Kein DSL da Vormieter mit Telekom-Vertrag meine Leitung blockiert

vor 11 Jahren

Ich bin Anfang Oktober innerhalb meines Wohnorts (innerhalb der Innenstadt) umgezogen und habe dies entsprechend meinem Anbieter (1&1 Telecom GmbH) mitgeteilt. Nach ca. einem Monat wurde mir mitgeteilt, das eine DSL-Schaltung sich auf „unbefristete“ Zeit verschiebe da ein „Leitungsmangel“ herrsche – mehr Informationen konnte man mir auf Anfrage nicht zur Verfügung stellen.

Nach selbstständigen Recherchen bei der Telekom-Hotline und ausgestattet mit dem Namen meines Vormieters (den ich leider nicht erreichen kann um ggf. eine Lösung zu finden) konnte ich in Erfahrung bringen, das dieser wohl noch einen DSL-Anschluss bzw. -Vertrag bei der Telekom betreibt welcher auf meine Adresse gemeldet ist (dieser wird wohl im Februar 2014 ablaufen). Sowohl die Telekom als sein Anbieter als auch 1&1 als mein Anbieter beziehen sich nach diversen Anrufen und Bitten um Abhilfe auf das Telekommunikationsgesetz welches angeblich jedem Mieter eine Leitung garantiert – eine vorherige Freigabe der Leitung (noch einmal: einer Freigabe der Leitung meiner (!) Wohnung für die nur ich einen Schlüssel besitze und dessen DSL-Anschluss nur ich physisch erreichen kann) sei nicht möglich da sonst eine Abmahnung durch meinen Vormieter drohen könne.

Nach einem Gespräch mit der Bundesnetzagentur wurde mir erläutert das 1&1 u.a. über eine Wettbewerbsbehinderungsanzeige bei einer der Beschlusskammer(n) der Bundesnetzagentur mir als Kunden zur Seite stehen könnte - dies aber offensichtlich nicht weiß oder nicht will.

Nach diversen Recherchen im Internet musste ich feststellen, das diese Problematik anscheinend durchaus verbreitet ist – leider gab es in keinem der online geschilderten Fälle eine Lösung für dieses Problem.
Noch einmal zusammengefasst: Ich kann nicht fassen, das mein Vormieter bzw. dessen Anbieter die Leitung meiner (!) Wohnung blockieren kann und ich keinerlei Chance habe einen DSL-Anschluss zu erhalten. Ich arbeite als Führungskraft in einer Internetagentur und bin von Berufswegen unbedingt auch zu Hause auf das Internet angewiesen. Der Anspruch auf Grundversorgung mit einem analogen Telefonanschluss ist in diesem Zusammenhang für mich eher irrelevant da es mir vor allem um den Internetzugang geht.

Über jede Form von Hinweis oder konkreter Hilfe würde ich mehr sehr freuen da ich sonst mindestens noch vier Monate ohne Internet hinnehmen muss, was mich wirklich mehr als unglücklich macht.

35538

11

    • vor 11 Jahren

      Das regelt ganz simpel das Vertragsrecht in Deutschland.

      Wenn dein Vormieter noch eine Restlaufzeit bei seinem Anbieter hat, darf dieser Vertrag/Anschluss gar nicht vorher abgeschaltet werden.
      Auch wenn Du jetzt der Leidtragende bist.

      0

    • vor 11 Jahren

      Vielen Dank für das erste Feedback!

      Das Problem ist doch aber das die Telekom an sich keine Leistung an meinen Vormieter erbringen kann - er ist ja physisch nicht mehr in der Lage auf den DSL-Anschluss zuzugreifen oder ihn in irgend einer Form zu nutzen. Ich verstehe das er einen Vertrag mit der Telekom hat und diesen finanziell bedienen muss. Aber wieso kann er so meine Leitung blockieren und mich im Gegenzug damit vom DSL ausschließen. Wenn man das weiterdenkt kann man doch so jeden Nachmieter in den Wahnsinn treiben wenn man kurz vor dem Auszug einen 24-Monats-Vertrag abschließt.

      Gerade aus Gründen der Sicherheit für den Vormieter müsste die Telekom doch auch den Telefonanschluss oder etwaige Lieferungen so deaktivieren das ich z.B. nicht einfach 0900er-Nummer damit anrufen kann oder ähnlichen Unfug anstelle.

      Ich habe als Test auch mal meinen Router an alle Telefonbuchsen der Wohnung angeschlossen - in jedem Fall sagt die FritzBox aber das keine Verbindung zum DSL besteht.

      0

    • vor 11 Jahren

      Ja richtig, zum Thema Sicherheit wird auch dem Kunden zwingend geraten, eine Sperre auf dem Anschluss einrichten zu lassen.

      Und "blockieren" tut er Dir den Anschluss dann wirklich, wenn er sich nicht vorher schon aktiv um seine Kündigungsfristen resp. Restvertragslaufzeiten kümmert.

      0

    • vor 11 Jahren

      Haben andere Anbieter, wie hier 1&1, nicht auch die Möglichkeit die TAL zu kündigen? Weiss jetzt nur dass die Telekom diese Möglichkeit hat um einen neuen Telekom As auf die Leitung zu bekommen.

      0

    • vor 11 Jahren

      @Burny88: Laut 1&1-Telefon-Support gibt es für deren Techniker/Support keine Möglichkeit in diesem Fall einzugreifen.

      Laut der freundlichen Dame der Verbraucherabteilung der Bundesnetzagentur kann 1&1 u.U. durch eine Wettbewerbsbehinderungsanzeige eingreifen - doch dies sei den Anbietern oft zu "anstrengend" und ein konkretes Ergebnis unsicher. 1&1 wusste hiervon nichts.

      In der Tat stellte mir der Telekom-Telefon-Support die Möglichkeit in Aussicht über die Telekom eine Leitung zu beziehen - garantieren könne dies jedoch niemand da die Verfügbarkeitsabfragen so einen Fall nicht einbeziehen. Prinzipiell würde das für mich schlechtere (teurere) Konditionen für die gleiche Leistung bei der Telekom bedeuten zzgl. Mehrkosten von drei Monatsabschlägen für 1&1 (Sonderkündigungsrecht) und einer zusätzlichen Kündigungsgebühr. Die 1&1-Kosten würden nicht entstehen wenn der Anschluss frei würde da 1&1 in diesem Fall alle Kosten während der Nicht-Verfügbarkeit storniert.

      @Bestie Mensch: Ich will dem Vormieter (ausser seiner Nicht-Erreichbarkeit) gar keine Vorwürfe machen: Es kann ja auch durchaus sein das er aus beruflichen Gründen umziehen musste und die Telekom-Kündigungsfristen einfach erst eine Beendigung des Vertrages zum Februar 2014 vorsehen.

      Laut Aussage 1&1 würde es in diesem Fall nicht mal zu einer freien Leitung kommen wenn der Vormieter seinen Umzug bei der Telekom meldet da der Vertrag dann trotzdem bis zum Ende erfüllt würde (ich kann leider nicht in sagen warum der Vormieter den Vertrag nicht einfach in seine Wohnung mitgenommen hat).
      Die abstrakte Argumentation kann ich ja nachvollziehen - jeder Menschenverstand sagt doch aber das dies wirklich nur eine bürokratische Hürde sein kann die man irgendwie im Verbrauchersinne lösen kann.

      0

    • vor 11 Jahren

      Hallo PatrikHuebner!

      Ich kann sehr gut nachvollziehen, wie unbefriedigend die Situation für Sie sein muss. Ich sage das selten bis nie, aber uns sind hier wirklich mal die Hände gebunden. Aus Gründen des Datenschutzes können und dürfen wir keinesfalls Daten rausgeben oder nur auf Betreiben eines Dritten an den Vertragspartner herantreten. Die einzige Möglichkeit, die ich hier sehe, ist, über den Vermieter Kontakt zum Vormieter auszunehmen. Sobald sich der Vormieter an uns wendet, können wir zumindest die Situation prüfen.

      Gruß
      Olli

      0

    • vor 11 Jahren

      @Olli: Vielen Dank für die erste Information.

      Ich konnte heute endlich den Vormieter erreichen der sich auch sehr kooperativ zeigte. Er hat für mich sowohl bei der Telekom-Hotline angerufen als auch insgesamt zwei mal in einem T-Store vorgesprochen.

      Folgendes (immer noch SEHR unbefriedigendes Ergebnis):

      - Er kann seinen Vertrag nicht an seine neue Adresse mitnehmen weil dort in der WG bereits Internet liegt. Er hat darauf die Telekom gebeten doch zumindest die Leitung freizugeben und den Umzug entsprechend zu verbuchen aber die Telekom sagt, dies sei nicht möglich da der Vertrag trotzdem bis 2014 erfüllt werden müsse.

      - Er kann seinen Vertrag auch nicht auf seine neue Adresse umschreiben lassen (wenn dort noch eine Leitung frei wäre) weil sich der Auftrag im Status "gekündigt" befindet und jede Änderung die Kündigung wieder aufheben würde (inkl. neuer Vertragslaufzeit) - er hätte vorher seinen Umzug an die neue Adresse melden und DANN den Vertrag kündigen müssen

      - Er kann seinen Vertrag auch nicht auf mich übertragen weil sonst ebenfalls die Kündigung aufgehoben würde und eine völlig neue Laufzeit beginnt

      Ich habe das bisher sehr emotionsfrei hingenommen aber so langsam werde ich wirklich sauer - es kann doch nicht wahr sein das hier angeblich niemand etwas tun kann obwohl sogar der Vormieter seinen Umzug und die Situation gemeldet hat und sogar bereit wäre es auf seinen Wohnort umzumelden?!

      0

    • vor 11 Jahren

      Es ist also so wie ich angenommen habe - Umzug zu einem bestehenden As der nciht von der Telekom ist - kein Sonderkündigunsgrecht.
      Mit der blockierten Leitung hat die Regulierung in Deutschland nciht mitgedacht und keine eindeutige Regelung geschaffen. Bei der Telekom gibt es zumindest den "Versuch" eine Leitung frei zu bekommen um einen Telekom Anschluss zu schalten, habe nämlich genau so einen Fall inkl. Antwort gerade in Bearbeitung. Ob andere Netzbetreiber ähnliche Möglichkeiten haben ist mir wiederum nicht bekannt. Die Telekom kündigt ja quasi den Mietvertrag des anderen Anbieters - aber ein anderer Anbieter kann schlecht eine Leitung mieten die Eigenbedarf besitzt - quasi vergleichbar wie eine Wohnung...

      Der Vermieter kann einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen - aber ein potenzieller mieter kann nicht sagen ich will in die Wohnung, in der der Vermieter seinen Eigenbedarf hat.

      0

    • vor 11 Jahren

      So langsam scheint Licht in die Sache zu kommen. Allerdings befürchte ich stark das mir langsam nur noch ein netter Mitarbeiter mit einer unbürokratischen Kulanzlösung (und etwas Mitgefühl) oder eine neue Hausleitung helfen kann (was wohl kaum passieren wird).

      Neben diesem Beitrag habe ich mich zusätzlich an die Bundesnetzagentur mit meinem Anliegen gewandt und nach Durchsicht meines Falles dieses Feedback bekommen, das ich im Original zitiere da es auch für weitere Personen mit meinem Problem (nach meiner vorangegangenen Recherche zu urteilen sind das einige) interessant sein wird:


      ------->

      Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

      vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie Probleme oder Verzögerungen bei der Bereitstellung, bzw. beim Umzug Ihrer Telekommunikationsdienste beklagen.


      Am 10.05.2012 ist die Änderung des Telekommunikationsgesetzes ( TKG ) in Kraft getreten. Durch die Gesetzesänderung wurden u. a. die Rechte des Verbrauchers beim Anbieterwechsel und beim Umzug im Telekommunikationsbereich in § 46 TKG vom 22. Juni 2004, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 03. Mai 2012 (BGBl. I Nr. 19 v. 09.05.2012, S. 958ff.), grundlegend neu geregelt.

      Gemäß § 46 Abs. 8 TKG sind Anbieter verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese Leistung dort angeboten wird.

      Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf, als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt.

      Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. Die Kündigung von Verträgen beurteilt sich jedoch ausschließlich nach zivilrechtlichen Grundsätzen. Die Beurteilung vertraglicher Angelegenheiten ist nicht Bestandteil des Telekommunikationsrechts und kann somit von der Bundesnetzagentur nicht vorgenommen werden.

      Um Ihnen in Ihrem konkreten Fall helfen dennoch helfen zu können, habe ich Ihre Beschwerde an die beteiligten Anbieter weitergeleitet. Ihr Anbieter sollte Sie über die eingeleiteten Maßnahmen informieren.

      0

    • vor 11 Jahren

      Wie ging die Geschichte aus? Wurde eine Lösung gefunden?

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

      Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

      in  

      2108

      0

      2

      Gelöst

      in  

      2094

      0

      2

      Gelöst

      in  

      3823

      0

      4

      in  

      342

      0

      3