Gelöst

Kein Sonderkündigungsrecht bei Wohnungsaufgabe, weil zwei Telekom-Verträge?!

vor 6 Jahren

2000 habe ich in Göttingen einen Festnetzvertrag mit der Telekom abgeschlossen. (Davor war ich in Frankfurt auch Telekom-Kunde.) 2015 habe ich meinen Hauptwohnsitz nach Bremen verlegt. Da ich in Göttingen eine Wohnung behalten habe, bin ich mit meiner alten Kundennummer an eine andere Adresse in Göttingen umgezogen und habe an meiner neuen Bremer Adresse einen zweiten Festnetzvertrag abgeschlossen.

Mit Schreiben vom 25. November 2019 habe ich der Telekom – nach entsprechender Beratung im Telekom-Shop – mitgeteilt, dass ich die Göttinger Wohnung zum 29. Februar 2020 aufgebe und deshalb den Festnetzvertrag für diese Wohnung kündige. Die Telekom hat mir die Kündigung jedoch nur zum Ende der aktuellen Laufzeit dieses Vertrags am 27. Mai 2020 bestätigt. Nach neuerlicher Beratung im Telekom-Shop habe ich eine Kündigungsbestätigung meines Göttinger Vermieters zum 29. Februar 2020 nachgereicht und um Berichtigung des Kündigungstermins gebeten. Daraufhin hat mir die Telekom mit Hinweis auf ihre AGB mitgeteilt, ich hätte für die Göttinger Wohnung kein Sonderkündigungsrecht, da es sich um eine Zweitwohnung handele.

Als ich 2000 den Göttinger Vertrag abschloss, galt er für meine damalige Hauptwohnung. Als ich 2015 für die Bremer Wohnung den zweiten Telekom-Vertrag abschloss, hat mich niemand darauf hingewiesen, dass ich damit mein Sonderkündigungsrecht für den Göttinger Vertrag verlieren würde. Der Anschluss zu meiner Göttinger Telefonnummer besteht nach dem 29. Februar nicht mehr. Nach Bremen kann ich ihn nicht umziehen, weil ich hier bereits einen zweiten Telekom-Vertrag habe. Hätte ich mich in Bremen für einen anderen Anbieter entschieden, bestünde das Problem nicht. Es ist mir unbegreiflich, nach welcher Geschäftslogik die Telekom mir für drei Monate eine nicht zu erbringende Leistung berechnen will, und dafür offenbar in Kauf nimmt, dass ich nun auch meinen Bremer Vertrag zur nächsten Gelegenheit kündige.

Die Kündigungsfrist für meinen Bremer Vertrag läuft am 22. März ab. Ich habe hier mindestens einmal im Monat ein Angebot eines anderen Anbieters in der Post, zu dem ich wechseln könnte. Die Telekom hat mithin noch etwas Zeit, etwas für den Erhalt unserer Kundenbeziehung zu tun, indem sie mir die Kündigung des Göttinger Vertrags zum Ende des Mietverhältnisses bestätigt. Sonst hat Sie in Kürze zwei Verträge weniger.

„Lassen Sie uns noch mal reden“ – steht auf der Unterseite „Kündigung“ im Kundencenter. Also gut. Vielleicht kann sich jemand der Sache annehmen? Und vielleicht sollte jemand auch die Zweitwohnungsklausel in den AGB einmal überdenken. Schließlich können sich die Telekom-Kunden mit der Gestaltung Ihrer Mietverhältnisse nicht gut nach der Laufzeit ihres Telekom-Vertrags richten.

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vor 6 Jahren

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 6 Jahren

      @p.bartelheimer 

       

      Es gibt nur dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anschluss an der neuen Adresse nicht umgezogen werden kann.

       

      Die Kulanzregelunf greift dann nicht, wenn ein Zweitwohnsitz aufgegeben wird.

       

      Daher empfehle ich für einen Zweitwohnsitz einen monatlich kündbaren Vertrag.

       

       

      Bei welchem Anbieter der Bremer Anschluss besteht, ist unerheblich.

       

      Du könntest, wäre ein Umzug jetzt nicht möglich, zum 31.05. außerordentlich kündigen, daher, lass es jetzt laufen, wies ist.

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      1

      von

      vor 6 Jahren

      @p.bartelheimer 

      Du hast nicht wirklich einen Schaden, weil beim Sonderkündigungsrecht eine Frist von drei Monaten besteht.

      was in deinem Fall ja mit dem ordentlichen Vertragsende (ordentliche Kündigung) zusammen fällt.

      Mache also eine fristgerechte ordentlich Kündigung.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Jahren

      Da liegst du leider total falsch. Selbst wenn man die Sonderkündigung annehmen würde, würde man sie dir nach TKG nach 3 Monaten einstellen. Das hat auch nix mit Kundenbeziehung zutun, der Anbieter kann nix dazu, das du umziehst.

      Sei froh das du innerhalb drei Monaten da raus kommst und du kannst den Anbieter nehmen den du willst, aber sei dir versichert, sofern es nicht ein Vertrag ohne Laufzeit ist, wird er es genauso tun. Da muss dich auch keiner drauf hinweisen, es ist nicht mehr dein Erstwohnsitz und gut ist.

       

      Die Telekom hält sich hier einfach nur an ihre Regelungen und an das Gesetz, da erwartest du einfach zuviel Kulanz.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Herzlich willkommen @p.bartelheimer 

       

      Dies schreibt die Telekom dazu https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true

       

      Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:
      • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts
      • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.

      Geben Sie uns Ihre Haushaltszusammenführung über unser Kündigungsformular bekannt und fügen Sie den Nachweis als Anhang an.

      Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.

      Viele Grüße 

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo @p.bartelheimer,

      ich habe die Schreiben und die Bearbeitungsnotizen durchgesehen.

      Die Bearbeitung der Kündigung ist korrekt erfolgt. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es für einen Zweitwohnsitz nicht. In Ihrem Kündigungsschreiben wird sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Zweitwohnsitz handelt.

      Das wurde dementsprechend richtig umgesetzt. Es tut mir leid, dass ich hier nicht weiterhelfen kann.

      Viele Grüße Inga Kristina J.

      0

    • vor 6 Jahren

      p.bartelheimer

      . . . . Und vielleicht sollte jemand auch die Zweitwohnungsklausel in den AGB einmal überdenken.

       . . . . Und vielleicht sollte jemand auch die Zweitwohnungsklausel in den AGB einmal überdenken.

      p.bartelheimer
       . . . . Und vielleicht sollte jemand auch die Zweitwohnungsklausel in den AGB einmal überdenken.


      Die Telekom honeriert in keiner Weise wenn ein Kunde mehrere Verträge hat, noch wenn er langjähriger Kunde ist.

       

      Allerdings, wenn man es geschickt anfängt, kann man auch in so einem Fall einfach einen Umzug beauftragen, und wenn der nicht 1 zu 1 umgesetzt werden kann, mit 3-Monatsfrist kündigen.

      Mehr möcht ich aber nicht dazu sagen.

       

      Wobei man sich aber auch fragen muss, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt, wenn es nur um 3 Monatsberträge mehr oder weniger geht.

       

       

       

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      von

      vor 6 Jahren

      Käseblümchen

      p.bartelheimer . . . . Und vielleicht sollte jemand auch die Zweitwohnungsklausel in den AGB einmal überdenken. . . . . Und vielleicht sollte jemand auch die Zweitwohnungsklausel in den AGB einmal überdenken. p.bartelheimer . . . . Und vielleicht sollte jemand auch die Zweitwohnungsklausel in den AGB einmal überdenken. Die Telekom honeriert in keiner Weise wenn ein Kunde mehrere Verträge hat, noch wenn er langjähriger Kunde ist. Allerdings, wenn man es geschickt anfängt, kann man auch in so einem Fall einfach einen Umzug beauftragen, und wenn der nicht 1 zu 1 umgesetzt werden kann, mit 3-Monatsfrist kündigen. Mehr möcht ich aber nicht dazu sagen. Wobei man sich aber auch fragen muss, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt, wenn es nur um 3 Monatsberträge mehr oder weniger geht.

      p.bartelheimer

      . . . . Und vielleicht sollte jemand auch die Zweitwohnungsklausel in den AGB einmal überdenken.

       . . . . Und vielleicht sollte jemand auch die Zweitwohnungsklausel in den AGB einmal überdenken.

      p.bartelheimer
       . . . . Und vielleicht sollte jemand auch die Zweitwohnungsklausel in den AGB einmal überdenken.


      Die Telekom honeriert in keiner Weise wenn ein Kunde mehrere Verträge hat, noch wenn er langjähriger Kunde ist.

       

      Allerdings, wenn man es geschickt anfängt, kann man auch in so einem Fall einfach einen Umzug beauftragen, und wenn der nicht 1 zu 1 umgesetzt werden kann, mit 3-Monatsfrist kündigen.

      Mehr möcht ich aber nicht dazu sagen.

       

      Wobei man sich aber auch fragen muss, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt, wenn es nur um 3 Monatsberträge mehr oder weniger geht.

       

       

       

      Käseblümchen
      p.bartelheimer

      . . . . Und vielleicht sollte jemand auch die Zweitwohnungsklausel in den AGB einmal überdenken.

       . . . . Und vielleicht sollte jemand auch die Zweitwohnungsklausel in den AGB einmal überdenken.

      p.bartelheimer
       . . . . Und vielleicht sollte jemand auch die Zweitwohnungsklausel in den AGB einmal überdenken.


      Die Telekom honeriert in keiner Weise wenn ein Kunde mehrere Verträge hat, noch wenn er langjähriger Kunde ist.

       

      Allerdings, wenn man es geschickt anfängt, kann man auch in so einem Fall einfach einen Umzug beauftragen, und wenn der nicht 1 zu 1 umgesetzt werden kann, mit 3-Monatsfrist kündigen.

      Mehr möcht ich aber nicht dazu sagen.

       

      Wobei man sich aber auch fragen muss, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt, wenn es nur um 3 Monatsberträge mehr oder weniger geht.

       

       

       


      Genau, in diesem Fall ist es Jacke wie Hose, in beiden Fällen endet der Vertrag Mai 2020.

      @p.bartelheimer  du wärst also auch mit Sonderkündigungsrecht nicht besser gestellt.

      von

      vor 6 Jahren

      Ludwig II

      . . . . .Genau, in diesem Fall ist es Jacke wie Hose, in beiden Fällen endet der Vertrag Mai 2020. @p.bartelheimer du wärst also auch mit Sonderkündigungsrecht nicht besser gestellt.

      . . . . .Genau, in diesem Fall ist es Jacke wie Hose, in beiden Fällen endet der Vertrag Mai 2020.

      @p.bartelheimer  du wärst also auch mit Sonderkündigungsrecht nicht besser gestellt.

      Ludwig II
      . . . . .Genau, in diesem Fall ist es Jacke wie Hose, in beiden Fällen endet der Vertrag Mai 2020.

      @p.bartelheimer  du wärst also auch mit Sonderkündigungsrecht nicht besser gestellt.


      Da muss ich widersprechen.

      Da der TE seinen Antrag Ende Nov 2019 gestellt hat, wären bei Einräumung des 3-Monatigen Sonderkündigungsrechtes (in der bei der Telekom üblichen Form) der Vertrag Ende Februar, also mit Ende des Wohnungsmietvertrags, beendet.

       

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