Gelöst
Keine Antwort auf Reklamation - dafür Kündigung und und Anschlussperre wegen knapp 6€ -Beschwerde Schlichtung bei BAFIN eingereicht
vor 4 Jahren
Es geht um 5,98, dieser Betrag entstand aufgrund eines Internetausfalles . Da eine Tagesflat für eine Telekom Prepaid Karte gebucht werden musste. Denn der angebotene Gutscheincode bei der Störmeldung über 30 GB bis zur Behebung funktionierte nicht , obwohl eine Telekomkarte. Heute waren wir gezwungen eine Beschwerde bei der Bafin einzureichen und ein Schlichtungsverfahren zu eröffnen.
Alle schriftlichen Kontaktaufnahmen mit Reklamation und Widerspruch blieben unbeantwortet . Nein da kommt noch eine Mahnung ,jetzt wären es 12,18 €. Auch auf deren Widerspruch keine Antwort.
Ah doch gestern flatterte die Kündigung rein und Anschluss wurde sofort gesperrt , natürlich auch hier nicht ein Wort darüber , dass wir reklamiert haben. Offensichtlich kennt die Telekom den Punkt 7 der AGB nicht. Sagen Ihnen 75 € was? Ebenso ist Ihnen der Punkt 11.5 Ihrer eigenen AGB völlig unbekannt, denn es gibt keine Gründe für eine Kündigung,welche wir zu vertreten haben , wenn Sie auf Rechnungs- Reklamationen zu faul sind zu antworten. Habe jetzt bei BAFIN Beschwerde eingereicht und Schlichtung beantragt. Vielleicht fühlt sich ja hier mal jemand befähigt zu antworten, allerdings habe ich es eigentlich aufgegeben, deswegen auch der Weg über die BAFIN. Und ganz ""lieben Dank" von meiner Tochter , welche nun nicht am Online Unterricht teilnehmen kann, im Zuge Ihrer Berufsausbildung.
Ich hänge jetzt nicht alles , denke das reicht. Also im Service steht Ihr Euren Konkurrenten in nichts mehr nach, ja Ihr seid auf der Überholspur, diese in Punkto miesen Kundenservice zu gewinnen.
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Commander15806
vor 4 Jahren
Und wobei können wir jetzt genau helfen???
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holzher24
Antwort
von
Commander15806
vor 4 Jahren
Was bist du für ein Clown
Eher ein Troll, wie auch craig596458 der Account wurde extra für diesen Beitrag wahrscheinlich von mohrungen selbst schnell erstellt.
Einfach nur lächerlich das Ganze.
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HAMAPA
Antwort
von
Commander15806
vor 4 Jahren
Moin Leut.
Ich habe jetzt alles mal durchgelesen und bin der Meinung, es wurde alles gesagt.
Jetzt ist der Zug abgefahren und das Ganze liegt beim Inkasso mit wahrscheinlichem Schufa Eintrag.
Meine pers. Meinung: Ich hätte gezahlt und mich dann hier mall gemeldet.
Ich bin überzeugt, dass du den Betrag auf Kulanz wiederbekommen hättest.
Die Teamie sind dazu durchaus in der Lage.
@holzher24 @Thunder99
es bringt jetzt nichts, auch noch persönlich zu werden.
Das lässt das Ganze nur weiter hochschaukeln.
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wolliballa
Antwort
von
Commander15806
vor 4 Jahren
Zum Thema 'Telekom-Mitarbeiter'. Hier ist primär eine Kunde-hilft-Kunde-Community und kein Telekom-Helpdesk.
Es kann aber gut sein, dass auch mal ein Teamie vorbeischaut. Geduld ist erforderlich, die Jungs, Mädels (und Diversen?) sind gut beschäftigt. Profil ist befüllt, also alles gut.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Commander15806
der_Lutz
vor 4 Jahren
deswegen auch der Weg über die BAFIN.
Was hat die BAFIN damit zu tun?
Aufsichtsbehörde wäre die Bundesnetzagentur.
Ansonsten bleibt nur Kopfschütteln, hier steht sich jemand mit seiner Sturheit selbst im Weg.
Und ganz ""lieben Dank" von meiner Tochter , welche nun nicht am Online Unterricht teilnehmen kann, im Zuge Ihrer Berufsausbildung.
Schönen Gruß, der Verursacher der "Misere" bist du, Respekt, Hauptsache versucht den eigenen Willen durchzuboxen, Rücksicht auf Verluste, nein.
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muc80337_2
vor 4 Jahren
Es geht um 5,98, dieser Betrag entstand aufgrund eines Internetausfalles . Da eine Tagesflat für eine Telekom Prepaid Karte gebucht werden musste.
Wie lange war denn der Ausfall?
Der darf vertraglich bis zu 11 Tage andauern, ohne dass Du einen Anspruch auf Entschädigung hättest - das entspricht der vertraglichen 97% Verfügbarkeit.
Meine Meinung: Es ist äußerst ungeschickt von Dir, wie Du vorgegangen bist.
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muc80337_2
Antwort
von
muc80337_2
vor 4 Jahren
die Diskussion geht aber am eigentlichen Problem vorbei
Das eigentliche Problem hatten wir ja schon mehrfach geklärt.
Damit wenden wir uns den Problemen im Umfeld zu, um neue Erkenntnisse für künftige Threads anderer zu gewinnen
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Stefan
Antwort
von
muc80337_2
vor 4 Jahren
Die Gesetze beschreiben manchmal auch nur Mindestanforderungen - heißt aber nicht, dass ein Anbieter da nicht mehr machen kann.
Ich kenne Anbieter, die eine Kunden mit falschem Namen anlegen, damit es zu einem Vertrag bei einem anderen Anbieter passt und diesen nach der Portierung einfach ändern. Das unterschreitet ganz sicher die Mindestanforderung die für den Vorgang gefordert ist.
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der_Lutz
Antwort
von
muc80337_2
vor 4 Jahren
Die Gesetze beschreiben manchmal auch nur Mindestanforderungen
Aber legen immer die Grenzen fest.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
muc80337_2
holzher24
vor 4 Jahren
Wenn man sich schon auf die AGB beruft, so sollte man auch gelesen haben, dass dort eine Verfügbarkeit von 97% niedergeschrieben ist, was bedeutet, dass der Anschluss durchaus ausfallen kann und darf ohne, dass irgendwelche Ansprüche entstehen. Wer dann der Annahme ist, dass die Telekom für eine Ersatzlösung die bestellt und geliefrt wurde diese nicht in Rechnung stellen darf irrt.
Weiterhin darf ein Vertrag von beiden Vertragspartnern gekündigt werden, aus welchen Gründen auch immer, diese müssen auch nicht genannt werden.
Das ganze liest sich so, ich gehe zu Netto, bekomme nicht das beworbene Produkt, gehe zu Rewe, hole mir dort das gleiche Produkt, lasse die Abbuchung von Netto stornieren und zahle anschließend die Summe die aus den Einkäufen resultiert gekürzt um den Betrag den ich bei Rewe zahlen musste. So ist es hier, denn Festnetz und Mobilfunk sind unterschiedliche Vertriebszweige, der eine steht mit dem anderen in keinem Zusammenhang. Somit kann ich nicht die nichterbrachte Leistung auf deren Ausfall ich keinen Rechtsanspruch auf Kürzung des Engeltes habe im Festnetzbereich kürzen, weil ich in einem anderen Bereich, hier Mobilfunk, selbst und aus freienm Willen heraus Kosten verursacht habe.
Dass der Gutscheincode nicht funktioniert hatt, hätte man eben einfach noch mal reklamieren müssen, jedoch besteht auch hier in keinster Form ein Rechtsanspruch.
Aber @Gelöschter Nutzer hat Recht, die Angelegenheit ist hier durch.
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muc80337_2
vor 4 Jahren
Dieser Punkt adressiert die Situation, dass der Vertrag fortgeführt wird
Bei Dir ist es aber so, dass die Telekom außerordentlich gekündigt hat. Da gilt dieser Punkt 7 dann nicht mehr.
Übrigens ist mir absolut unklar, was die BAFIN damit zu tun hat. Die hat m.E. genauso wenig damit zu tun wie die Seenotrettung.
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Akzeptierte Lösung
HAMAPA
akzeptiert von
Thunder99
vor 4 Jahren
Moin Leut.
Ich habe jetzt alles mal durchgelesen und bin der Meinung, es wurde alles gesagt.
Jetzt ist der Zug abgefahren und das Ganze liegt beim Inkasso mit wahrscheinlichem Schufa Eintrag.
Meine pers. Meinung: Ich hätte gezahlt und mich dann hier mall gemeldet.
Ich bin überzeugt, dass du den Betrag auf Kulanz wiederbekommen hättest.
Die Teamie sind dazu durchaus in der Lage.
@holzher24 @Thunder99
es bringt jetzt nichts, auch noch persönlich zu werden.
Das lässt das Ganze nur weiter hochschaukeln.
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Stefan
vor 4 Jahren
Habe jetzt bei BAFIN Beschwerde eingereicht und Schlichtung beantragt. Vielleicht fühlt sich ja hier mal jemand befähigt zu antworten
Das ist gut so, die haben so wenig zu lachen, da sind die wegen deiner Beschwerde bestimmt mal bereit es über dich zu tun.
Wie du schon sagst, es geht um 6€ wegen denen du angeblich die Ausbildung deiner Tochter riskierst
Und es gab gar keinen Anspruch darauf das die Telekom dir Datenvolumen gibt, obwohl sie das versucht hat du nur den Code nicht einlösen konntest - warum auch immer
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muc80337_2
Antwort
von
Stefan
vor 4 Jahren
Tja ich habe mich nicht wegen der 6€ bei der Bundesetzagenturbeschwert . Sondern wegen Verstoßes gegen das TKG Gesetz §45k .
Schnallst Du das eigentlich immer noch nicht, dass Dein Anschluss nicht gesperrt wurde sondern außerordentlich gekündigt wurde? Das TKG gilt nur für bestehende Verträge - und wäre Deiner nicht gekündigt, dann ist es so, dass eine Sperre erst hätte angekündigt werden müssen. Aber Dein Vertrag ist beendet. Für den gilt kein TKG mehr.
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der_Lutz
Antwort
von
Stefan
vor 4 Jahren
Sondern wegen Verstoßes gegen das TKG Gesetz §45k .
Der aber nicht stattfand, so gesehen ist es auch egal ob es nun bei der BAFIN oder der Bundesnetzagentur liegt, hättest du mal lieber die paar Euro korrekt gezahlt und dich mit deinem Friseur unterhalten...
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Stefan
Antwort
von
Stefan
vor 4 Jahren
Auch wenn Dich Gesetze nicht interessieren ,der entsprechende Text und Link
Mich interessieren Gesetze sogar sehr.
Du hast aber nichts schlüssig begründet.
Die Telekom ja auch nichts wegen Zahlungsverzug gesperrt, die hat dir außerordentlich gekündigt.
Eine Kündigung ist ein einseitiges empfangsbedürftige Willenserklärung, die du gerne anfechten kannst.
Du regst dich aktuell darüber auf? Warum letztlich hast du genau das gleiche gemacht wie die Telekom
Du hast einfach Fakten geschaffen (Lastschrift Rückbuchung) die Telekom auch - Kündigung.
Offensichtlich ist doch das schaffen von Fakten ohne Absprache dein Ding, also worüber regst du dich auf?
Gitl für dich was anderes als für die Telekom?
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Stefan
mohrungen
vor 4 Jahren
@Stefan
Da hast Recht , ich meinte auch die Bundesnetzagentur und nicht die BAFIN dahin ging auch der Schlichtungsantrag (siehe screenshoot). Da habe ich mich verschrieben , da mir im Moment immer die BAFIN im Kopf rum geistert, aber eher wegen aktuellen Pressemeldungen. ""Ist aber anderen sicher noch nie passiert."", dass man sich mal verschreibt, verspricht oder vertippt.
BBundesnetzagentur.JPG
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Anonymous User
Antwort
von
mohrungen
vor 4 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Vor nicht allzulanger Zeit war ich verantwortlich für ca. 10.000 Kunden. Darunter gab es auch Kunden wie den/die TO. Mahnverfahren liefen automatisiert ab, da brauchte es keinen einzigen MA dazu.😁 Allerdings wurden Beträge unter 15€ n ach der 2. Mahnung nicht verfolgt, sondern gemäß HGB § 253 Abs. 3 ausgebucht.
Vor nicht allzulanger Zeit war ich verantwortlich für ca. 10.000 Kunden.
Darunter gab es auch Kunden wie den/die TO.
Mahnverfahren liefen automatisiert ab, da brauchte es keinen einzigen MA dazu.😁
Allerdings wurden Beträge unter 15€ n ach der 2. Mahnung nicht verfolgt, sondern gemäß HGB § 253 Abs. 3 ausgebucht.
Das mag sein, hier aber nicht
Störung, Störung, Technik, Mail, Mail, Mail, rein und raus, das ist nicht automatisiert.....
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mohrungen
Antwort
von
mohrungen
vor 4 Jahren
@Calandra ging nur darum dass ich mich an die Bundesnetzagentur gewendet habe und nicht an die BAFIN wie ich es hier fälschlicherweise schrieb ( warum habe ich ja schon begründet ) . Mehr wollte ich auch nicht zeigen. Weswegen auch Ihr haltet nichts davon, offensichtlich egal welche Aufsichtsbehörde , ich sehr viel . Neben der Einzelfallbetrachtung , bekommt sammelt diese auch die Beschwerden zu sich immer wiederholenden Missständen.
Ist eine günstiger Versuch die Angelegenheit ohne Kosten vorab zu klären, der Rechtsweg bleibt dennoch offen für beide Seiten.
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Stefan
Antwort
von
mohrungen
vor 4 Jahren
... sammelt diese auch die Beschwerden zu sich immer wiederholenden Missständen.
Es gibt aber keinen Missstand - bzw. der Missstand ist DEIN handeln.
Die Telekom agiert im Rahmen des mit dir geschlossenen Vertrags.
Verletzt sie diesen in einem anderen Fall, dann ist dir das Ding wichtig, ist sie im Recht, dann versuchst du dich in Selbstjustiz.
Ich kann nur hoffen, dass sich die BNA nicht vor so einen Karren spannen lässt - bin da aber guter Dinge.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
mohrungen
mohrungen
vor 4 Jahren
Trotz allem, habe ich heute noch mal telefoniert. Vorab Frage gibt es Unterschied bei dem Kundendienst und Verfahren/Technik im KD zwischen Regio und Magenta normal? Also
Angeblich hätte man mir zum 01.07.2021 eine Gutschrift erstellt und auf Konto überwiesen 39.95 € . Warum auch immer . Das letzte Schreiben war vom 08.06.2021 die automatische Standardmahnung .
In dem Gutschriftschrift Schreiben hätte dann gestanden, dass man die 39,95 € überweist ( wegen der Störungen ) und ich die 12.18 € dann bezahlen solle. Mir ging es aber nur um die eine Störung , alle anderen davor konnten immer relativ zügig behoben werden.
Hm hätte ich gern gemacht sogar alles , nur ist bis heute weder solch ein Schreiben noch eine Gutschrift aufs Konto eingegangen. Kontoauszüge hätte ich ja vorgelegt. Wollte mir der KDler nicht glauben , suchte und musste wohl feststellen , dass tatsächlich keine Gutschrift erfolgte, womit man auch davon ausgehen kann dass der Brief den PC bei der Telekom nie verlassen hat. Dann kam eine SMS , dass er der Sache auf den Grund geht( siehe Screen) . Dann noch eine , dass diese Gutschrift tatsächlich nicht erfolgte. Warum um Himmels willen hat man damals nicht einfach sagen können, die 6 € Abzug sind Ok und jetzt bin ich im Endeffekt wegen einer nicht erfolgten Gutschrift von 39.95 € und des damit verbundenen Schreiben , was nie kam gekündigt? Also da stimmt doch was im System nicht oder im Ablauf? Jetzt kam noch die Kündigung lässt sich nicht mehr aufhalten , da diese zu gestern ausgeführt wurde. Die Kündigung(stand nicht mal was von fristlos drin ) selbst ist noch nicht mal per Post eingegangen, nur diese Mail.
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jan.th
Antwort
von
mohrungen
vor 4 Jahren
Na is doch gut, dann hat sich das Thema Telekom für dich doch erledigt... Andere Töchter haben auch schöne Kinder (oder so ähnlich), such dir doch nen flexibleren Anbieter?
Was jetzt allerdings mit den 6,- bzw. mittlerweile 12,- EUR passiert, ist mir noch nicht ganz klar...
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der_Lutz
Antwort
von
mohrungen
vor 4 Jahren
Was jetzt allerdings mit den 6,- bzw. mittlerweile 12,- EUR passiert, ist mir noch nicht ganz klar...
Wenn die nicht gezahlt werden geht's zum Inkasso, damit wird es noch teurer werden, wer's auf die harte Tour will...
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der_Lutz
Antwort
von
mohrungen
vor 4 Jahren
Wird er sowieso müssen, mit der Vorgeschichte gibt es bei der Telekom höchstens einen Callanschluss.
Und alles wegen 6 €.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
mohrungen
Danny H.
Telekom hilft Team
vor 4 Jahren
vielen Dank für Ihren Beitrag in der Community.
Tut mir leid, dass Sie eine schlechte Erfahrung mit uns machen mussten.
Ich habe gesehen, dass Sie einen Regio Tarif hatten. Ich habe die zuständigen Kollegen informiert und die werden sich sehr zeitnah bei Ihnen melden, um den Sachverhalt zu klären.
Liebe Grüße
Danny H.
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der_Lutz
Antwort
von
Danny H.
vor 4 Jahren
Guten Morgen @hartlhai ,
Meintest du eventuell @mohrungen ?
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buenni
Antwort
von
Danny H.
vor 4 Jahren
@mohrungen Kannst du mal bitte einfach nur pass.telekom.de aufrufen? Ich würde vermuten dass dort jetzt bereits mehrere 0 Euro Kulanz Datenpakete sichtbar sind und aktiviert werden können. Ich glaube nämlich dass die Einlösung geklappt hat aber die Fehlermeldung falsch war.
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Danny H.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Danny H.
vor 4 Jahren
Danke @der_Lutz für deinen Hinweis.
Ja, ich meinte @mohrungen, ich habe versehentlich den alten Namen verlinkt.
Liebe Grüße
Danny H.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Danny H.
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
mohrungen