Gelöst

Kein Glasfaseranschluss seit Bestellung 11/2024

vor 8 Stunden

Hallo zusammen,

Ich habe am 07.11.2024 einen Glasfaservertrag abgeschlossen und seitdem verschiebt sich der Termin für den Anschluss der Dose immer um mehrere Wochen. Ich würde mich gerne auf mein Sonderkündigungsrecht berufen, da keine Leistungen erbracht wurden und auch in naher Zukunft wohl nicht erbracht werden.

Die Kündigung gestaltet sich aber schwierig über E-Mail oder App, da man dort nur vorgefertigte Antworten bekommt und die Frist für einen Widerruf abgelaufen sei.

Daher wende ich mich an dieser Stelle an einen Telekom Mitarbeiter und würde den Vertrag gerne stornieren.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Stunden

      Es gibt kein Sonderkündigungsrecht

      Es gibt keine Leistung, richtig. 

      Aber du zahlst ja auch nicht - also gibt es nichts zu kündigen. 

      Es wird wohl demnächst eine Neue Rechtssprechung geben. 

      Noch ist das Urteil aber nicht rechtswirksam. 

      Sollte das passieren, gilt der Vertragsbeginn mit Zugang der Auftragsbestätigungen und du könntest dann zum Ende der 2 Jahre kündigen. 

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      Antwort

      von

      vor 2 Stunden

      Kugic

      Es gibt keine Leistung, richtig. 

      Aber du zahlst ja auch nicht - also gibt es nichts zu kündigen. 

      Es gibt kein Sonderkündigungsrecht

      Es gibt keine Leistung, richtig. 

      Aber du zahlst ja auch nicht - also gibt es nichts zu kündigen. 

      Es wird wohl demnächst eine Neue Rechtssprechung geben. 

      Noch ist das Urteil aber nicht rechtswirksam. 

      Sollte das passieren, gilt der Vertragsbeginn mit Zugang der Auftragsbestätigungen und du könntest dann zum Ende der 2 Jahre kündigen. 

      Kugic

      Es gibt keine Leistung, richtig. 

      Aber du zahlst ja auch nicht - also gibt es nichts zu kündigen. 

      Man müsste nur mal richtig klagen, da würde man auch gewinnnen.

      Wenn es nach der AB zwei Jahre keine Leistung gibt, kann man kündigen -ja.

      Aber natürlich entsteht da ein Schaden. Denn man bestellt  ja, weil man eine Leistung benötigt.

      Wenn es der Telekom nach 18 Monaten passt und sie dann Glasfaser bereitstellt, dann  zahlt man.

      Man kann sich also 24 Monate nicht um eine andere Lösung kümmern ohne möglicherweise auf doppelten Kosten sitzen zu bleiben.

      Richtig wäre, dass die Telekom z.B. 4-6 Monate Zeit hat Glasfaser bereitzustellen nach der AB.  Ab dann zahlenspiel 10€ pro Tag Schadensersatz.

      Die Praxis Verträge abzuschließen die dann Jahrelang vor sich hin dümpeln gehört verboten.

      Antwort

      von

      vor 40 Minuten

      Kugic

      Es wird wohl demnächst eine Neue Rechtssprechung geben. 

      Noch ist das Urteil aber nicht rechtswirksam. 

      Es gibt kein Sonderkündigungsrecht

      Es gibt keine Leistung, richtig. 

      Aber du zahlst ja auch nicht - also gibt es nichts zu kündigen. 

      Es wird wohl demnächst eine Neue Rechtssprechung geben. 

      Noch ist das Urteil aber nicht rechtswirksam. 

      Sollte das passieren, gilt der Vertragsbeginn mit Zugang der Auftragsbestätigungen und du könntest dann zum Ende der 2 Jahre kündigen. 

      Kugic

      Es wird wohl demnächst eine Neue Rechtssprechung geben. 

      Noch ist das Urteil aber nicht rechtswirksam. 

      Ich weiß nicht, bei welchen Anbietern das noch so läuft, wie bei der Telekom aber ich schreibe hier mal zum Vergleich, was uns bei einer Veranstaltung der für die OPIK connect GmbH tätigen Vermarktungs-Firma mitgeteilt wurde.

      Man schließt einen GF-Tarif ab, am Besten mit 1 GBit Geschwindigkeit, zum Ausprobieren, da alle Tarife zu Beginn die gleiche Grundgebühr kosten, wie bei der Telekom auch.

      Wenn die 40 % Anschlusswilliger erreicht sind, werden die Grundstücksbegehungen, inklusive der Wohnungen, durchgeführt.

      Hier kann man noch immer erklären, dass man doch kein GF möchte und der Vertrag ist nichtig.

      Wird ausgebaut und die eigene Wohnung ist dran, dann kann man jetzt noch sagen, dass man es sich anderes überlegt hat und auch das werde akzeptiert.

      Schließlich wird von der Firma nach 5 Monaten Laufzeit automatisch schriftlich angefragt bzw. darauf hingewiesen, dass man, ohne extra Kosten, in einen Tarif mit  niedrigerer Geschwindigkeit wechseln möchte.

      Vielleicht sollte sich die Telekom mal bei anderen erkundigen, wie man mit Kunden auch anders umgehen könnte.

      Dass eine Auftragsbestätigung bereits rausgeht, obwohl in der Wohnung das Kunden noch nichts verfügbar ist, kann doch nicht  richtig sein.

      Die 14 Tage Widerrufsrecht dürfen doch nicht der alleinigen Absicherung des Anbieters zu Gute kommen, sondern doch wohl dem Kunden ermöglichen, das Produkt zu prüfen und dann zu entscheiden, ob er es letztlich überhaupt möchte.

      Auch wenn das WRR ab Vertragsabschluss beginnt, so darf es trotzdem noch nicht laufen, wenn der Anbieter seinen Teil des Vertrages noch gar nicht erfüllt hat.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von