Hausübergabepunkt im fremden Keller, Leitungsweg bis in Wohnung länger als 20 Meter.
1 year ago
Hallo,
bei meiner Doppelhaushälfte wird aktuell ein Glasfaseranschluss gelegt (staatlich geförderter FTTH -Ausbau). Nun ist es so, dass in meinem Keller nicht nur das Leerrohr von meiner Doppelhaushälfte mündet, sondern auch das Leerrohr für die Doppelhaushälfte meines Nachbarn. Das haben wir bewusst so legen lassen, da der Nachbar keinen eigenen Keller hat, es aber Leerrohre von meinem Keller in die Doppelhaushälfte meines Nachbarn gibt. Der Hausübergabepunkt meines Nachbarn würde so vermutlich ja in meinem Keller gesetzt werden und von da aus dann die Glasfaser über das Leerrohr in der Wand in die Doppelhaushälfte meines Nachbarn. Nun legt die Telekom bzw. der beauftragte Subunternehmer ja nur max. 20 Meter Glasfaser innerhalb des Hauses. Jetzt ist die Leitungslänge bis in die Doppelhaushälfte meines Nachbarn aber länger (ca. 28 Meter).
Wenn jetzt also der Subunternehmer kommt, dann würde er ja vermutlich sagen, dass er das nicht macht, da die Leitungslänge länger als 20 Meter ist. Streng genommen würde diese Verweigerung, aber gegen die Förderbedingungen verstoßen, da laut dem Ausbauauftrag der Gemeinde zwingend FTTH zu verlegen ist. FTTH bedeutet ja Fiber to the Home sprich Glasfaser bis in die Doppelhaushälfte meines Nachbarn.
Jetzt haben wir die Befürchtung, das der Subunternehmer auf die 20 Meter pochen wird und die Glasfaser nicht bis in die Doppelhaushälfte des Nachbarn ziehen wird. Aber streng genommen müsste er es doch trotzdem machen, oder? Denn ansonsten wäre es ja kein FTTH Anschluss und der Teilnehmeranschluss des Nachbarn würde dann plötzlich irgendwo in meinem Keller liegen.
Viele Grüße
Trevii
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