Gelöst
Gutschrift nach Störung
vor 7 Jahren
Hallo
ich hatte eine Störung vom 10.04 bis 18.04.
wie sieht es da mit einer Gutschrift aus?
danke
mezger
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vor 7 Jahren
Hallo @Super_bvb,
naja normalerweise eher nicht denn so ein Anschluss darf schon mal bis zu 11 Tage im Jahr gestört sein ohne das die Telekom dazu verpflichtet ist dir eine "Gutschrift" zu erteilen.
Und als "Privatkunde" trägst du normalerweise auch keinen finanziellen Schaden davon aber ich denke das man dir bestimmt trotzdem eine kleine Entschädigung zukommen lässt, das widerrum habe aber nicht ich zu entscheiden dazu müsstest du auf die Antwort eines "Telekom-hilft Team Mitarbeiters" warten.
VG
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vor 7 Jahren
ich hatte eine Störung vom 10.04 bis 18.04. wie sieht es da mit einer Gutschrift aus?
ich hatte eine Störung vom 10.04 bis 18.04.
wie sieht es da mit einer Gutschrift aus?
Da der Ausfall in die vertraglich vereinbarte Toleranz fällt, ist es nicht verpflichtend. Du kannst schauen, ob Du auf Kulanz etwas bekommst, hier das passende Kontaktformular:
https://www.telekom.de/kontakt?execution299370=e2s3#299370
0
vor 7 Jahren
Also Zahl ich für was wo ich nicht nutzen kann? Versteh ich das richtig?
3
Antwort
von
vor 7 Jahren
Also Zahl ich für was wo ich nicht nutzen kann? Versteh ich das richtig?
Also Zahl ich für was wo ich nicht nutzen kann? Versteh ich das richtig?
Nein, Du zahlst das, was Du vereinbart hast.
Die Telekom ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer IP-Adresse. Die mittlere Verfügbarkeit des InternetZugangs liegt bei 97,0 % im Jahresdurchschnitt
Und nun kannst du selbst ausrechnen, wieviele Tage Ausfall 3 % von 365 Tagen ist.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Der Auszug aus den AGB ist schon richtig. Es wird aber vermutlich kein Mitarbeiter von der Rechnungsstelle, welcher die Gutschrift erstellt, auf die Idee kommen bei so einer Störung eine Gutschrift wegen den 97% Verfügbarkeit abzulehnen.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Der Auszug aus den AGB ist schon richtig. Es wird aber vermutlich kein Mitarbeiter von der Rechnungsstelle, welcher die Gutschrift erstellt, auf die Idee kommen bei so einer Störung eine Gutschrift wegen den 97% Verfügbarkeit abzulehnen.
Der Auszug aus den AGB ist schon richtig. Es wird aber vermutlich kein Mitarbeiter von der Rechnungsstelle, welcher die Gutschrift erstellt, auf die Idee kommen bei so einer Störung eine Gutschrift wegen den 97% Verfügbarkeit abzulehnen.
Du hast alles gelesen und den Zusammenhang verstanden?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
vielen Dank für das kurze Telefonat.
Es tut mir leid, dass der Anschluss so lange nicht einwandfrei funktionierte. Ich freue mich aber sehr, dass wir eine Einigung gefunden haben.
Einen schönen Abend noch. Sollten wieder einmal Fragen sein, bin ich gerne da.
Viele Grüße
Sabine J.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von