Glasfaserbestellung kündigen

vor 2 Monaten

Hallo,

ich habe im Januar 2024 einen Glasfaser Anschluss bestellt, ursprünglich sollte dieser ab Januar 25 verfügbar sein. Leider hat sich jetzt seit Monaten nichts getan.

Das Kabel wurde bis in den Keller gelegt aber seitdem passiert nichts. 

Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

Wie komme ich aus der Bestellung wieder raus?

MfG

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36

    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Monaten

      Hallo @user_efcbf2,

       

      vielen Dank für deinen ersten Beitrag hier und damit auch herzlich willkommen.🤗

       

      Es tut mir leid, dass du seit einem Jahr auf deinen Glasfaseranschluss wartest. Ich kann verstehen, dass du sicherlich bereits sehnsüchtig wartest.

       

      Der Glasfaserausbau ist ein riesen Projekt in dem unterschiedlichste Einheiten miteinander arbeiten & Aufgabenbereiche abdecken müssen. Das ist nicht nur bei uns so, sondern überall. Durchschnittlich vergehen zwischen Bestellung und Bereitstellung (bei neuen Ausbaugebieten) 1 1/2 Jahre. Teilweise dauert es 6 Wochen bis eine VAO genehmigt ist, je nach Gemeinde. Hinzu kommt, dass Baumaterialien, Maschinen und Fachkräfte zurzeit ein sehr rares Gut sind. Alle Anbieter konkurrieren um die Ressourcen der Baubranche.

       

      user_efcbf2

      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Hallo,

       

      ich habe im Januar 2024 einen Glasfaser Anschluss bestellt, ursprünglich sollte dieser ab Januar 25 verfügbar sein. Leider hat sich jetzt seit Monaten nichts getan.

      Das Kabel wurde bis in den Keller gelegt aber seitdem passiert nichts. 

      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Wie komme ich aus der Bestellung wieder raus?

       

      MfG

       
      user_efcbf2
      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

       

      Tut mir leid, dass ich dir keine andere Auskunft geben kann.

       

      Viele Grüße & trotz allem schöne Feiertage🐰

      Lisa

      16

      Antwort

      von

      vor 2 Monaten

      mboettcher

      Es handelt sich um ein Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die Deutsche Giganetz GmbH, welches inzwischen beim BGH liegt.

      CobraCane

      Aber ich denke das führt hier eh zu nix und da du das Urteil erwähnst, bitte mal genauer damit beschäftigen um was und um wen es da ging.

      mboettcher

      Erstens habe ich kein Wort von „Abmahnungen“ geschrieben

      CobraCane

      Wenn du das nicht weißt, warum dann hier irgendwelche Hinweise von wegen Abmahnungen und Fristsetzungen? 

      mboettcher

      Das mag sein, weiß ich nicht, weil die Telekom hier keine GF-Anschlüsse anbietet

      CobraCane

      Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      mboettcher

      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug.

      Lisa W.

      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

      Hallo @user_efcbf2,

       

      vielen Dank für deinen ersten Beitrag hier und damit auch herzlich willkommen.🤗

       

      Es tut mir leid, dass du seit einem Jahr auf deinen Glasfaseranschluss wartest. Ich kann verstehen, dass du sicherlich bereits sehnsüchtig wartest.

       

      Der Glasfaserausbau ist ein riesen Projekt in dem unterschiedlichste Einheiten miteinander arbeiten & Aufgabenbereiche abdecken müssen. Das ist nicht nur bei uns so, sondern überall. Durchschnittlich vergehen zwischen Bestellung und Bereitstellung (bei neuen Ausbaugebieten) 1 1/2 Jahre. Teilweise dauert es 6 Wochen bis eine VAO genehmigt ist, je nach Gemeinde. Hinzu kommt, dass Baumaterialien, Maschinen und Fachkräfte zurzeit ein sehr rares Gut sind. Alle Anbieter konkurrieren um die Ressourcen der Baubranche.

       

      user_efcbf2

      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Hallo,

       

      ich habe im Januar 2024 einen Glasfaser Anschluss bestellt, ursprünglich sollte dieser ab Januar 25 verfügbar sein. Leider hat sich jetzt seit Monaten nichts getan.

      Das Kabel wurde bis in den Keller gelegt aber seitdem passiert nichts. 

      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Wie komme ich aus der Bestellung wieder raus?

       

      MfG

       
      user_efcbf2
      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

       

      Tut mir leid, dass ich dir keine andere Auskunft geben kann.

       

      Viele Grüße & trotz allem schöne Feiertage🐰

      Lisa

      Lisa W.
      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug. Demnach könnte der Vertragspartner die T. mahnen und eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Vertrags setzen. Liefert die Telekom nicht innerhalb der Frist, steht es dem Vertragspartner frei den Vertrag rückgängig zu machen. 

      mboettcher
      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug.

      @mboettcher 

      Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      CobraCane Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      Das mag sein, weiß ich nicht, weil die Telekom hier keine GF-Anschlüsse anbietet und das vermutlich auch in den nächsten 100 Jahren* nicht tun wird. Aber auch bei einem Vertragsabschluss ohne feste Zusage kommt man aus dem Vertrag heraus. Es muss nämlich niemand endlos warten; 2 Jahre dürften wohl es maximal sein, weil die Bindungsfrist eh abgelaufen ist.

      *Schätzung aus den Erfahrungen der letzten 30 Jahre, den geringen Fortschritten der letzten 5 Jahre im Umfeld und der Tatsache, dass Randgebiete mit überwiegend Einzel- und Doppelhäusern aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel am längsten warten müssen. 

      mboettcher
      Das mag sein, weiß ich nicht, weil die Telekom hier keine GF-Anschlüsse anbietet

      Wenn du das nicht weißt, warum dann hier irgendwelche Hinweise von wegen Abmahnungen und Fristsetzungen? 

      mboettcher

      Aber auch bei einem Vertragsabschluss ohne feste Zusage kommt man aus dem Vertrag heraus. Es muss nämlich niemand endlos warten; 2 Jahre dürften wohl es maximal sein, weil die Bindungsfrist eh abgelaufen ist.

      CobraCane

      Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      mboettcher

      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug.

      Lisa W.

      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

      Hallo @user_efcbf2,

       

      vielen Dank für deinen ersten Beitrag hier und damit auch herzlich willkommen.🤗

       

      Es tut mir leid, dass du seit einem Jahr auf deinen Glasfaseranschluss wartest. Ich kann verstehen, dass du sicherlich bereits sehnsüchtig wartest.

       

      Der Glasfaserausbau ist ein riesen Projekt in dem unterschiedlichste Einheiten miteinander arbeiten & Aufgabenbereiche abdecken müssen. Das ist nicht nur bei uns so, sondern überall. Durchschnittlich vergehen zwischen Bestellung und Bereitstellung (bei neuen Ausbaugebieten) 1 1/2 Jahre. Teilweise dauert es 6 Wochen bis eine VAO genehmigt ist, je nach Gemeinde. Hinzu kommt, dass Baumaterialien, Maschinen und Fachkräfte zurzeit ein sehr rares Gut sind. Alle Anbieter konkurrieren um die Ressourcen der Baubranche.

       

      user_efcbf2

      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Hallo,

       

      ich habe im Januar 2024 einen Glasfaser Anschluss bestellt, ursprünglich sollte dieser ab Januar 25 verfügbar sein. Leider hat sich jetzt seit Monaten nichts getan.

      Das Kabel wurde bis in den Keller gelegt aber seitdem passiert nichts. 

      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Wie komme ich aus der Bestellung wieder raus?

       

      MfG

       
      user_efcbf2
      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

       

      Tut mir leid, dass ich dir keine andere Auskunft geben kann.

       

      Viele Grüße & trotz allem schöne Feiertage🐰

      Lisa

      Lisa W.
      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug. Demnach könnte der Vertragspartner die T. mahnen und eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Vertrags setzen. Liefert die Telekom nicht innerhalb der Frist, steht es dem Vertragspartner frei den Vertrag rückgängig zu machen. 

      mboettcher
      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug.

      @mboettcher 

      Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      CobraCane Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      Das mag sein, weiß ich nicht, weil die Telekom hier keine GF-Anschlüsse anbietet und das vermutlich auch in den nächsten 100 Jahren* nicht tun wird. Aber auch bei einem Vertragsabschluss ohne feste Zusage kommt man aus dem Vertrag heraus. Es muss nämlich niemand endlos warten; 2 Jahre dürften wohl es maximal sein, weil die Bindungsfrist eh abgelaufen ist.

      *Schätzung aus den Erfahrungen der letzten 30 Jahre, den geringen Fortschritten der letzten 5 Jahre im Umfeld und der Tatsache, dass Randgebiete mit überwiegend Einzel- und Doppelhäusern aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel am längsten warten müssen. 

      mboettcher
      Aber auch bei einem Vertragsabschluss ohne feste Zusage kommt man aus dem Vertrag heraus. Es muss nämlich niemand endlos warten; 2 Jahre dürften wohl es maximal sein, weil die Bindungsfrist eh abgelaufen ist.

      Aha, dann erklär doch dem TE die Schritte die er tun muss wenn dem wirklich so ist wie du schreibst.....

      Wobei ich auch hier wieder nicht nachvollziehen kann wie du auf die 2 Jahre und auf das Thema abgelaufene Bindung kommst.

      Kann es sein dass du da was verwechselst mit laufenden Telekommunikationsverträgen?

      CobraCane
      Wenn du das nicht weißt, warum dann hier irgendwelche Hinweise von wegen Abmahnungen und Fristsetzungen? 

      Erstens habe ich kein Wort von „Abmahnungen“ geschrieben; das ist ein ganz anderer Bereich, der hier überhaupt nicht gefragt ist. Ich weiß aber, dass man an Verträge nicht endlos gebunden ist. Bei Nennung eines Termins muss man z. B. nicht einmal mahnen und kommt aus dem Vertrag raus, wenn er nicht erfüllt wird. Auch wenn nur ein Zielzeitraum genannt wird, muss man in der Regel nicht endlos warten. Und da sich z. B. das OLG Hamburg bei GF-Verträgen bereits klar positioniert hat, nämlich das die 24 Monate ab Vertragsabschluss laufen und nicht ab Bereitstellung, bin ich sicher, dass man längstens 2 Jahre warten muss. 

      mboettcher
      Erstens habe ich kein Wort von „Abmahnungen“ geschrieben

      Stimmt, du hast nur "mahnen" geschrieben.

      Aber ich denke das führt hier eh zu nix und da du das Urteil erwähnst, bitte mal genauer damit beschäftigen um was und um wen es da ging.

      CobraCane
      Aber ich denke das führt hier eh zu nix und da du das Urteil erwähnst, bitte mal genauer damit beschäftigen um was und um wen es da ging.

      Es handelt sich um ein Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die Deutsche Giganetz GmbH, welches inzwischen beim BGH liegt. Dadurch wird voraussichtlich in diesem Jahr ein grundsätzliches Urteil ergehen, das diesbezüglich für alle Anbieter bindend sein wird, die letztlich in ähnlicher Form Glasfaser vermarkten.

      Es geht im Urteil um die Vorstellung des Unternehmens, dass die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Bereitstellung des Anschlusses beginnt. Dem widerspricht das OLG deutlich, da sie zu einer bindenden Laufzeit des Vertrages von mehr als 24 Monaten führen würden, wenn die Bereitstellung erst in Monaten oder gar Jahren erfolgt. Ich bin ziemlich optimistisch, dass der BGH dem einen Riegel vorschieben wird.

      mboettcher
      Es handelt sich um ein Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die Deutsche Giganetz GmbH, welches inzwischen beim BGH liegt.

      Man soll das Fell des Bären erst verteilen wenn der Bär erlegt ist.

      In anderen Worten so lange wie der BGH kein Urteil gesprochen hat gilt pragmatischerweise/der Einfachheit halber der Telekom Grundsatz, dass die Vertragslaufzeit ab Bereitstellungsdatum beginnt.

      Aber selbst wenn es anders wäre - und das ist der Punkt bei dem ich hier im Thread nicht klar sehe (teilweise möglicherweise auch wegen der unsäglichen unübersichtlichen Sprinklr Forensoftware) - die Telekom schickt die Auftragsbestätigung für einen Zugangstarif üblicherweise erst kurz vor Bereitstellungsdatum, z.B. zwei Wochen vorher. Ein Urteil des BGH würde die Telekom dann nur minimal betreffen.

      Die Frage an den TE

      =>  GAB ES EINE AUFTRAGSBESTÄTIGUNG FÜR DEN ZUGANGSTARIF UND WANN IST DIE ZUGEGANGEN?  <=

      Ab dem Datum des Zugangs (nebst Widerrufsbelehrung) läuft die WIderrufsfrist erst los.

      In den mir bekannten Auftragsbestätigungen steht auch ein konkretes Bereitstellungsdatum. Das ist nich so wischiwaschi wie die Geschichte ab wann der Hausanschluss bereitgestellt wird.

      Antwort

      von

      vor 2 Monaten

      muc80337_2

      In anderen Worten so lange wie der BGH kein Urteil gesprochen hat gilt pragmatischerweise/der Einfachheit halber der Telekom Grundsatz, dass die Vertragslaufzeit ab Bereitstellungsdatum beginnt.

      mboettcher

      Es handelt sich um ein Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die Deutsche Giganetz GmbH, welches inzwischen beim BGH liegt.

      CobraCane

      Aber ich denke das führt hier eh zu nix und da du das Urteil erwähnst, bitte mal genauer damit beschäftigen um was und um wen es da ging.

      mboettcher

      Erstens habe ich kein Wort von „Abmahnungen“ geschrieben

      CobraCane

      Wenn du das nicht weißt, warum dann hier irgendwelche Hinweise von wegen Abmahnungen und Fristsetzungen? 

      mboettcher

      Das mag sein, weiß ich nicht, weil die Telekom hier keine GF-Anschlüsse anbietet

      CobraCane

      Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      mboettcher

      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug.

      Lisa W.

      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

      Hallo @user_efcbf2,

       

      vielen Dank für deinen ersten Beitrag hier und damit auch herzlich willkommen.🤗

       

      Es tut mir leid, dass du seit einem Jahr auf deinen Glasfaseranschluss wartest. Ich kann verstehen, dass du sicherlich bereits sehnsüchtig wartest.

       

      Der Glasfaserausbau ist ein riesen Projekt in dem unterschiedlichste Einheiten miteinander arbeiten & Aufgabenbereiche abdecken müssen. Das ist nicht nur bei uns so, sondern überall. Durchschnittlich vergehen zwischen Bestellung und Bereitstellung (bei neuen Ausbaugebieten) 1 1/2 Jahre. Teilweise dauert es 6 Wochen bis eine VAO genehmigt ist, je nach Gemeinde. Hinzu kommt, dass Baumaterialien, Maschinen und Fachkräfte zurzeit ein sehr rares Gut sind. Alle Anbieter konkurrieren um die Ressourcen der Baubranche.

       

      user_efcbf2

      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Hallo,

       

      ich habe im Januar 2024 einen Glasfaser Anschluss bestellt, ursprünglich sollte dieser ab Januar 25 verfügbar sein. Leider hat sich jetzt seit Monaten nichts getan.

      Das Kabel wurde bis in den Keller gelegt aber seitdem passiert nichts. 

      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Wie komme ich aus der Bestellung wieder raus?

       

      MfG

       
      user_efcbf2
      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

       

      Tut mir leid, dass ich dir keine andere Auskunft geben kann.

       

      Viele Grüße & trotz allem schöne Feiertage🐰

      Lisa

      Lisa W.
      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug. Demnach könnte der Vertragspartner die T. mahnen und eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Vertrags setzen. Liefert die Telekom nicht innerhalb der Frist, steht es dem Vertragspartner frei den Vertrag rückgängig zu machen. 

      mboettcher
      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug.

      @mboettcher 

      Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      CobraCane Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      Das mag sein, weiß ich nicht, weil die Telekom hier keine GF-Anschlüsse anbietet und das vermutlich auch in den nächsten 100 Jahren* nicht tun wird. Aber auch bei einem Vertragsabschluss ohne feste Zusage kommt man aus dem Vertrag heraus. Es muss nämlich niemand endlos warten; 2 Jahre dürften wohl es maximal sein, weil die Bindungsfrist eh abgelaufen ist.

      *Schätzung aus den Erfahrungen der letzten 30 Jahre, den geringen Fortschritten der letzten 5 Jahre im Umfeld und der Tatsache, dass Randgebiete mit überwiegend Einzel- und Doppelhäusern aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel am längsten warten müssen. 

      mboettcher
      Das mag sein, weiß ich nicht, weil die Telekom hier keine GF-Anschlüsse anbietet

      Wenn du das nicht weißt, warum dann hier irgendwelche Hinweise von wegen Abmahnungen und Fristsetzungen? 

      mboettcher

      Aber auch bei einem Vertragsabschluss ohne feste Zusage kommt man aus dem Vertrag heraus. Es muss nämlich niemand endlos warten; 2 Jahre dürften wohl es maximal sein, weil die Bindungsfrist eh abgelaufen ist.

      CobraCane

      Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      mboettcher

      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug.

      Lisa W.

      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

      Hallo @user_efcbf2,

       

      vielen Dank für deinen ersten Beitrag hier und damit auch herzlich willkommen.🤗

       

      Es tut mir leid, dass du seit einem Jahr auf deinen Glasfaseranschluss wartest. Ich kann verstehen, dass du sicherlich bereits sehnsüchtig wartest.

       

      Der Glasfaserausbau ist ein riesen Projekt in dem unterschiedlichste Einheiten miteinander arbeiten & Aufgabenbereiche abdecken müssen. Das ist nicht nur bei uns so, sondern überall. Durchschnittlich vergehen zwischen Bestellung und Bereitstellung (bei neuen Ausbaugebieten) 1 1/2 Jahre. Teilweise dauert es 6 Wochen bis eine VAO genehmigt ist, je nach Gemeinde. Hinzu kommt, dass Baumaterialien, Maschinen und Fachkräfte zurzeit ein sehr rares Gut sind. Alle Anbieter konkurrieren um die Ressourcen der Baubranche.

       

      user_efcbf2

      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Hallo,

       

      ich habe im Januar 2024 einen Glasfaser Anschluss bestellt, ursprünglich sollte dieser ab Januar 25 verfügbar sein. Leider hat sich jetzt seit Monaten nichts getan.

      Das Kabel wurde bis in den Keller gelegt aber seitdem passiert nichts. 

      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Wie komme ich aus der Bestellung wieder raus?

       

      MfG

       
      user_efcbf2
      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

       

      Tut mir leid, dass ich dir keine andere Auskunft geben kann.

       

      Viele Grüße & trotz allem schöne Feiertage🐰

      Lisa

      Lisa W.
      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug. Demnach könnte der Vertragspartner die T. mahnen und eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Vertrags setzen. Liefert die Telekom nicht innerhalb der Frist, steht es dem Vertragspartner frei den Vertrag rückgängig zu machen. 

      mboettcher
      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug.

      @mboettcher 

      Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      CobraCane Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      Das mag sein, weiß ich nicht, weil die Telekom hier keine GF-Anschlüsse anbietet und das vermutlich auch in den nächsten 100 Jahren* nicht tun wird. Aber auch bei einem Vertragsabschluss ohne feste Zusage kommt man aus dem Vertrag heraus. Es muss nämlich niemand endlos warten; 2 Jahre dürften wohl es maximal sein, weil die Bindungsfrist eh abgelaufen ist.

      *Schätzung aus den Erfahrungen der letzten 30 Jahre, den geringen Fortschritten der letzten 5 Jahre im Umfeld und der Tatsache, dass Randgebiete mit überwiegend Einzel- und Doppelhäusern aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel am längsten warten müssen. 

      mboettcher
      Aber auch bei einem Vertragsabschluss ohne feste Zusage kommt man aus dem Vertrag heraus. Es muss nämlich niemand endlos warten; 2 Jahre dürften wohl es maximal sein, weil die Bindungsfrist eh abgelaufen ist.

      Aha, dann erklär doch dem TE die Schritte die er tun muss wenn dem wirklich so ist wie du schreibst.....

      Wobei ich auch hier wieder nicht nachvollziehen kann wie du auf die 2 Jahre und auf das Thema abgelaufene Bindung kommst.

      Kann es sein dass du da was verwechselst mit laufenden Telekommunikationsverträgen?

      CobraCane
      Wenn du das nicht weißt, warum dann hier irgendwelche Hinweise von wegen Abmahnungen und Fristsetzungen? 

      Erstens habe ich kein Wort von „Abmahnungen“ geschrieben; das ist ein ganz anderer Bereich, der hier überhaupt nicht gefragt ist. Ich weiß aber, dass man an Verträge nicht endlos gebunden ist. Bei Nennung eines Termins muss man z. B. nicht einmal mahnen und kommt aus dem Vertrag raus, wenn er nicht erfüllt wird. Auch wenn nur ein Zielzeitraum genannt wird, muss man in der Regel nicht endlos warten. Und da sich z. B. das OLG Hamburg bei GF-Verträgen bereits klar positioniert hat, nämlich das die 24 Monate ab Vertragsabschluss laufen und nicht ab Bereitstellung, bin ich sicher, dass man längstens 2 Jahre warten muss. 

      mboettcher
      Erstens habe ich kein Wort von „Abmahnungen“ geschrieben

      Stimmt, du hast nur "mahnen" geschrieben.

      Aber ich denke das führt hier eh zu nix und da du das Urteil erwähnst, bitte mal genauer damit beschäftigen um was und um wen es da ging.

      CobraCane
      Aber ich denke das führt hier eh zu nix und da du das Urteil erwähnst, bitte mal genauer damit beschäftigen um was und um wen es da ging.

      Es handelt sich um ein Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die Deutsche Giganetz GmbH, welches inzwischen beim BGH liegt. Dadurch wird voraussichtlich in diesem Jahr ein grundsätzliches Urteil ergehen, das diesbezüglich für alle Anbieter bindend sein wird, die letztlich in ähnlicher Form Glasfaser vermarkten.

      Es geht im Urteil um die Vorstellung des Unternehmens, dass die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Bereitstellung des Anschlusses beginnt. Dem widerspricht das OLG deutlich, da sie zu einer bindenden Laufzeit des Vertrages von mehr als 24 Monaten führen würden, wenn die Bereitstellung erst in Monaten oder gar Jahren erfolgt. Ich bin ziemlich optimistisch, dass der BGH dem einen Riegel vorschieben wird.

      mboettcher
      Es handelt sich um ein Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die Deutsche Giganetz GmbH, welches inzwischen beim BGH liegt.

      Man soll das Fell des Bären erst verteilen wenn der Bär erlegt ist.

      In anderen Worten so lange wie der BGH kein Urteil gesprochen hat gilt pragmatischerweise/der Einfachheit halber der Telekom Grundsatz, dass die Vertragslaufzeit ab Bereitstellungsdatum beginnt.

      Aber selbst wenn es anders wäre - und das ist der Punkt bei dem ich hier im Thread nicht klar sehe (teilweise möglicherweise auch wegen der unsäglichen unübersichtlichen Sprinklr Forensoftware) - die Telekom schickt die Auftragsbestätigung für einen Zugangstarif üblicherweise erst kurz vor Bereitstellungsdatum, z.B. zwei Wochen vorher. Ein Urteil des BGH würde die Telekom dann nur minimal betreffen.

      Die Frage an den TE

      =>  GAB ES EINE AUFTRAGSBESTÄTIGUNG FÜR DEN ZUGANGSTARIF UND WANN IST DIE ZUGEGANGEN?  <=

      Ab dem Datum des Zugangs (nebst Widerrufsbelehrung) läuft die WIderrufsfrist erst los.

      In den mir bekannten Auftragsbestätigungen steht auch ein konkretes Bereitstellungsdatum. Das ist nich so wischiwaschi wie die Geschichte ab wann der Hausanschluss bereitgestellt wird.

      muc80337_2
      In anderen Worten so lange wie der BGH kein Urteil gesprochen hat gilt pragmatischerweise/der Einfachheit halber der Telekom Grundsatz, dass die Vertragslaufzeit ab Bereitstellungsdatum beginnt.

      Es wird offenbar von den Telkos danach verfahren; dass es „gilt“ im Sinne von „ist dem Recht entsprechend“ halte ich nicht für ausgemacht. Man kann auch ganz „pragmatisch“ Leuten einen Ballermann unter die Nase halten; das wird nicht Recht dadurch, dass das Gegenüber dann „fast freiwillig“ die Börse herausrückt. 
      Die Argumentation des OLG ist m. E. ziemlich stringent. Insofern würde ich, wäre ich von solcher Regel betroffen, sicher klagen und den Prozess mit Verweis auf das Verfahren beim BGH ruhend stellen lassen. Kostet fast nichts und man könnte die Klage im Fall des Falles zurückziehen. 
      Wenn man einen Auftrag erteilt, ohne dass dem eine Bestätigung folgt, könnte man wohl nur sehr schwer auf eine Laufzeit pochen. Es muss m. E. schon ein schriftliches Signal geben, dass der Auftrag als solcher angenommen wird. 

      Antwort

      von

      vor 2 Monaten

      @mboettcher 

      mboettcher

      wäre ich von solcher Regel betroffen, sicher klagen

      muc80337_2

      In anderen Worten so lange wie der BGH kein Urteil gesprochen hat gilt pragmatischerweise/der Einfachheit halber der Telekom Grundsatz, dass die Vertragslaufzeit ab Bereitstellungsdatum beginnt.

      mboettcher

      Es handelt sich um ein Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die Deutsche Giganetz GmbH, welches inzwischen beim BGH liegt.

      CobraCane

      Aber ich denke das führt hier eh zu nix und da du das Urteil erwähnst, bitte mal genauer damit beschäftigen um was und um wen es da ging.

      mboettcher

      Erstens habe ich kein Wort von „Abmahnungen“ geschrieben

      CobraCane

      Wenn du das nicht weißt, warum dann hier irgendwelche Hinweise von wegen Abmahnungen und Fristsetzungen? 

      mboettcher

      Das mag sein, weiß ich nicht, weil die Telekom hier keine GF-Anschlüsse anbietet

      CobraCane

      Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      mboettcher

      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug.

      Lisa W.

      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

      Hallo @user_efcbf2,

       

      vielen Dank für deinen ersten Beitrag hier und damit auch herzlich willkommen.🤗

       

      Es tut mir leid, dass du seit einem Jahr auf deinen Glasfaseranschluss wartest. Ich kann verstehen, dass du sicherlich bereits sehnsüchtig wartest.

       

      Der Glasfaserausbau ist ein riesen Projekt in dem unterschiedlichste Einheiten miteinander arbeiten & Aufgabenbereiche abdecken müssen. Das ist nicht nur bei uns so, sondern überall. Durchschnittlich vergehen zwischen Bestellung und Bereitstellung (bei neuen Ausbaugebieten) 1 1/2 Jahre. Teilweise dauert es 6 Wochen bis eine VAO genehmigt ist, je nach Gemeinde. Hinzu kommt, dass Baumaterialien, Maschinen und Fachkräfte zurzeit ein sehr rares Gut sind. Alle Anbieter konkurrieren um die Ressourcen der Baubranche.

       

      user_efcbf2

      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Hallo,

       

      ich habe im Januar 2024 einen Glasfaser Anschluss bestellt, ursprünglich sollte dieser ab Januar 25 verfügbar sein. Leider hat sich jetzt seit Monaten nichts getan.

      Das Kabel wurde bis in den Keller gelegt aber seitdem passiert nichts. 

      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Wie komme ich aus der Bestellung wieder raus?

       

      MfG

       
      user_efcbf2
      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

       

      Tut mir leid, dass ich dir keine andere Auskunft geben kann.

       

      Viele Grüße & trotz allem schöne Feiertage🐰

      Lisa

      Lisa W.
      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug. Demnach könnte der Vertragspartner die T. mahnen und eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Vertrags setzen. Liefert die Telekom nicht innerhalb der Frist, steht es dem Vertragspartner frei den Vertrag rückgängig zu machen. 

      mboettcher
      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug.

      @mboettcher 

      Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      CobraCane Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      Das mag sein, weiß ich nicht, weil die Telekom hier keine GF-Anschlüsse anbietet und das vermutlich auch in den nächsten 100 Jahren* nicht tun wird. Aber auch bei einem Vertragsabschluss ohne feste Zusage kommt man aus dem Vertrag heraus. Es muss nämlich niemand endlos warten; 2 Jahre dürften wohl es maximal sein, weil die Bindungsfrist eh abgelaufen ist.

      *Schätzung aus den Erfahrungen der letzten 30 Jahre, den geringen Fortschritten der letzten 5 Jahre im Umfeld und der Tatsache, dass Randgebiete mit überwiegend Einzel- und Doppelhäusern aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel am längsten warten müssen. 

      mboettcher
      Das mag sein, weiß ich nicht, weil die Telekom hier keine GF-Anschlüsse anbietet

      Wenn du das nicht weißt, warum dann hier irgendwelche Hinweise von wegen Abmahnungen und Fristsetzungen? 

      mboettcher

      Aber auch bei einem Vertragsabschluss ohne feste Zusage kommt man aus dem Vertrag heraus. Es muss nämlich niemand endlos warten; 2 Jahre dürften wohl es maximal sein, weil die Bindungsfrist eh abgelaufen ist.

      CobraCane

      Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      mboettcher

      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug.

      Lisa W.

      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

      Hallo @user_efcbf2,

       

      vielen Dank für deinen ersten Beitrag hier und damit auch herzlich willkommen.🤗

       

      Es tut mir leid, dass du seit einem Jahr auf deinen Glasfaseranschluss wartest. Ich kann verstehen, dass du sicherlich bereits sehnsüchtig wartest.

       

      Der Glasfaserausbau ist ein riesen Projekt in dem unterschiedlichste Einheiten miteinander arbeiten & Aufgabenbereiche abdecken müssen. Das ist nicht nur bei uns so, sondern überall. Durchschnittlich vergehen zwischen Bestellung und Bereitstellung (bei neuen Ausbaugebieten) 1 1/2 Jahre. Teilweise dauert es 6 Wochen bis eine VAO genehmigt ist, je nach Gemeinde. Hinzu kommt, dass Baumaterialien, Maschinen und Fachkräfte zurzeit ein sehr rares Gut sind. Alle Anbieter konkurrieren um die Ressourcen der Baubranche.

       

      user_efcbf2

      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Hallo,

       

      ich habe im Januar 2024 einen Glasfaser Anschluss bestellt, ursprünglich sollte dieser ab Januar 25 verfügbar sein. Leider hat sich jetzt seit Monaten nichts getan.

      Das Kabel wurde bis in den Keller gelegt aber seitdem passiert nichts. 

      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Wie komme ich aus der Bestellung wieder raus?

       

      MfG

       
      user_efcbf2
      Ich hatte bereits versucht, den Auftrag per Kontaktformular zu stornieren, dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass die Frist für einen Widerruf vorbei ist, wobei Storno und Wiederruf zwei verschiedene Dinge sind.

      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

       

      Tut mir leid, dass ich dir keine andere Auskunft geben kann.

       

      Viele Grüße & trotz allem schöne Feiertage🐰

      Lisa

      Lisa W.
      Es handelt sich dabei grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge. Da hast du Recht. Du hast 14 Tage Zeit, den Auftrag zu widerrufen. Außerhalb dieser 14 Tage ist es eine Stornierung. Diese ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise: Der/die Vertragspartner*in zieht um. Wenn du bereits eine Ablehnung unserer Stornoabteilung erhalten hast, werde ich dir auch keine andere Auskunft geben können.

      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug. Demnach könnte der Vertragspartner die T. mahnen und eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Vertrags setzen. Liefert die Telekom nicht innerhalb der Frist, steht es dem Vertragspartner frei den Vertrag rückgängig zu machen. 

      mboettcher
      Wenn man als Liefertermin Januar 2025 angegeben hat, befindet sich die Telekom jetzt im Verzug.

      @mboettcher 

      Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      CobraCane Dir ist aber schon klar dass die Telekom beim Glasfaserausbau keine verbindlichen Liefertermine angibt?

      Das mag sein, weiß ich nicht, weil die Telekom hier keine GF-Anschlüsse anbietet und das vermutlich auch in den nächsten 100 Jahren* nicht tun wird. Aber auch bei einem Vertragsabschluss ohne feste Zusage kommt man aus dem Vertrag heraus. Es muss nämlich niemand endlos warten; 2 Jahre dürften wohl es maximal sein, weil die Bindungsfrist eh abgelaufen ist.

      *Schätzung aus den Erfahrungen der letzten 30 Jahre, den geringen Fortschritten der letzten 5 Jahre im Umfeld und der Tatsache, dass Randgebiete mit überwiegend Einzel- und Doppelhäusern aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel am längsten warten müssen. 

      mboettcher
      Aber auch bei einem Vertragsabschluss ohne feste Zusage kommt man aus dem Vertrag heraus. Es muss nämlich niemand endlos warten; 2 Jahre dürften wohl es maximal sein, weil die Bindungsfrist eh abgelaufen ist.

      Aha, dann erklär doch dem TE die Schritte die er tun muss wenn dem wirklich so ist wie du schreibst.....

      Wobei ich auch hier wieder nicht nachvollziehen kann wie du auf die 2 Jahre und auf das Thema abgelaufene Bindung kommst.

      Kann es sein dass du da was verwechselst mit laufenden Telekommunikationsverträgen?

      CobraCane
      Wenn du das nicht weißt, warum dann hier irgendwelche Hinweise von wegen Abmahnungen und Fristsetzungen? 

      Erstens habe ich kein Wort von „Abmahnungen“ geschrieben; das ist ein ganz anderer Bereich, der hier überhaupt nicht gefragt ist. Ich weiß aber, dass man an Verträge nicht endlos gebunden ist. Bei Nennung eines Termins muss man z. B. nicht einmal mahnen und kommt aus dem Vertrag raus, wenn er nicht erfüllt wird. Auch wenn nur ein Zielzeitraum genannt wird, muss man in der Regel nicht endlos warten. Und da sich z. B. das OLG Hamburg bei GF-Verträgen bereits klar positioniert hat, nämlich das die 24 Monate ab Vertragsabschluss laufen und nicht ab Bereitstellung, bin ich sicher, dass man längstens 2 Jahre warten muss. 

      mboettcher
      Erstens habe ich kein Wort von „Abmahnungen“ geschrieben

      Stimmt, du hast nur "mahnen" geschrieben.

      Aber ich denke das führt hier eh zu nix und da du das Urteil erwähnst, bitte mal genauer damit beschäftigen um was und um wen es da ging.

      CobraCane
      Aber ich denke das führt hier eh zu nix und da du das Urteil erwähnst, bitte mal genauer damit beschäftigen um was und um wen es da ging.

      Es handelt sich um ein Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die Deutsche Giganetz GmbH, welches inzwischen beim BGH liegt. Dadurch wird voraussichtlich in diesem Jahr ein grundsätzliches Urteil ergehen, das diesbezüglich für alle Anbieter bindend sein wird, die letztlich in ähnlicher Form Glasfaser vermarkten.

      Es geht im Urteil um die Vorstellung des Unternehmens, dass die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Bereitstellung des Anschlusses beginnt. Dem widerspricht das OLG deutlich, da sie zu einer bindenden Laufzeit des Vertrages von mehr als 24 Monaten führen würden, wenn die Bereitstellung erst in Monaten oder gar Jahren erfolgt. Ich bin ziemlich optimistisch, dass der BGH dem einen Riegel vorschieben wird.

      mboettcher
      Es handelt sich um ein Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die Deutsche Giganetz GmbH, welches inzwischen beim BGH liegt.

      Man soll das Fell des Bären erst verteilen wenn der Bär erlegt ist.

      In anderen Worten so lange wie der BGH kein Urteil gesprochen hat gilt pragmatischerweise/der Einfachheit halber der Telekom Grundsatz, dass die Vertragslaufzeit ab Bereitstellungsdatum beginnt.

      Aber selbst wenn es anders wäre - und das ist der Punkt bei dem ich hier im Thread nicht klar sehe (teilweise möglicherweise auch wegen der unsäglichen unübersichtlichen Sprinklr Forensoftware) - die Telekom schickt die Auftragsbestätigung für einen Zugangstarif üblicherweise erst kurz vor Bereitstellungsdatum, z.B. zwei Wochen vorher. Ein Urteil des BGH würde die Telekom dann nur minimal betreffen.

      Die Frage an den TE

      =>  GAB ES EINE AUFTRAGSBESTÄTIGUNG FÜR DEN ZUGANGSTARIF UND WANN IST DIE ZUGEGANGEN?  <=

      Ab dem Datum des Zugangs (nebst Widerrufsbelehrung) läuft die WIderrufsfrist erst los.

      In den mir bekannten Auftragsbestätigungen steht auch ein konkretes Bereitstellungsdatum. Das ist nich so wischiwaschi wie die Geschichte ab wann der Hausanschluss bereitgestellt wird.

      muc80337_2
      In anderen Worten so lange wie der BGH kein Urteil gesprochen hat gilt pragmatischerweise/der Einfachheit halber der Telekom Grundsatz, dass die Vertragslaufzeit ab Bereitstellungsdatum beginnt.

      Es wird offenbar von den Telkos danach verfahren; dass es „gilt“ im Sinne von „ist dem Recht entsprechend“ halte ich nicht für ausgemacht. Man kann auch ganz „pragmatisch“ Leuten einen Ballermann unter die Nase halten; das wird nicht Recht dadurch, dass das Gegenüber dann „fast freiwillig“ die Börse herausrückt. 
      Die Argumentation des OLG ist m. E. ziemlich stringent. Insofern würde ich, wäre ich von solcher Regel betroffen, sicher klagen und den Prozess mit Verweis auf das Verfahren beim BGH ruhend stellen lassen. Kostet fast nichts und man könnte die Klage im Fall des Falles zurückziehen. 
      Wenn man einen Auftrag erteilt, ohne dass dem eine Bestätigung folgt, könnte man wohl nur sehr schwer auf eine Laufzeit pochen. Es muss m. E. schon ein schriftliches Signal geben, dass der Auftrag als solcher angenommen wird. 

      mboettcher
      wäre ich von solcher Regel betroffen, sicher klagen

      Irgendwie egal ob man die Zeit im Forum zubringt oder vor Gericht ;-)

      Insgesamt scheint mir, dass dies mal wieder ein Thread ist, welcher die nicht beteiligten Forisen (inkl. mir) mehr interessiert als den TE.

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      von