Gelöst

Keine Antwort auf Reklamation - dafür Kündigung und und Anschlussperre wegen knapp 6€ -Beschwerde Schlichtung bei BAFIN eingereicht

vor 4 Jahren

Es geht um 5,98, dieser Betrag entstand aufgrund eines Internetausfalles . Da eine Tagesflat für eine Telekom Prepaid Karte gebucht werden musste. Denn der angebotene Gutscheincode bei der Störmeldung über 30 GB bis zur Behebung funktionierte nicht , obwohl eine Telekomkarte. Heute waren wir gezwungen eine Beschwerde bei der Bafin einzureichen und ein Schlichtungsverfahren zu eröffnen. 

Alle schriftlichen Kontaktaufnahmen mit Reklamation und Widerspruch blieben unbeantwortet . Nein da kommt noch eine Mahnung ,jetzt wären es 12,18 €. Auch auf deren Widerspruch keine Antwort.

Ah doch gestern flatterte die Kündigung rein und Anschluss wurde sofort gesperrt , natürlich auch hier nicht ein Wort darüber , dass wir reklamiert haben. Offensichtlich kennt die Telekom den Punkt 7 der AGB nicht. Sagen Ihnen 75 € was? Ebenso ist Ihnen der Punkt 11.5 Ihrer eigenen AGB völlig unbekannt, denn es gibt keine Gründe für eine Kündigung,welche wir zu vertreten haben , wenn Sie auf Rechnungs- Reklamationen zu faul sind zu antworten. Habe jetzt bei BAFIN Beschwerde eingereicht und Schlichtung beantragt. Vielleicht fühlt sich ja hier mal jemand befähigt zu antworten, allerdings habe ich es eigentlich aufgegeben, deswegen auch der Weg über die BAFIN. Und ganz ""lieben Dank" von meiner Tochter , welche nun nicht am Online Unterricht teilnehmen kann, im Zuge Ihrer Berufsausbildung. 

Ich hänge jetzt nicht alles , denke das reicht.  Also im Service steht Ihr Euren Konkurrenten in nichts mehr nach, ja Ihr seid auf der Überholspur, diese in   Punkto miesen Kundenservice zu gewinnen.

1_2021-03-19_Beschwerde _ Telekom Hilfe_geschwärzt.pdf

Kündigung _ Telekom Kundennummer_ 189xxxxxxx_geschwärzt.pdf

Mahnung _ Telekom Kundennummer_ 189xxxxxxx_geschwärzt.pdf

4_2021-05-08_Beschwerde _ Telekom Hilfe Widerspruch Zahlungserinnerung-direkt an Rechnungsstelle_geschwärzt.pdf

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  • vor 4 Jahren

    Und wobei können wir jetzt genau helfen???

    8

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Thunder99

    Was bist du für ein Clown

    Was bist du für ein Clown :Clown-Gesicht: 
    Thunder99
    Was bist du für ein Clown :Clown-Gesicht: 

    Eher ein Troll, wie auch craig596458 der Account wurde extra für diesen Beitrag wahrscheinlich von mohrungen selbst schnell erstellt.

    Einfach nur lächerlich das Ganze.

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Moin Leut.

    Ich habe jetzt alles mal durchgelesen und bin der Meinung, es wurde alles gesagt.

    Jetzt ist der Zug abgefahren und das Ganze liegt beim Inkasso mit wahrscheinlichem Schufa Eintrag.

    Meine pers. Meinung: Ich hätte gezahlt und mich dann hier mall gemeldet.

    Ich bin überzeugt, dass du den Betrag auf Kulanz wiederbekommen hättest.

    Die Teamie sind dazu durchaus in der Lage.

     

    @holzher24  @Thunder99 

    es bringt jetzt nichts, auch noch persönlich zu werden.

    Das lässt das Ganze nur weiter hochschaukeln.

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Zum Thema 'Telekom-Mitarbeiter'. Hier ist primär eine Kunde-hilft-Kunde-Community und kein Telekom-Helpdesk.

    Es kann aber gut sein, dass auch mal ein Teamie vorbeischaut. Geduld ist erforderlich, die Jungs, Mädels (und Diversen?) sind gut beschäftigt. Profil ist befüllt, also alles gut.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    mohrungen

    deswegen auch der Weg über die BAFIN.

    deswegen auch der Weg über die BAFIN.
    mohrungen
    deswegen auch der Weg über die BAFIN.

    Was hat die BAFIN damit zu tun?

    Aufsichtsbehörde wäre die Bundesnetzagentur. 

     

    Ansonsten bleibt nur Kopfschütteln, hier steht sich jemand mit seiner Sturheit selbst im Weg.

     

     

    mohrungen

    Und ganz ""lieben Dank" von meiner Tochter , welche nun nicht am Online Unterricht teilnehmen kann, im Zuge Ihrer Berufsausbildung.

    Und ganz ""lieben Dank" von meiner Tochter , welche nun nicht am Online Unterricht teilnehmen kann, im Zuge Ihrer Berufsausbildung. 
    mohrungen
    Und ganz ""lieben Dank" von meiner Tochter , welche nun nicht am Online Unterricht teilnehmen kann, im Zuge Ihrer Berufsausbildung. 

    Schönen Gruß, der Verursacher der "Misere" bist du, Respekt, Hauptsache versucht den eigenen Willen durchzuboxen, Rücksicht auf Verluste, nein.

    0

  • vor 4 Jahren

    mohrungen

    Es geht um 5,98, dieser Betrag entstand aufgrund eines Internetausfalles . Da eine Tagesflat für eine Telekom Prepaid Karte gebucht werden musste.

    Es geht um 5,98, dieser Betrag entstand aufgrund eines Internetausfalles . Da eine Tagesflat für eine Telekom Prepaid Karte gebucht werden musste.
    mohrungen
    Es geht um 5,98, dieser Betrag entstand aufgrund eines Internetausfalles . Da eine Tagesflat für eine Telekom Prepaid Karte gebucht werden musste.

    Wie lange war denn der Ausfall?

    Der darf vertraglich bis zu 11 Tage andauern, ohne dass Du einen Anspruch auf Entschädigung hättest - das entspricht der vertraglichen 97% Verfügbarkeit.

     

    Meine Meinung: Es ist äußerst ungeschickt von Dir, wie Du vorgegangen bist.

    41

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    der_Lutz

    die Diskussion geht aber am eigentlichen Problem vorbei

    die Diskussion geht aber am eigentlichen Problem vorbei
    der_Lutz
    die Diskussion geht aber am eigentlichen Problem vorbei

    Das eigentliche Problem hatten wir ja schon mehrfach geklärt.

    Damit wenden wir uns den Problemen im Umfeld zu, um neue Erkenntnisse für künftige Threads anderer zu gewinnen Zwinkernd

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    muc80337_2

    Die Gesetze beschreiben manchmal auch nur Mindestanforderungen - heißt aber nicht, dass ein Anbieter da nicht mehr machen kann.

    Die Gesetze beschreiben manchmal auch nur Mindestanforderungen - heißt aber nicht, dass ein Anbieter da nicht mehr machen kann.
    muc80337_2
    Die Gesetze beschreiben manchmal auch nur Mindestanforderungen - heißt aber nicht, dass ein Anbieter da nicht mehr machen kann.

    Ich kenne Anbieter, die eine Kunden mit falschem Namen anlegen, damit es zu einem Vertrag bei einem anderen Anbieter passt und diesen nach der Portierung einfach ändern. Das unterschreitet ganz sicher die Mindestanforderung die für den Vorgang gefordert ist.

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    muc80337_2

    Die Gesetze beschreiben manchmal auch nur Mindestanforderungen

    Die Gesetze beschreiben manchmal auch nur Mindestanforderungen
    muc80337_2
    Die Gesetze beschreiben manchmal auch nur Mindestanforderungen

    Aber legen immer die Grenzen fest.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Wenn man sich schon auf die AGB beruft, so sollte man auch gelesen haben, dass dort eine Verfügbarkeit von 97%  niedergeschrieben ist, was bedeutet, dass der Anschluss durchaus ausfallen kann und darf ohne, dass irgendwelche Ansprüche entstehen. Wer dann der Annahme ist, dass die Telekom für eine Ersatzlösung die bestellt und geliefrt wurde diese nicht in Rechnung stellen darf irrt.

    Weiterhin darf ein Vertrag von beiden Vertragspartnern gekündigt werden, aus welchen Gründen auch immer, diese müssen auch nicht genannt werden.

    Das ganze liest sich so, ich gehe zu Netto, bekomme nicht das beworbene Produkt, gehe zu Rewe, hole mir dort das gleiche Produkt, lasse die Abbuchung von Netto stornieren und zahle anschließend die Summe die aus den Einkäufen resultiert gekürzt um den Betrag den ich bei Rewe zahlen musste. So ist es hier, denn Festnetz und Mobilfunk sind unterschiedliche Vertriebszweige, der eine steht mit dem anderen in keinem Zusammenhang. Somit kann ich nicht die nichterbrachte Leistung auf deren Ausfall ich keinen Rechtsanspruch auf Kürzung des Engeltes habe im Festnetzbereich kürzen, weil ich in einem anderen Bereich, hier Mobilfunk, selbst und aus freienm Willen heraus Kosten verursacht habe.

    Dass der Gutscheincode nicht funktioniert hatt, hätte man eben einfach noch mal reklamieren müssen, jedoch besteht auch hier in keinster Form ein Rechtsanspruch.

    Aber @Gelöschter Nutzer hat Recht, die Angelegenheit ist hier durch.

    0

  • vor 4 Jahren


    @mohrungen  schrieb:
    Offensichtlich kennt die Telekom den Punkt 7 der AGB nicht.

    Dieser Punkt adressiert die Situation, dass der Vertrag fortgeführt wird

    muc80337_2_0-1626237356480.png

     

    Bei Dir ist es aber so, dass die Telekom außerordentlich gekündigt hat. Da gilt dieser Punkt 7 dann nicht mehr.

     

    Übrigens ist mir absolut unklar, was die BAFIN damit zu tun hat. Die hat m.E. genauso wenig damit zu tun wie die Seenotrettung.

    0

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Moin Leut.

    Ich habe jetzt alles mal durchgelesen und bin der Meinung, es wurde alles gesagt.

    Jetzt ist der Zug abgefahren und das Ganze liegt beim Inkasso mit wahrscheinlichem Schufa Eintrag.

    Meine pers. Meinung: Ich hätte gezahlt und mich dann hier mall gemeldet.

    Ich bin überzeugt, dass du den Betrag auf Kulanz wiederbekommen hättest.

    Die Teamie sind dazu durchaus in der Lage.

     

    @holzher24  @Thunder99 

    es bringt jetzt nichts, auch noch persönlich zu werden.

    Das lässt das Ganze nur weiter hochschaukeln.

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  • vor 4 Jahren

    mohrungen

    Habe jetzt bei BAFIN Beschwerde eingereicht und Schlichtung beantragt. Vielleicht fühlt sich ja hier mal jemand befähigt zu antworten

    Habe jetzt bei BAFIN Beschwerde eingereicht und Schlichtung beantragt. Vielleicht fühlt sich ja hier mal jemand befähigt zu antworten
    mohrungen
    Habe jetzt bei BAFIN Beschwerde eingereicht und Schlichtung beantragt. Vielleicht fühlt sich ja hier mal jemand befähigt zu antworten

    Das ist gut so, die haben so wenig zu lachen, da sind die wegen deiner Beschwerde bestimmt mal bereit es über dich zu tun.

    Wie du schon sagst, es geht um 6€ wegen denen du  angeblich die Ausbildung deiner Tochter riskierst Fröhlich

    Und es gab gar keinen Anspruch darauf das die Telekom dir Datenvolumen gibt, obwohl sie das versucht hat du nur den Code nicht einlösen konntest - warum auch immer

    7

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    mohrungen

    Tja ich habe mich nicht wegen der 6€ bei der Bundesetzagenturbeschwert . Sondern wegen Verstoßes gegen das TKG Gesetz §45k .

    Tja ich habe mich nicht wegen der  6€ bei der Bundesetzagenturbeschwert  . Sondern wegen Verstoßes gegen das TKG Gesetz §45k .
    mohrungen
    Tja ich habe mich nicht wegen der  6€ bei der Bundesetzagenturbeschwert  . Sondern wegen Verstoßes gegen das TKG Gesetz §45k .

    Schnallst Du das eigentlich immer noch nicht, dass Dein Anschluss nicht gesperrt wurde sondern außerordentlich gekündigt wurde? Das TKG gilt nur für bestehende Verträge - und wäre Deiner nicht gekündigt, dann ist es so, dass eine Sperre erst hätte angekündigt werden müssen. Aber Dein Vertrag ist beendet. Für den gilt kein TKG mehr.

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    mohrungen

    Sondern wegen Verstoßes gegen das TKG Gesetz §45k .

    Sondern wegen Verstoßes gegen das TKG Gesetz §45k .
    mohrungen
    Sondern wegen Verstoßes gegen das TKG Gesetz §45k .

    Der aber nicht stattfand, so gesehen ist es auch egal ob es nun bei der BAFIN oder der Bundesnetzagentur liegt, hättest du mal lieber die paar Euro korrekt gezahlt und dich mit deinem Friseur unterhalten...

     

     

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    mohrungen

    Auch wenn Dich Gesetze nicht interessieren ,der entsprechende Text und Link

    Auch wenn Dich Gesetze nicht interessieren ,der entsprechende Text und Link
    mohrungen
    Auch wenn Dich Gesetze nicht interessieren ,der entsprechende Text und Link

    Mich interessieren Gesetze sogar sehr.

     

    Du hast aber nichts schlüssig begründet.

    Die Telekom ja auch nichts wegen Zahlungsverzug gesperrt, die hat dir außerordentlich gekündigt.

    Eine Kündigung ist ein einseitiges empfangsbedürftige Willenserklärung, die du gerne anfechten kannst.

     

    Du regst dich aktuell darüber auf? Warum letztlich hast du genau das gleiche gemacht wie die Telekom

    Du hast einfach Fakten geschaffen (Lastschrift Rückbuchung) die Telekom auch - Kündigung.

     

    Offensichtlich ist doch das schaffen von Fakten ohne Absprache dein Ding, also worüber regst du dich auf?

    Gitl für dich was anderes als für die Telekom?

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    @Stefan 

     

    Da hast Recht , ich meinte auch die Bundesnetzagentur  und nicht die BAFIN dahin ging auch der Schlichtungsantrag (siehe screenshoot). Da habe ich mich verschrieben , da mir im Moment immer die BAFIN im Kopf rum geistert, aber eher wegen aktuellen Pressemeldungen. ""Ist aber anderen sicher noch nie passiert."", dass man sich mal verschreibt, verspricht oder vertippt. 

     

    BBundesnetzagentur.JPG

    11

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @Gelöschter Nutzer 

    Vor nicht allzulanger Zeit war ich verantwortlich für ca. 10.000 Kunden. Darunter gab es auch Kunden wie den/die TO. Mahnverfahren liefen automatisiert ab, da brauchte es keinen einzigen MA dazu.😁 Allerdings wurden Beträge unter 15€ n ach der 2. Mahnung nicht verfolgt, sondern gemäß HGB § 253 Abs. 3 ausgebucht.

    Vor nicht allzulanger  Zeit war ich verantwortlich für ca. 10.000 Kunden.

    Darunter gab es auch Kunden wie den/die TO.

    Mahnverfahren liefen automatisiert ab, da brauchte es keinen einzigen MA dazu.😁

     

    Allerdings wurden Beträge unter 15€ n ach der 2. Mahnung nicht verfolgt, sondern gemäß HGB § 253 Abs. 3 ausgebucht.

    Vor nicht allzulanger  Zeit war ich verantwortlich für ca. 10.000 Kunden.

    Darunter gab es auch Kunden wie den/die TO.

    Mahnverfahren liefen automatisiert ab, da brauchte es keinen einzigen MA dazu.😁

     

    Allerdings wurden Beträge unter 15€ n ach der 2. Mahnung nicht verfolgt, sondern gemäß HGB § 253 Abs. 3 ausgebucht.


    Das mag sein, hier aber nicht Fröhlich Störung, Störung, Technik, Mail, Mail, Mail, rein und raus, das ist nicht automatisiert.....

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @Calandra ging nur darum dass ich mich an die Bundesnetzagentur gewendet habe und nicht an die BAFIN wie ich es hier fälschlicherweise schrieb ( warum habe ich ja schon begründet ) . Mehr wollte ich auch nicht zeigen. Weswegen auch Ihr haltet nichts davon, offensichtlich egal welche Aufsichtsbehörde , ich sehr viel . Neben der Einzelfallbetrachtung , bekommt sammelt diese auch die Beschwerden zu sich immer wiederholenden Missständen. 

    Ist eine günstiger Versuch die Angelegenheit ohne Kosten vorab zu klären, der Rechtsweg bleibt dennoch offen für beide Seiten. 

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    mohrungen

    ... sammelt diese auch die Beschwerden zu sich immer wiederholenden Missständen.

    ...  sammelt diese auch die Beschwerden zu sich immer wiederholenden Missständen. 
    mohrungen
    ...  sammelt diese auch die Beschwerden zu sich immer wiederholenden Missständen. 

    Es gibt aber keinen Missstand -  bzw. der Missstand ist DEIN handeln.

    Die Telekom agiert im Rahmen des mit dir geschlossenen Vertrags.

    Verletzt sie diesen in einem anderen Fall, dann ist dir das Ding wichtig, ist sie im Recht, dann versuchst du dich in Selbstjustiz.

     

    Ich kann nur hoffen, dass sich die BNA nicht vor so einen Karren spannen lässt - bin da aber guter Dinge.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

                 

    Trotz allem, habe ich heute noch mal telefoniert. Vorab Frage gibt es Unterschied bei dem Kundendienst und Verfahren/Technik im KD  zwischen Regio und Magenta normal? Also

    Angeblich hätte man mir zum 01.07.2021 eine Gutschrift erstellt und auf Konto überwiesen 39.95 € . Warum auch immer . Das letzte Schreiben war vom 08.06.2021 die automatische Standardmahnung . 

    In dem Gutschriftschrift Schreiben hätte dann gestanden, dass man die 39,95 € überweist ( wegen der Störungen ) und ich die 12.18 € dann bezahlen solle. Mir ging es aber nur um die eine Störung , alle anderen davor konnten immer relativ zügig behoben werden.

    Hm hätte ich gern gemacht sogar alles  ,  nur ist bis heute weder solch ein Schreiben noch eine Gutschrift aufs Konto eingegangen. Kontoauszüge hätte ich ja vorgelegt. Wollte mir der KDler nicht glauben , suchte  und musste wohl feststellen , dass tatsächlich keine Gutschrift erfolgte, womit man auch davon ausgehen kann dass der Brief den PC bei der Telekom nie verlassen hat.  Dann kam eine SMS , dass er der Sache auf den Grund geht( siehe Screen) . Dann noch eine , dass diese Gutschrift  tatsächlich nicht erfolgte. Warum um Himmels willen hat man damals nicht einfach sagen können, die 6 € Abzug sind Ok  und jetzt bin ich im  Endeffekt wegen einer nicht erfolgten Gutschrift von 39.95 € und des damit verbundenen Schreiben , was nie kam gekündigt? Also da stimmt doch was im System nicht oder im Ablauf? Jetzt kam noch die Kündigung lässt sich nicht mehr aufhalten , da diese zu gestern ausgeführt wurde. Die Kündigung(stand nicht mal was von fristlos drin )  selbst ist noch nicht mal per Post eingegangen, nur diese Mail.

    1SMS.png

    2SMS.png

    4

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Na is doch gut, dann hat sich das Thema Telekom für dich doch erledigt... Andere Töchter haben auch schöne Kinder (oder so ähnlich), such dir doch nen flexibleren Anbieter? 

     

    Was jetzt allerdings mit den 6,- bzw. mittlerweile 12,- EUR passiert, ist mir noch nicht ganz klar... 

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    jan.th

    Was jetzt allerdings mit den 6,- bzw. mittlerweile 12,- EUR passiert, ist mir noch nicht ganz klar...

    Was jetzt allerdings mit den 6,- bzw. mittlerweile 12,- EUR passiert, ist mir noch nicht ganz klar... 
    jan.th
    Was jetzt allerdings mit den 6,- bzw. mittlerweile 12,- EUR passiert, ist mir noch nicht ganz klar... 

    Wenn die nicht gezahlt werden geht's zum Inkasso, damit wird es noch teurer werden, wer's auf die harte Tour will...

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @jan.th  schrieb:
    such dir doch nen flexibleren Anbieter? 

    Wird er sowieso müssen, mit der Vorgeschichte gibt es bei der Telekom höchstens einen Callanschluss.

     

    Und alles wegen 6 €.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Guten Morgen @hartlhai ,

    vielen Dank für Ihren Beitrag in der Community.
    Tut mir leid, dass Sie eine schlechte Erfahrung mit uns machen mussten.
    Ich habe gesehen, dass Sie einen Regio Tarif hatten. Ich habe die zuständigen Kollegen informiert und die werden sich sehr zeitnah bei Ihnen melden, um den Sachverhalt zu klären.

    Liebe Grüße
    Danny H.

    3

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Danny H.

    Guten Morgen @hartlhai ,

    Guten Morgen @hartlhai ,
    Danny H.
    Guten Morgen @hartlhai ,

    Meintest du eventuell @mohrungen ?

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @mohrungen Kannst du mal bitte einfach nur pass.telekom.de aufrufen? Ich würde vermuten dass dort jetzt bereits mehrere 0 Euro Kulanz Datenpakete sichtbar sind und aktiviert werden können. Ich glaube nämlich dass die Einlösung geklappt hat aber die Fehlermeldung falsch war.

     

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Danke @der_Lutz für deinen Hinweis.
    Ja, ich meinte @mohrungen, ich habe versehentlich den alten Namen verlinkt.
    Liebe Grüße
    Danny H.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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