Gelöst
Kündigung eines Festnetzanschluss mit Internet bei einer Projektwohnung
vor 4 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mir aus beruflichen Gründen eine Projektwohnung in Bonn angemietet.
Jetzt ist das Projekt kurzfristig nach über zwei Jahren gestoppt worden und ich benötige die Wohnung nicht mehr auch aus Coronagründen, da ich seit Anfang 2020 aus dem HomeOffice heraus arbeitet.
Meine Frage ist jetzt, gilt bei mir das Sonderkündigungsrecht und kann ich den Anschluss innerhalb von 6 Tagen kündigen?
Gemeldet bin ich an meinem Hauptwohnsitz in Damme wo ich ein Einfamilienhaus besitze und dort auch schon einen Festnetzanschluss mit Internet habe. Dort arbeite ich jetzt seit Anfang 2020 aus dem HomeOffice.
Die Wohnung wurde jetzt schon an einen neuen Mieter vermietet, der diese Wohnung ab 15.11.2021 nutzen will.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüße,
Holger Scholz
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vor 4 Jahren
Meine Frage ist jetzt, gilt bei mir das Sonderkündigungsrecht und kann ich den Anschluss innerhalb von 6 Tagen kündigen?
Zunächst stellen sich mir drei Fragen:
1.) Welcher Vertrag/Tarif?
2.) Privat- oder Geschäftskunde?
3.) Gibt es Sondervereinbarungen bzgl. Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist?
Soweit mir bekannt ist muß der Anschluß umgemeldet werden.
Erst wenn der lfd. Vertrag nicht umgezogen werden kann, wird die Telekom ein außerordentliches Kündigungsrecht mit 3-monatiger Kündigungsfrist einräumen.
Dies kann sich jedoch ab dem 01. Dezember mit der neuen Telekommunikationsnovelle noch ändern. Ab dann sollen die Kündigungsfristen nur noch einen Monat gelten. Bitte im Hinterkopf behalten.
1
Antwort
von
vor 4 Jahren
Hallo zusammen,
vielen Dank erst einmal für die vielen und vor allem schnellen Antworten, echt Klasse:
Um die Fragen zu beantworten:
zu 1.)
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Wenn das eine Zweitwohnung ist und Du den Umzug an die Hauptadresse machen willst, dann gibt es bei einem Privatkundenvertrag keine solche "Zusammenzug" außerordentliche Kündigungsmöglichkeit
Wenn Du ohnehin seit Anfang 2020 im Home Office bist (da ging Corona ja erst los) - dann ehrt es Dich natürlich, nicht gekündigt zu haben...
Wann ist denn aktuell Laufzeitende?
(Vermutlich mehr relevant für andere als für Dich: falls das ab 1.12.21 liegen sollte, dann kannst Du den Vertrag relativ kurzfristig - monatlich - kündigen, da sich Verträge nach dem neuen Telekommunikationsgesetz nach den 24 Monaten nur noch monatlich verlängern dürfen)
7
Antwort
von
vor 4 Jahren
Hallo,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Hier meine Vertragsdaten:
Antwort
von
vor 4 Jahren
Vertragsbeginn: 14.08.2019 Ende der Mindestvertragslaufzeit: 13.08.2022
die Mindestvertragslaufzeit ist 24 Monate ab dem 14.08.19
damit ist sie am 13.08.21 rum gewesen.
Mit Gültigkeit der TKG Novelle am 1.12.21 kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen.
die aktuell ausgewiesene MVLZ ist altes Recht und ab dann unwirksam
Antwort
von
vor 4 Jahren
Danke für die schnelle Antwort, stimmt 24 Monate sind ja schon längst rum. Top
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Vertragsbeginn: 14.08.2019 Ende der Mindestvertragslaufzeit: 13.08.2022
die Mindestvertragslaufzeit ist 24 Monate ab dem 14.08.19
damit ist sie am 13.08.21 rum gewesen.
Mit Gültigkeit der TKG Novelle am 1.12.21 kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen.
die aktuell ausgewiesene MVLZ ist altes Recht und ab dann unwirksam
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von