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Kulanz bei unfreiwilliger WG-Auflösung
vor 2 Jahren
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Ich bin mit einem Kumpel in eine WG im November gezogen. Im Dezember habe ich dann den MagentaZuhause M Vertrag abgeschlossen. Leider wurde uns dann bis zum 31. Juli die Wohnung aufgrund Eigenbedarfs wieder gekündigt...
Zum Glück habe ich ein WG-Zimmer woanders finden können, jedoch gibt's für die Wohnung auch schon einen längerfristigen Vodafone Vertrag. Laut Telefonat ist dort auch theoretisch die gleiche Bandbreite seitens Telekom möglich (somit fällt das Sonderkündigungsrecht ja auch weg oder?).
Gibt es irgendeine andere Lösung für unser Problem bzw. lässt sich der Vertrag aus Kulanzgründen kündigen? Wir sind noch Studenten und würden gerne vermeiden den Rest der Laufzeit weiterbezahlen zu müssen.
LG
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Anonymous User
vor 2 Jahren
Hallo @maxfa1
Es ist wohl möglich über eine Abschlagszahlung raus zu kommen.
Aber das kann dir nur ein Teamie persönlich am Telefon genau sagen.
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maxfa1
Antwort
von
Anonymous User
vor 2 Jahren
Also ich habe schon 2x angerufen und davon habe ich noch nichts gehört. Mir wurde lediglich angeboten aus dem DSL-Vertrag einen Mobilfunk Vertrag zu machen...
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Anonymous User
vor 2 Jahren
Du mußt über die Hotline oder im T-Shop einen Umzug nach TKG beauftragen.
Erst wenn nach umfangreicher Prüfung festgestellt wird, dass der Vertrag an der neuen Adresse nicht erfüllt werden kann wird dir ein außerordentliches Kündigungsrecht ausgesprochen.
Da ich selber auch nur Kunde bin, kann ich hierzu keine Auskunft geben.
Evtl. wird hier noch das @Telekom-hilft-Team auf dich aufmerksam.
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muc80337_2
Antwort
von
Anonymous User
vor 2 Jahren
Ein Vodafone Vertrag könnte auch einfach über den Kabelanschluss laufen, und die TAE ist dann komplett unbelegt.
@maxfa1
Läuft der dort vorhandene Vertrag/der Router über die Koaxdose wo man auch das TV-Gerät einsteckt? Dann ist es ziemlich wahrscheinlich, dass der Telekomanschluss umgezogen werden kann und damit die Sonderkündigungsmöglichkeit entfällt.
Ansonsten - egal ob DSL oder Kabelanschluss: Je nachdem wie lange der Vodafone-Vertrag schon läuft kann ja auch der kurzfristig gekündigt werden (falls der bereits kurz vor Ende der Mindestvertragslaufzeit oder gar darüber hinaus ist). Dann kann der Telekomvertrag umgezogen und auch genutzt werden.
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muc80337_2
Community Guide
vor 2 Jahren
Da stellt sich mir übrigens die Frage ob da der Vermieter nicht schadenersatzpflichtig sein könnte - denn es wird nur in wenigen Fällen so sein, dass man als Vermieter nicht weiß, dass man die Wohnung binnen weniger Monate für Eigenbedarf benötigen wird.
Ein Rechtsanwalt könnte da u.U. beraten - aber u.U. kostet der ähnlich viel wie der Euch entstandene Schaden, sprich dann kann man das auch gleich lassen.
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muc80337_2
Antwort
von
muc80337_2
vor 2 Jahren
Wenn das vor Gericht geht und wenn ein Urteil gesprochen wird, bei welchem der Vermieter als Verlierer dasteht.
Wenn es vor Gericht zu einem Vergleich kommt oder wenn es gar nicht erst vor Gericht geht - dann sieht das anders aus.
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Lin J.
Telekom hilft Team
vor 2 Jahren
Moin @maxfa1,
vielen Dank für deine Nachfrage. Ich helfe dir gerne. Die Situation, in der du dich befindest, ist wirklich ungünstig, aber ich bin mir sicher, dass wir eine Lösung finden. Wann passt dir ein Gespräch?
Liebe Grüße,
Lin J.
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