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Kostenträger beim Einsatz eines Techniker nach Störung?
vor 8 Monaten
Zu welchen Lasten geht der Einsatz eines Telekomtechnikers nach einer Internetstörung? In der Bestätigungsmail von diesem Einsatz steht leider nicht Näheres zu beschrieben.
Hintergrund: Es wird ein Wackelkontakt im Hausanschluss vermutet, da das Internet nahezu täglich ausfällt. Ohne das danach am Router "Link" leuchtet oder blinkt. Der Router und DSL-Leitung zum Router wurden schon ausgetauscht. Es besteht aber weiterhin.
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Buster01
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 8 Monaten
Der Techniker prüft kostenfrei bis 1. TAE ,
soll im Heimnetz weiter gesucht werden, wird es kostenpflichtig.
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Marius AD
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 8 Monaten
Es gibt keine Kosten für dich bei einer Störung.
Ausnahme:
Kein Zugang zum Hausanschluss -> Anfahrt
Nicht angetroffen innerhalb des Terminfensters -> Anfahrt
Störung verursacht durch Kunde selber (falscher Steckplatz, nicht eingesteckt, Kabel abgeschnitten, Kabel beschädigt, etc..) -> Aufwand + Anfahrt
Anfahrt = 49,95€
Aufwand = 24,95€ pro 15 Minuten
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Noggerman
1 Sterne Mitglied
vor 8 Monaten
Bis einschließlich 1. TAE ? Weil ich dort die Kabelunterbrechung vermute.
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UlrichZ
Antwort
von
Noggerman
vor 8 Monaten
@Marius AD: Das gilt für die Leitung vom APL zur (1.) TAE im Keller eines EFHs, wo die (1.) TAE nur max. 50 cm neben dem APL montiert ist, 🤣.
SCNR
Dennoch ein Schönes Weekend.
Gruß Ulrich
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muc80337_2
Community Guide
vor 8 Monaten
Das hängt ein wenig von der Ursache der Internetstörung ab. Wenn nichts mechanisch beschädigt wurde, dann dürfte in der Regel der Anbieter die Zeche bezahlen - wenn Du einen Vertrag bei der Telekom hast also die Telekom. Wenn die Endleitung von APL bis TAE nichts taugt und getauscht werden muss... dann ist der Diagnosebesuch vermutlich von den monatlichen Zahlungen abgedeckt, aber die Reparatur vermutlich nicht.
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Melek C.
Antwort
von
muc80337_2
vor 8 Monaten
Hi @Noggerman,
hast du mit deinem Vermieter schon etwas klären können? Wir würden die Leitung Aufputz kostenfrei bis 20 m ersetzen. Dieses bedarf allerdings Zustimmung des Wohnungseigentümers. Gib uns gerne bescheid, wenn wir dich dabei noch unterstützen können.
Viele Grüße Melek
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