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Freischneiden der Telekom Leitung
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Guten Abend meine Telefonleitung wächst von einem Baum zu,die Leitung steht unter Spannung
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vor 6 Jahren
Wem gehört der Baum?
0
vor 6 Jahren
Hi @r.a.kramer ,
wir hast du festgestellt das die Leitung unter Spannung steht?
Gruß
fdi
4
Antwort
von
vor 6 Jahren
@Ludwig II,
das macht Sinn
Leider habe ich aber auch keine Erfahrungen mit Freileitungen und den Zuständigkeiten dafür...
Antwort
von
vor 6 Jahren
Eigentümer der Bäume sind in der Regel die Kommunen, auf deren Gebiet die Bäume stehen. Erst wenn die betroffenen Waldstücke frei gegeben sind, können unsere Techniker mit der Instandsetzung der Leitungen beginnen.
Georg von Wagner
Corporate Blogger
https://www.telekom.com/de/blog/netz/artikel/erst-die-saege--dann-die-reparatur-507248
Das trifft sinngemäß auch auf diesen Fall zu. Erst schneidet der Eigentümer des Baumes die Leitung frei.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Lieber @r.a.kramer , lieber @fdi ,
[...] Leider habe ich aber auch keine Erfahrungen mit Freileitungen und den Zuständigkeiten dafür... [...]
[...]
Leider habe ich aber auch keine Erfahrungen mit Freileitungen und den Zuständigkeiten dafür...
[...]
Zuständig für Baumbeschneidungen -fällungen ist die Stadt oder die Gemeinde und da das Gartenbauamt. Bei uns gibt es ganz strenge Auflagen. Zum Beipiel darf zwischen April (da bin ich mir nicht sicher, ob es März oder April ist) und 30.September kein Baum gefällt werden, weil er treibt und somit wichtig für den Erdboden ist. Wenn Vögel darin nisten, darf auch nichts verändert werden.
Aber es gibt noch mehr Auflagen, die die Stadt respektive das Gartenbauamt beantworten kann.In ganz seltenen Ausnahmefällen wird eine Bearbeitung oder sogar das Fällen eines Baumes entgegen der Auflagen genehmigt.
Ob das von Dir hier geschilderte Problem dazugehört lieber @r.a.kramer, muss nun ermittelt werden.
Wichtig ist natürlich auch die Eigentumsfrage.
Bitte trage vorsorglich hier Deine Profildaten ein. Jemand vom Telekomteam wird sich, falls erforderlich, bei Dir melden, bzw. den Fall an die entsprechende Abteilung weiterleiten.
Viele Grüße
Marlise
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Lieber @r.a.kramer , lieber @fdi ,
[...] Leider habe ich aber auch keine Erfahrungen mit Freileitungen und den Zuständigkeiten dafür... [...]
[...]
Leider habe ich aber auch keine Erfahrungen mit Freileitungen und den Zuständigkeiten dafür...
[...]
Zuständig für Baumbeschneidungen -fällungen ist die Stadt oder die Gemeinde und da das Gartenbauamt. Bei uns gibt es ganz strenge Auflagen. Zum Beipiel darf zwischen April (da bin ich mir nicht sicher, ob es März oder April ist) und 30.September kein Baum gefällt werden, weil er treibt und somit wichtig für den Erdboden ist. Wenn Vögel darin nisten, darf auch nichts verändert werden.
Aber es gibt noch mehr Auflagen, die die Stadt respektive das Gartenbauamt beantworten kann.In ganz seltenen Ausnahmefällen wird eine Bearbeitung oder sogar das Fällen eines Baumes entgegen der Auflagen genehmigt.
Ob das von Dir hier geschilderte Problem dazugehört lieber @r.a.kramer, muss nun ermittelt werden.
Wichtig ist natürlich auch die Eigentumsfrage.
Bitte trage vorsorglich hier Deine Profildaten ein. Jemand vom Telekomteam wird sich, falls erforderlich, bei Dir melden, bzw. den Fall an die entsprechende Abteilung weiterleiten.
Viele Grüße
Marlise
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vor 6 Jahren
die Community hat dir ja schon reichlich Fragen gestellt. Wie schaut's denn aus?
Hast du dich schon erkundigt, wer im Besitz des "Baumes" ist?
Gib' gerne Feedback.
Liebe Grüße
Mira M.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von