Gutschrift über 100 Euro fehlt

vor 5 Jahren

Hallo, ich habe via verivox einen Zuhause M Young Vertrag abgeschlossen.

In dem Angebot wurden verbindlich zwei Gutschriften über je 100 Euro angegeben (s.u.).

Leider wurde in meiner Auftragsbestätigung leider nur einmal "Gutschrift (einmalig): 100 Euro" ausgewiesen.

Ich bitte um Korrektur.

Gruß

 

Bildschirmfoto 2019-12-24 um 00.11.22.png

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24

    • vor 5 Jahren

      @baltic98 

       

      Leider bist du hier anonym unterwegs. 

       

      Hast du einen Router mitbestellt?

      Die Routergutschrift gibt es nur bei gleichzeitiger Anmietung eines Routers.

      15

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Mr. Oizo

      Die Auftragsbestätigung ist rechtlich bindend, ist dort ein Fehler, hättest du sofort innerhalb 14 Tage widerrufen MÜSSEN.

      Die Auftragsbestätigung ist rechtlich bindend, ist dort ein Fehler, hättest du sofort innerhalb 14 Tage widerrufen MÜSSEN.

      Mr. Oizo

      Die Auftragsbestätigung ist rechtlich bindend, ist dort ein Fehler, hättest du sofort innerhalb 14 Tage widerrufen MÜSSEN.


      Das widerspricht meinem grundlegenden juristischen Verständnis das ich zu Anfang meiner Juravorlesung erhalten habe.

      Die Auftragsbestätigung mag die Telekom binden - aber wenn da was anderes drin steht als beauftragt, dann gibt es zwei nicht übereinstimmenden Willenserklärungen. Sprich keine übereinstimmende Willenserklärung und damit einfach keinen Vertrag.

       

      Allerdings ist das hier sowieso komplizierter weil noch der Verivox seine Finger zwischen drin hat. Und für Verivox-Fehler muss der Verivox einstehen. Sollte man zumindest meinen.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren


      @muc80337_2  schrieb:

      @Mr. Oizo  schrieb:

      Die Auftragsbestätigung ist rechtlich bindend, ist dort ein Fehler, hättest du sofort innerhalb 14 Tage widerrufen MÜSSEN.


      Das widerspricht meinem grundlegenden juristischen Verständnis das ich zu Anfang meiner Juravorlesung erhalten habe.

      Die Auftragsbestätigung mag die Telekom binden - aber wenn da was anderes drin steht als beauftragt, dann gibt es zwei nicht übereinstimmenden Willenserklärungen. Sprich keine übereinstimmende Willenserklärung und damit einfach keinen Vertrag.

       

      Allerdings ist das hier sowieso komplizierter weil noch der Verivox seine Finger zwischen drin hat. Und für Verivox-Fehler muss der Verivox einstehen. Sollte man zumindest meinen.


      Wenn aber nicht widersprochen wird, könnte man auch davon ausgehen, dass stillschweigend zugestimmt wurde und daher auch eine

      übereinstimmende Willenserklärung gegeben ist.

      Aber halt alles nur "Hobby-Juristerei"!😏

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Ludwig II Bin such kein Anwalt und darf keine Rechtsauskunft geben, aber so wie ich das immer lese ist schweigen kein ja und kein nein. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hinzu kommt: wann hast Du den Vertrag abgeschlossen?

      Eine Gutschrift wird irgendwann mit der ersten bis dritten Rechnung gutgeschrieben.

      Warum sollte man eine Gutschrift auszahlen, wenn noch nicht mal die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

       

      Und wie @Mächschen meinte: Du bist anonym unterwegs. Wenn also ein Teamie hier mal ernsthaft gucken soll, wieviel Geld Du bekommst und wann es in der Rechnung auftaucht, dann solltest Du Dein Profil befüllen mit Kundennummer und Handynummer.

      0

    • vor 5 Jahren

      Guten Abend Fröhlich

       

      Weder die Telekom noch Verivox haben dich getäuscht. Du selber hast dich getäuscht,

      weil du zu faul warst die AGB zu lesen.

       

      Mit Absenden deines Antrags für einen DSL/Festnetz Vertrag bei der Telekom hast du die AGB von Verivox

      und die AGB der Telekom gelesen, verstanden & akzeptiert. Und dort steht eindeutig drinnen, dass es die
      100 Euro Router Gutschrift nur bei gleichzeitiger Miete eines Routers gibt.

       

      Lieben Gruß Patrick

      6

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Forstars 

      Naja, anderer Fall.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      editiert. Es heißt überall anders.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

      Uneingeloggter Nutzer

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