Hausanschluss - Rechnungskorrektur wird nicht umgesetzt

vor 5 Monaten

Hallo liebe Community,

hat von Ihnen noch jemand eine Idee, wie ich es veranlassen kann, das ich eine korrigierte Rechnung für einen fertiggestellten Hausanschluss bekommen kann? Ich beauftrage regelmäßig für unsere Bauprojekte die Hausanschlüsse und diene dabei als Kontaktperson während der Umsetzung. Bei einem aktuellen Fall stehe ich allerdings als Auftraggeber drin und habe eine entsprechende Rechnung erhalten, die mein Unternehmen nicht freigeben kann, da der Bezug fehlt, weil meine Name anstelle des Unternehmens als Rechnungsempfänger drauf steht. Ich und auch die Projektleitung des Bauvorhabens haben den Bauherrenservice kontaktiert, korrekte Daten durchgegeben und um eine neue Rechnung gebeten. Seit dem passierte nichts, außer das die erste Mahnung einging.

Hat jemand einen Vorschlag?

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    • vor 5 Monaten

      @user_c2d3be vielleicht kann jemand vom @Telekom hilft Team etwas ausrichten. Sie kennen die Prozedur bestimmt. Mit Zeitfenster in den Profildaten und die letzten 6 Stellen der IBAN bereithalten zwecks identifikation.

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    • vor 5 Monaten

      Hallo @user_c2d3be,

       

      hast du dein Anliegen bereits mit der Rechnungsstelle besprochen? Wir können hier keine Rechnungen ändern. 

       

      Viele Grüße

      Heike 

       

       

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    • vor 4 Monaten

      Hallo, ich hatte bisher nur Kontakt mit dem Bauherrenservice. Dort wurde angedeutet, das sowas nicht möglich sei, bzw. wusste die Dame es nicht so genau, sie hatte aber die korrekten Daten aufgenommen und wollte es weiter geben. Das ist inzwischen aber auch wieder Wochen her. Mit der Rechnungsstelle selbst, habe ich nicht gesprochen, wurde mir auch gar nicht angeboten. Darf man sich an die Kollegen verbinden lassen? Oder gibt es dort eine Rufnummer?

      Grüße, Tobias.

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      Antwort

      von

      vor 4 Monaten

      Hi @user_c2d3be,

       

      am besten rufst du direkt die Nummer an, die auf der Rechnung angegeben ist. Man kann dich entsprechend an die zuständige Stelle durchstellen. 

       

      VIele Grüße

      Heike

       

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      Uneingeloggter Nutzer

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