigentümer übernehmen.
Das ist schwer zu beantworten, weil die DTT diese Arbeiten vergibt. Entweder an Subunternehmer oder an die DTA . Hier gibt es für ein Ausbaugebiet Ausschreibungen und feste Preise. Ist der Ausbau abgeschlossen, sind die Firmen weg. Ob es nachträglich dann überhaupt noch einen Ausbau gibt, ist dann fraglich, weil ein nachträglicher Ausbau dann entsprechend höhere Kosten mit sich bringt. Die Kosten für die NE3 trägt die DTT . Allerdings eben nur, wenn dies wirtschaftlich ist. Daher würde ich dazu raten, das Gebäude unbedingt mit Steigleitungen versehen zu lassen.
In den Wohnungen baut die Telekom bis 3 m ab Wohnungseintritt kostenfrei.
Ist dann kein Leitungsweg vorbereitet, baut die Telekom auf Wunsch nach Aufwand. Es gilt hierfür die Preiseliste "Installation nach Aufwand." https://www.telekom.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/EKI-PK-Site/de_DE/-/EUR/ViewAGB-Start?AGBID=2212&Char=I&ArchivOnly=
Die Telekom nutzt, wenn möglich die vorhandenen Leerrohre. Sind diese nicht nutzbar, werden auf Putz Kunststoffstangenrohre, Metallkanäle oder Kunststoffkanäle, je nach Anforderung und Brandschutzbestimmungen montiert. Die Telekom baut nicht unter Putz. Wenn eine Unterputzmontage gewünscht ist, so müssen vorab Leerrohre von ein Elektrofirma gelegt werden.
Die neuen 12-fasrigen Innenleitungen haben nur einen Durchmesser von 3 mm.
Das Kabel darf beim Einziehen nicht gedehnt oder abgerissen werden.
Das sollte in der VDE 0605 beschrieben sein.
Bei Mikrofaserrohren ist der Mindestradius = Rohraußendurchmesser x 10. Das ergibt bei einer 7x1,5 Indoorspeedpipe einen RADIUS von 70 mm.
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M.Chevallier
Antwort
von
Hubert Eder
vor 3 Jahren
Vielen Dank schon mal für die bisherigen Antworten!
Das meiste ist jetzt klar, bei ein paar Sachen muss ich nochmal nachhaken.
Ich präzisiere mal: Es geht um ein Haus mit nur drei Wohnungen (jeweils eine Wohnung im EG, 1. & 2. Stock) sowie Keller und Dachboden.
Interessant ist eigentlich nur der Fall, wenn die Hardware (und hier habe ich eher an das Kabel vom Kasten ins Haus gedacht) für maximal 3 Einheiten ausgelegt wäre. Dann wäre bei einem Dachbodenausbau (vierte Wohnung) kein weiterer Anschluss möglich gewesen ohne die Straße neu aufzugraben, was natürlich nie gemacht würde.
Wenn dieses Kabel aber immer mehr als 3 Einheiten versorgen kann käme als nächster Begrenzungsfaktor nur noch die OneBox in Frage. Ich vermute mal dass es die OneBoxen in verschiedenen Standard-Größen gibt die jeweils bis zu x Teilnehmer versorgen können. Die Frage wäre dann wie die jeweiligen Abstufungen sind. Sollte die installierte OneBox nur maximal 3 Teilnehmer versorgen können müsste sie getauscht werden, falls doch irgendwann mal ein Dachbodenausbau zur 4. Wohnung gemacht würde. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist aber erstens quasi 0 % und zweitens ist die Sache mit dieser Info
eh abschließend behandelt, da man aktuell sowieso immer nur eine OneBox für die 3 Einheiten kriegen würde die vorhanden sind.
Ich bin davon ausgegangen, dass im vorliegenden Fall (eine Wohnung pro Stockwerk) im Treppenhaus kein Extra-Sammelpunkt pro Stockwerk gebaut wird weil ja sowieso nur eine Wohnung pro Stockwerk da ist.
Liege ich da richtig oder nicht? Falls trotzdem ein Sammelpunkt (bzw. eine "Kuppelstelle") pro Stockwerk gebaut würde wäre das insofern vielleicht für einige interessant, die jetzt momentan innerhalb ihrer Wohnung nichts machen wollen. Für die gäbe es dann die Option im Treppenhaus nur den Weg bis ins Stockwerk zu machen (Verlegung wäre wahrscheinlich in oder auf der Wand direkt neben der Wohnungstür) und später bei Tarifbuchung erst den Weg von dort in die Wohnung (wobei dann eventuell zusätzliche Kosten entstehen würden falls die Errichtung dieses Abschnitts dann nicht mehr im Bereitstellungsentgelt mit drin ist).
Beim reinen Hausanschluss denke ich eigentlich nicht dass irgendjemand was dagegen hätte. Aber bei der Verbindung von dort zu den Wohnungen im 1. und 2. OG übers Treppenhaus könnte die Sache anders aussehen. Der Anschluss fürs EG ginge dagegen einfach Aufputz über die Kellerräume und dann Loch durch die Decke am gewünschten Ort der Anschlussdose.
Deswegen ist es jetzt wichtig zu wissen ob auch im konkreten Fall mit nur einer Wohnung pro Stockwerk eine Kuppelstelle in jedem Stockwerk gelegt würde oder nicht weil das Einfluss auf die anfallenden Kosten für NE3 hätte wenn erst später ein Anschluss gebucht wird. Denn es wäre ja blöd den Hausanschluss selbst zwar zu haben aber hinterher sagt dann die Telekom bei Buchung "Liegt ja kein Kabel vom Keller bis ins Stockwerk, das ist uns zu teuer, entweder alles selber zahlen oder Pech gehabt."
Soweit ich es verstanden habe gibt es vorher einen Termin mit einem Vertreter der ausführenden Firma mit dem besprochen wird ob ggf. vorhandene Leerrohre zur Verlegung geeignet sind oder nicht und wie die Leitungsführung sein soll bzw. wie die Arbeiten durchgeführt werden sollen.
Falls eine Unterputzverlegung gewünscht ist, kann der Einbau der Leerrohre auch in Eigenleistung erfolgen oder besteht die Telekom auf die Durchführung von einer Elektrofirma?
Wie viel Zeit vergeht üblicherweise zwischen dem Besprechungstermin und dem Installationstermin? Hintergrund der Frage ist dass man, wenn da genug Abstand dazwischen ist, beim Besprechungstermin erörtern könnte auf welche Art und Weise neue Leerrohre installiert werden müssten und was es dabei zu beachten gibt. Danach kann man entweder in Eigenleistung oder eine durch die Eigentümerversammlung beauftragte Firma das ganze vor dem Installationstermin machen, wobei letzteres natürlich deutlich teurer wäre und bei der aktuellen Verfügbarkeit von Handwerkern terminlich wohl schwierig würde.
Das ist ja fast nichts. Im Keller befindet sich auch ein Kabelverteiler, aber aktuell ist nur die Wohnung im Erdgeschoss daran angeschlossen. Könnte man die Koaxialkabel für die Wohnungen im 1. und 2. OG jeweils zusammen mit einem Glasfaserkabel in einem Leerrohr verlegen (dann wäre beides in einem Aufwasch erledigt) oder ist das Glasfaserkabel so empfindlich dass es beschädigt werden könnte wenn man beide Kabel gleichzeitig oder nacheinander in das Rohr einzieht (da die Koaxialkabel ja dicker und steifer sind), so dass jeweils ein Rohr nur für Glasfaser und eins nur für Koaxialkabel nötig wäre?
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