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Freigabe Telefonanschluss nach Mieterwechsel
7 years ago
Hallo. Ich bin Vermieter eines Mehrfamilienhauses. Nach einem Mieterwechsel können meine neuen Mieter keinen Anschluss beantragen da die vorherige Mieterin zu spät gekündigt hat.
Jetzt können die neuen Mieter nicht wie im Mietvertrag geregelt Leben und Arbeiten und verlangen Mietminderung.
Dabei kann ich nichts dafür.
Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.
Bitte um Infos.
Vielen Dank
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1 year ago
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7 years ago
Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.
Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.
Du gar nicht.
Deine Exmieterin hätte einen Umzug beauftragen müssen. Die Mietminderung kannst du von der Kaution der Exmieterin abziehen.
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7 years ago
Die Telekom sagt ihr Vertrag läuft noch 1 Jahr und solange zahlt sie natürlich auch.
Die Telekom sagt ihr Vertrag läuft noch 1 Jahr und solange zahlt sie natürlich auch.
Ah, da passt jetzt was nicht.
Wenn der Vertrag noch 1 Jahr läuft, dann hat die vorherige Mieterin nicht korrekt den Umzug gemeldet.
Denn mit Umzug kann der Anschluss nur maximal 3 Monate am alten Standort weiterlaufen.
Ich schätze mal, die Vormieterin hat sich einfach nicht gekümmert und schert sich nicht um den Anschluss.
Richtig wäre, mit dem Anschluss umzuziehen. Klappt das nicht, weil z. B. an der neuen Adresse die Leistung nicht bereitgestellt werden kann, tritt ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten ein.
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7 years ago
Die Telekom ist gegenüber der Vormieterin verpflichtet die bezahlte Leistung auch zu erbringen - die Telekom kann also nicht einfach einseitig die Leitung/Leistung kappen. Die Vormieterin kann aber die Telekom aus der Leistungspflicht entlassen - das muss aber die Vormieterin veranlassen. In solch einem Fall würde die Telekom - wenn noch genügend Ports frei sind - die Leitung freigeben und ein Neuvertrag wäre möglich.
Im Übrigen hat man zwar Anrecht auf einen Telefonanschluss (Grundversorgung), nicht jedoch auf Internet.
Die neuen Mieter können also einen analogen Anschluss als Grundversorgung bestellen. Die Telekom würde dann ggf. kostenpflichtig eine weitere Telefondose legen. Wenn natürlich zum Haus hin die Adern nicht ausreichen, muss der Hausanschluss kostenpflichtig erweitert werden. Das muss dann der Vermieter beauftragen und bezahlen. Meist kann dann nachträglich auch Internet dazu gebucht werden, einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber in Deutschland nicht (Internet kannst Du auch als Vermieter nicht schulden, wenn es im Mietvertrag nicht explizit aufgeführt ist).
Problem bei der Sache: es gibt zwar die gesetzliche Grundversorgung, es ist aber nicht geregelt, wie lange solch eine Schaltung dauern darf.
Wenn es in der Wohnung eine alternative Möglichkeit gibt (z.B. Kabelanschluss mit Telefonie/Internet) bist Du aus meiner Sicht sowieso raus, da dies ein gleichwertiger Anschluss ist.
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7 years ago
Daher ist es ein gültiger Anschluss des Vermieters.
Im TKG werden (leider) nur die Unternehmen in die Pflicht genommen. Aber nie der Verbraucher.
Meiner Meinung nach müsste der Vormieter vom TKG her verpflichtet werden seinen Anschluss mitzunehmen und nicht einfach „liegen zu lassen“.
Allerdings.
Hat der aktuelle Mieter denn überhaupt bei der Telekom bestellt? Am besten online, dann laufen die Prozesse besser.
Die Telekom hat da diverse Möglichkeiten, aber es muss eben bestellt werden.
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7 years ago
Hallo @AlexanderStassen
das kann aus meiner Sicht nur die vorherige Mieterin - nur sie hat einen Vetrag mit der Telekom und kann z.B. darauf verzichten, dass die Leistung durch die Telekom auch tatsächlich in der Wohnung erbracht werden muss.
Letztendlich hat sie aber die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben, d.h. Du musst das bei ihr einfordern.
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7 years ago
Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.
Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.
Beantrage bei Gericht eine Einstweilige Verfügung auf Freigabe des Anschlusses durch die Telekom.
Die Telekom soll ihre Vertragsstreitigkeiten mit dem Vormieter sonst wo austragen, aber nicht in deinem Hause, in dem der Vormieter ja nach Beendigung des Mietvertrages keinerlei Rechte mehr besitzt.
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7 years ago
Danke. So sehe ich das auch.
Hatte nur die Hoffnung das normal zu lösen.....
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7 years ago
Beantrage bei Gericht eine Einstweilige Verfügung auf Freigabe des Anschlusses durch die Telekom. Die Telekom soll ihre Vertragsstreitigkeiten mit dem Vormieter sonst wo austragen, aber nicht in deinem Hause, in dem der Vormieter ja nach Beendigung des Mietvertrages keinerlei Rechte mehr besitzt.
Beantrage bei Gericht eine Einstweilige Verfügung auf Freigabe des Anschlusses durch die Telekom.
Die Telekom soll ihre Vertragsstreitigkeiten mit dem Vormieter sonst wo austragen, aber nicht in deinem Hause, in dem der Vormieter ja nach Beendigung des Mietvertrages keinerlei Rechte mehr besitzt.
Das wird nicht funktionieren.
Wenn wäre der erste Ansprechpartner die Ex-Mieterin, die soll einfach ihren Umzug beauftragen und fertig.
Im übrigen gibt es keinerlei Vertragsstreitigkeiten, solange die Vormieterin keinen Umzug beauftragt und pünktlich zahlt weiß die Telekom erstmal von nichts, denn Vertragserfüllungsort ist die Wohnung.
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7 years ago
herzlich Willkommen bei uns in der Community. Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Das ist in der Tat eine verzwickte Lage. Solange die Ex-Mieterin keinen Umzug oder eine Kündigung oder ähnliches in Auftrag gibt, können wir Ihren neuen Mietern keinen Anschluss schalten.
Haben Sie sich mit Ihrer alten Mieterin schon einmal in Verbindung gesetzt? Gerne können wir auch einmal sprechen um hier das Vorgehen abzustimmen. Bitte hinterlegen Sie dafür eine Rückrufnummer in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos und geben mir dann hier kurz Bescheid. Ich melde mich bei Ihnen.
Viele Grüße
Pascal O.
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7 years ago
vielen Dank für das kurze Gespräch. Ihre neue Mieterin konnte ich jetzt noch nicht erreichen, werde es aber später noch einmal probieren.
Viele Grüße
Pascal O.
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7 years ago
ich habe Ihre neue Mieterin gerade informiert. Die Leitung sollte ab Montag buchbar sein. Ich habe gesagt, sie solle Ihnen nochmal Bescheid geben, falls das nicht der Fall ist, damit Sie mir hier nochmal einen Wink geben können.
Viele Grüße
Pascal O.
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7 years ago
Vielen Dank für die schnelle Antwort und vor allem die Lösung.
Herzlichen Dank.
Ihnen alles Gute.
Viele Grüße
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