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Gelöst
Glasfaser bestellt (Anbieterwechsel), trotz Zusage, dass Bereitstellungspreis entfällt taucht dieser auf Auftragsbestätigung auf
vor 2 Jahren
Hi,
ich habe gestern telefonisch (0800 2266100) einen Glasfaseranschluss für mich bestellt (Bestellnummer, siehe Profil) und heute einen zweiten für die Wohnung meiner Freundin - jeweils beim gleichen Sachbearbeiter, der laut eigenen Angaben schon seit über 30 Jahren bei der Telekom arbeitet.
Ich wechsle von Vodafone. Mir wurde am Telefon zugesagt, dass der Bereitstellungspreis entfällt. Dieser taucht aber nun doch in der Auftragsbestätigung auf, die ich gestern erhalten habe. Als ich den Telekom-Mitarbeiter heute diesbzgl. nochmal befragt habe, hat er gesagt, dass der Bereitstellungspreis "zu 100%" nicht anfallen würde. Bei Anbieterwechslern würde diese Gebühr nie erhoben werden, das wäre schon immer so gewesen und ich könnte dies auch googeln, das würde überall stehen. Auf meine Nachfrage, warum die Gebühr dann trotzdem auftauche, sagte er, dass das beim Glasfaserbestellsystem noch nicht eingepflegt wäre, dass diese Gebühr dann entfalle. Er sagte weiterhin, dass wenn der Anschluss dann in ca. einem halben Jahr komplett bei mir bis in die Wohnung verlegt ist und der Vertrag losgeht, dass ich dann sehen könnte, dass auf den Rechnungen der Bereitstellungspreis nicht berechnet werden würde.
Ich habe dann gefragt, ob ich das schriftlich bekommen könnte, dass der Preis nicht anfallen wird. Daraufhin meinte er: "Ungern, das wäre auch vertraglich nicht bindend".
Da mir das alles komisch vorkommt und ich auch nirgends finden konnte, dass bei Anbieterwechslern kein Bereitstellungspreis berechnet wird, wollte ich jetzt hier mal nachfragen, ob mir wer die o.g. Informationen und Zusagen bestätigen kann?
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Akzeptierte Lösung
Lorenz S.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
qb
vor 2 Jahren
Hallo @qb ,
vielen Dank für unser freundliches Gespräch.
Wenn Sie von einem Anbieter zur Telekom wechseln, dann bekommen Sie das Bereitstellungsentgelt erstattet. Auf der Auftragsbestätigung werden Sie das Bereitstellungsentgelt als Buchung und als Erstattung (Null-Summen-Spiel) finden.
Sie haben die Vorvertragliche Information (keine Auftragsbestätigung) erhalten, welche nicht den Anbieterwechsel berücksichtigt.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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