Gelöst

Kündigung eines Festnetzanschluss mit Internet bei einer Projektwohnung

vor 4 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe mir aus beruflichen Gründen eine Projektwohnung in Bonn angemietet.

Jetzt ist das Projekt kurzfristig nach über zwei Jahren gestoppt worden und ich benötige die Wohnung nicht mehr auch aus Coronagründen, da ich seit Anfang 2020 aus dem HomeOffice heraus arbeitet.

 

Meine Frage ist jetzt, gilt bei mir das Sonderkündigungsrecht und kann ich den Anschluss innerhalb von 6 Tagen kündigen?

Gemeldet bin ich an meinem Hauptwohnsitz in Damme wo ich ein Einfamilienhaus besitze und dort auch schon einen Festnetzanschluss mit Internet habe. Dort arbeite ich jetzt seit Anfang 2020 aus dem HomeOffice. 

 

Die Wohnung wurde jetzt schon an einen neuen Mieter vermietet, der diese Wohnung ab 15.11.2021 nutzen will.

 

Vielen Dank für Ihre Antworten.

 

Mit freundlichen Grüße,

Holger Scholz

 

 

 

 

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    • vor 4 Jahren

      HScholz-Bonn

      Meine Frage ist jetzt, gilt bei mir das Sonderkündigungsrecht und kann ich den Anschluss innerhalb von 6 Tagen kündigen?

      Meine Frage ist jetzt, gilt bei mir das Sonderkündigungsrecht und kann ich den Anschluss innerhalb von 6 Tagen kündigen?
      HScholz-Bonn
      Meine Frage ist jetzt, gilt bei mir das Sonderkündigungsrecht und kann ich den Anschluss innerhalb von 6 Tagen kündigen?

      Zunächst stellen sich mir drei Fragen:

      1.) Welcher Vertrag/Tarif?

      2.) Privat- oder Geschäftskunde?

      3.) Gibt es Sondervereinbarungen bzgl. Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist?

       

      Soweit mir bekannt ist muß der Anschluß umgemeldet werden.

      Erst wenn der lfd. Vertrag nicht umgezogen werden kann, wird die Telekom ein außerordentliches Kündigungsrecht mit 3-monatiger Kündigungsfrist einräumen.

      Dies kann sich jedoch ab dem 01. Dezember mit der neuen Telekommunikationsnovelle noch ändern. Ab dann sollen die Kündigungsfristen nur noch einen Monat gelten. Bitte im Hinterkopf behalten.

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo zusammen,

      vielen Dank erst einmal für die vielen und vor allem schnellen Antworten, echt Klasse:

      Um die Fragen zu beantworten:

      zu 1.) 

      Vertragsbeginn:                                         14.08.2019
      Ende der Mindestvertragslaufzeit:             13.08.2022
      Eingang der Kündigung spätestens am:   13.07.2022
      Kündigungsfrist:                                        8 Monate 7 Tage
       
      zu 2.)   Privatkunde
      zu 3.)   Soweit ich erkennen kann, nein. Alles Standard.
      Tarif.)   MagentaZuhause M
       
      Umziehen will und kann ich den Anschluss nicht, da ich "Zuhause" im EFH schon einen habe. Da brauche ich ja keinen mehr.
      Vielleicht warte ich einfach bis Anfang Dezember 2021 ab und kündige dann...
      Wäre natürlich super, wenn ich vorher schon raus käme, dann bräuchte ich keinen weiteren Monatsbeitrag leisten.
       
      Vielen Dank für Eure Infos.
      Beste Grüße,
      H.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Wenn das eine Zweitwohnung ist und Du den Umzug an die Hauptadresse machen willst, dann gibt es bei einem Privatkundenvertrag keine solche "Zusammenzug" außerordentliche Kündigungsmöglichkeit

       

      Wenn Du ohnehin seit Anfang 2020 im Home Office bist (da ging Corona ja erst los) - dann ehrt es Dich natürlich, nicht gekündigt zu haben...

       

      Wann ist denn aktuell Laufzeitende?

      (Vermutlich mehr relevant für andere als für Dich: falls das ab 1.12.21 liegen sollte, dann kannst Du den Vertrag relativ kurzfristig - monatlich - kündigen, da sich Verträge nach dem neuen Telekommunikationsgesetz nach den 24 Monaten nur noch monatlich verlängern dürfen)

      7

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo,

      vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

      Hier meine Vertragsdaten:

      Vertragsbeginn:                                         14.08.2019
      Ende der Mindestvertragslaufzeit:             13.08.2022
      Eingang der Kündigung spätestens am:   13.07.2022
      Kündigungsfrist:                                        8 Monate 7 Tage
       
      Der Vertrag läuft noch keine 24 Monate, die Verlängerung ist also noch nicht vollzogen worden.
       
      VG.
      H.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      HScholz-Bonn

      Vertragsbeginn: 14.08.2019 Ende der Mindestvertragslaufzeit: 13.08.2022

       

      Vertragsbeginn:                                         14.08.2019
      Ende der Mindestvertragslaufzeit:             13.08.2022
      HScholz-Bonn

       

      Vertragsbeginn:                                         14.08.2019
      Ende der Mindestvertragslaufzeit:             13.08.2022

      die Mindestvertragslaufzeit ist 24 Monate ab dem 14.08.19 

      damit ist sie am 13.08.21 rum gewesen.

      Mit Gültigkeit der TKG Novelle am 1.12.21 kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen.

      die aktuell ausgewiesene MVLZ ist altes Recht und ab dann unwirksam

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Danke für die schnelle Antwort, stimmt 24 Monate sind ja schon längst rum. Top

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      HScholz-Bonn

      Vertragsbeginn: 14.08.2019 Ende der Mindestvertragslaufzeit: 13.08.2022

       

      Vertragsbeginn:                                         14.08.2019
      Ende der Mindestvertragslaufzeit:             13.08.2022
      HScholz-Bonn

       

      Vertragsbeginn:                                         14.08.2019
      Ende der Mindestvertragslaufzeit:             13.08.2022

      die Mindestvertragslaufzeit ist 24 Monate ab dem 14.08.19 

      damit ist sie am 13.08.21 rum gewesen.

      Mit Gültigkeit der TKG Novelle am 1.12.21 kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen.

      die aktuell ausgewiesene MVLZ ist altes Recht und ab dann unwirksam

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    von