Gelöst

Kulanzerstattung wegen "Computerhilfe" möglich?

vor 3 Jahren

Hallo,

 

im Auftrag meiner Eltern habe ich mir  eben die Vertragsdetails zu ihrem laufenden 'Z_Magenta Zuhause S Entertain Sat' Tarif angeschaut.

Dabei ist mir in den Rechnungsunterlagen die Option 'Computerhilfe S' aufgefallen.

Leider können die beiden sich nicht entsinnen diese Zusatzleistung jemals aktiv beauftragt (geschweige denn genutzt) zu haben.

Mit Schrecken musste ich feststellen, dass der fällige Montagsbetrag (5€) schon seit mind. 18 Monaten berechnet wurde.

Vermutlich sogar noch einige Zeit darüber hinaus. Bitte teilen Sie uns mit wann genau die Computerhilfe dazugebucht wurde.

 

Natürlich hätte uns diese Tatsache früher auffallen müssen, aber leider ist nicht jeder so Technik-affin, als dass man stets den Überblick behält. In der Wahrnehmung meiner Eltern haben Sie für Internet & Telefon bezahlt. Etwaige Zusatzleistungen waren ihnen nicht bewusst.

 

Die Zusatzoption habe ich nun zum nächstmöglichen Termin gekündigt.

Darüber hinaus möchte ich aber erfragen, ob in diesem Fall nicht eine Kulanzerstattung angemessen wäre?

Meine Eltern sind langjährige Kunden. Unter diesen Umständen moantelang für eine Zusatzleistung bezahlt zu haben, die man weder wissentlich beauftragt, noch jemals aktiv genutzt hat, hinterlässt doch einen sehr faden Beigeschmack.

 

Mit freundlichen Grüßen

M.B.

 

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    • vor 3 Jahren

      BitBohne

      Die Zusatzoption habe ich nun zum nächstmöglichen Termin gekündigt. Darüber hinaus möchte ich aber erfragen, ob in diesem Fall nicht eine Kulanzerstattung angemessen wäre

      Die Zusatzoption habe ich nun zum nächstmöglichen Termin gekündigt.

      Darüber hinaus möchte ich aber erfragen, ob in diesem Fall nicht eine Kulanzerstattung angemessen wäre

      BitBohne

      Die Zusatzoption habe ich nun zum nächstmöglichen Termin gekündigt.

      Darüber hinaus möchte ich aber erfragen, ob in diesem Fall nicht eine Kulanzerstattung angemessen wäre


      Hallo @BitBohne 

       

      Herzlich willkommen in der Community und vielen Dank für deinen Beitrag

       

      Das ist schwierig.

       

      Dazu gab es eine Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung.

      Diese ist verstrichen, daher war jetzt die Kündigung der Zusatzoption richtig.

       

      Rückwirkend sehe ich keine Möglichkeit.

       

      Ebenso muss der Rechnungsbetrag ja auch aufgefallen sein, dass dieser höher ist

       

      Werden die Rechnungen und ggf Abbuchungsbeiträge nie kontrolliert?

       

      0

    • vor 3 Jahren

      @BitBohne  Es nun mal leider so, dass eigentlich keine Buchung von Services ohne schriftliche (Mail) Bestätigung abläuft.

      Die werden die Eltern wohl uebersehen haben.
      Ja, es gibt auch schwarze Schafe an der Hotline, die die 5 EUR gerne mal im Zusammenhang von einer Störung 'beibuchen'.

      Aber vielleicht schaut ja doch einmal ein Mitglied vom Telekom-hilft-Team vorbei, da wäre es hilfreich, wenn Du wenigstens Deine Kontaktdaten schon mal hinterlegt hättest (Kann außer dem Team keiner einsehen):
      https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-pro...

      0

    • vor 3 Jahren

      @BitBohne  schrieb:

      Mit Schrecken musste ich feststellen, dass der fällige Montagsbetrag (5€) schon seit mind. 18 Monaten berechnet wurde.

      Vermutlich sogar noch einige Zeit darüber hinaus. Bitte teilen Sie uns mit wann genau die Computerhilfe dazugebucht wurde.

      Das sollte auch aus den Rechnungen und der Auftragsbestätigung hervorgehen.

      Hast Du die vorliegen?

      14

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      mboettcher

      Ohne Auftrag besteht, darin sind wir uns wohl einig, keine Pflicht zur Zahlung.

      Ohne Auftrag besteht, darin sind wir uns wohl einig, keine Pflicht zur Zahlung.
      mboettcher
      Ohne Auftrag besteht, darin sind wir uns wohl einig, keine Pflicht zur Zahlung.

      Es gibt zwar auch andere Situationen aber ja, für diesen Fall sehe ich das genauso.

      Zum möglichen Hintergrund einer Beauftragung schrieb der TE leider bisher rein gar nichts.

       

       

      mboettcher

      Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass ein seriöses Unternehmen den Nachweis, dass ein solcher vorliegt, verweigert.

      Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass ein seriöses Unternehmen den Nachweis, dass ein solcher vorliegt, verweigert.
      mboettcher
      Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass ein seriöses Unternehmen den Nachweis, dass ein solcher vorliegt, verweigert.

      Vor Gericht sicher nicht.

       

       

      mboettcher

      Der wird sicher auch nichts kosten

      Der wird sicher auch nichts kosten
      mboettcher
      Der wird sicher auch nichts kosten

      Was wird nichts kosten? Die Sache rauszusuchen, das in einen individuell adressierten Brief reinzupacken und zuzuschicken?

      Geh mal nicht davon aus, dass da Leute däumchendrehenderweise rumsitzen und es dann kostenseitig auch egal ist, wenn die mal einen Brief schreiben.

       

       

      mboettcher

      Ich bezweifle, dass man bei solchen Bagatellen von Seiten der Telekom tatsächlich einen Prozess provozieren würde.

      Ich bezweifle, dass man bei solchen Bagatellen von Seiten der Telekom tatsächlich einen Prozess provozieren würde.
      mboettcher
      Ich bezweifle, dass man bei solchen Bagatellen von Seiten der Telekom tatsächlich einen Prozess provozieren würde.

      Der Prozess müsste von den Eltern des TE angestrengt werden.

      Ob die Telekom sich da zu einer Kulanzregelung hinreißen lässt oder nicht - warten wir doch einfach ab, was ein Teamie schreiben und entscheiden wird.

      In der Vergangenheit war es so, dass ein Vorgang der schon monatelang zurück liegt in der Regel nicht mehr zurückgerudert wurde. Zudem: bisher gibt es seitens des TE auch noch keinerlei Hinweis was vor 18 Monaten möglicherweise war, weshalb ein Kontakt zur Telekom hergestellt wurde.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Es sind übrigens mindestens 18 Monate, vermutlich weil nur diese Rechnungen Online einsehbar sind, es können also auch 30 oder 40 Monate sein 🤷‍♂️

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      der_Lutz

      Es sind übrigens mindestens 18 Monate, vermutlich weil nur diese Rechnungen Online einsehbar sind, es können also auch 30 oder 40 Monate sein 🤷‍♂️

      Es sind übrigens mindestens 18 Monate, vermutlich weil nur diese Rechnungen Online einsehbar sind, es können also auch 30 oder 40 Monate sein 🤷‍♂️

      der_Lutz

      Es sind übrigens mindestens 18 Monate, vermutlich weil nur diese Rechnungen Online einsehbar sind, es können also auch 30 oder 40 Monate sein 🤷‍♂️


      ganz genau, schrieb @BitBohne auch.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Auch dir ein freundliches Hallo @BitBohne 

       

       

      BitBohne

      aber leider ist nicht jeder so Technik-affin

      aber leider ist nicht jeder so Technik-affin
      BitBohne
      aber leider ist nicht jeder so Technik-affin

      Was um alles in der Welt hat nicht technikaffin mit dem Lesen einer Rechnung zu tun.

      Laut BGB hat jeder Bundesbürger die Pflicht, seine monatlichen Rechnung zu prüfen und dann ggfs. acht Wochen Zeit zur Reklamation!

       

      schöne Grüsse

      0

    • vor 3 Jahren

      BitBohne

      Leider können die beiden sich nicht entsinnen diese Zusatzleistung jemals aktiv beauftragt (geschweige denn genutzt) zu haben.

      Leider können die beiden sich nicht entsinnen diese Zusatzleistung jemals aktiv beauftragt (geschweige denn genutzt) zu haben.
      BitBohne
      Leider können die beiden sich nicht entsinnen diese Zusatzleistung jemals aktiv beauftragt (geschweige denn genutzt) zu haben.

      Das glaube ich gern. In der Vergangenheit kam es schon öfter vor, dass im Zuge einer Störungsmeldung u.dgl. die Computerhilfe ungewollt hinzu gebucht wurde. Mußte dann widerrufen werden. Leider läßt sich das nun im Nachhinein nicht mehr zurückverfolgen. Daher sehe ich auch keine Chance auf Kulanz.

      0

    • vor 3 Jahren

      BitBohne

      Natürlich hätte uns diese Tatsache früher auffallen müssen, aber leider ist nicht jeder so Technik-affin, als dass man stets den Überblick behält.

      Natürlich hätte uns diese Tatsache früher auffallen müssen, aber leider ist nicht jeder so Technik-affin, als dass man stets den Überblick behält.
      BitBohne
      Natürlich hätte uns diese Tatsache früher auffallen müssen, aber leider ist nicht jeder so Technik-affin, als dass man stets den Überblick behält.

      Um eine Rechnung anzuschauen muss man doch nicht Technik-Affin sein.

      Auch eine Auftragsbestätigung zu lesen erfordert jetzt keine besondere Affinität.

      0

    • vor 3 Jahren

      BitBohne

      Darüber hinaus möchte ich aber erfragen, ob in diesem Fall nicht eine Kulanzerstattung angemessen wäre?

      Darüber hinaus möchte ich aber erfragen, ob in diesem Fall nicht eine Kulanzerstattung angemessen wäre?
      BitBohne
      Darüber hinaus möchte ich aber erfragen, ob in diesem Fall nicht eine Kulanzerstattung angemessen wäre?

      Ich bin nicht die Telekom und habe nicht darüber zu entscheiden.

       

      Aber es könnte auch sein, dass Deine Eltern vor Monaten ein Problem hatten, was mit einer Einmalzahlung von z.B. 200 Euro für die Supporthotline zugeschlagen hätte - und dass die Computerhilfe dann letztlich die günstigere Alternative war.

       

      Ich bin da immer hin- und hergerissen wenn Sohn/Tochter sich gelegentlich um die Belange der älteren Generation kümmern. Ich bin ja selber in einer solchen Situation. Und es ist ein sehr schmaler Pfad zwischen den Eltern helfen und die Eltern bevormunden, sie fast schon zu entmündigen. Im Grunde müsste man einmal monatlich alle Rechnungen und Überweisungen kontrollieren und dann sowohl den Eltern als auch den Vertragspartnern auf die Finger klopfen.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hey @BitBohne,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.
      Ich kann den Frust und die Verwunderung verstehen, wenn nicht bewusst war, dass die Computerhilfe berechnet wurde.
      Ich habe den Sachverhalt geprüft, in deinem Fall ist eine Erstattung leider nicht möglich. Die Beauftragung der Dienstleistung wurde durch uns schriftlich bestätigt und von dem Widerrufsrecht wurde kein Gebrauch gemacht. Aus diesem Grund ist die Kündigung der Dienstleistung die richtige Lösung.

       

      Liebe Grüße

      Jonas W.

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      Uneingeloggter Nutzer

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