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Kündigung Festnetz wegen Umzug, Hoffnung auf kulantes Angebot?

3 years ago

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie einige Andere hier habe ich das Problem, dass ich aus meinem Festnetz-Vertrag bei der Telekom ( Magenta Zuhause M - Magenta TV Basic) vorzeitig wegen Zusammenziehen mit meiner Partnerin kündigen möchte. In Ihrer Wohnung existiert bereits ein Anschluss von einem anderen Anbieter. Mitnahme wäre ausgeschlossen. Der Vertrag läuft noch bis 13.04.2023. Konnte ja nicht im April 2021 schon wissen, dass ich Ende 2022 umziehe. Glaube auch nicht, dass ich eine solche Entscheidung von der Vertragsgestaltung der Telekom abhängig machen muss. Ich verweise hierbei nur an die vertraglichen Regelungen bspw. bei Strom-, oder Gasanbietern. Da wird der Vertrag zum Monatsende  mit einer Laufzeit von 1 Monat bis zum Auszug gekündigt, der Zählerstand gemeldet und fertig.

1. Warum ist das bei der Telekom nicht möglich?

2. Wieso kann man nicht auf Kulanz hoffen? - und damit meine ich nicht einen anderen Vertrag als Ausstiegsklausel.

3. Wieso muss ich nachweisen, dass ich umziehe? Einfach den nicht genutzten/abgemeldeten Anschluss akzeptieren.

Ich will da nicht auf interne Zwänge verweisen, mir tun die Mitarbeiter sowohl im T-Punkt als auch an der Hotline ja auch leid, aber trotzdem, ein bisschen Spielraum muss doch möglich sein. Dann bekommen die Mitarbeiter immer den Frust der genervten Kunden ab, dass ist doch auch nicht zielführend, wird aber scheinbar vom Konzern in Kauf genommen .

 

Wenn es Lösungen gibt, dann bitte antworten. Die Antworten, die mich belehren, dass ich nur ein Sonderkündigungsrecht habe bei Ausland oder.... kenne ich schon.

 

Danke.

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    • Accepted Solution

      accepted by

      3 years ago

      Hallo @Juxxl ,

       

      leider ist in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht möglich, wie ja bereits telefonisch mitgeteilt wurde, weil der Vertrag mitgenommen werden könnte. Eine Kulanz wäre möglich gewesen, wenn der Vertrag, der sich an der neuen Adresse befindet, auch bei uns gewesen wäre. Somit bleibt nur der Weg der Kündigung, der ja bereits beschritten wurde. Vielleicht ist aber der andere Anbieter so kulant und gewährt ein Sonderkündigungsrecht, damit dieser Vertrag mitgenommen werden könnte? Falls das möglich wäre, gerne Bescheid geben, dann stornieren wir die Kündigung und melden den Anschluss um. 

       

      Liebe Grüße

      Nicole G.

      0

    • 3 years ago

      Juxxl

      Ich habe den Vertrag jetzt, wie mir anfangs schon geraten wurde, zum Vertragsende gekündigt. [13.04.2023]

      Ich habe den Vertrag jetzt, wie mir anfangs schon geraten wurde, zum Vertragsende gekündigt. [13.04.2023]
      Juxxl
      Ich habe den Vertrag jetzt, wie mir anfangs schon geraten wurde, zum Vertragsende gekündigt. [13.04.2023]

      Sagt mal ist das eigentlich überhaupt zulässig? Wird ja wieder nur sinnlos ne Leitung & Port belegt. Nachmieter wird sich freuen. Steht in den AGB nicht drin, das ein Umzug zeitnah zu melden ist? 🤔

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      Answer

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      3 years ago

      @RoadrunnerDD 

      Warum sollte ein Zugang erforderlich sein bei einer Leitung die läuft?

      Die Leistung wird auch so erbracht sofern es nicht zu einer Störung kommt und wegen der Störung ein Techniker an die TAE muss.

      Answer

      from

      3 years ago

      CobraCane

      Die Leistung wird auch so erbracht

      Die Leistung wird auch so erbracht
      CobraCane
      Die Leistung wird auch so erbracht

      Schon klar. War ja auch nur so theoretischer Natur. Allgemein find ich diesen Punkt (Leitung wird nicht mit umgezogen, und somit potentielles Problem "Leitung vom Vormieter belegt") von den Regelungen, sei es nun seitens AGB, oder seitens BNA etwas unterversorgt.

      Answer

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      3 years ago

      CobraCane

      Es geht darum wie eine Wohnung verlassen werden muss. Hier gibt es Vermieter die das in ihre Mietverträge reinmachen dass die Wohnung eben frei von solchen Verträgen übergeben werden muss damit ein Nachmieter die Leitung nutzen kann.

      Es geht darum wie eine Wohnung verlassen werden muss. Hier gibt es Vermieter die das in ihre Mietverträge reinmachen dass die Wohnung eben frei von solchen Verträgen übergeben werden muss damit ein Nachmieter die Leitung nutzen kann.
      CobraCane
      Es geht darum wie eine Wohnung verlassen werden muss. Hier gibt es Vermieter die das in ihre Mietverträge reinmachen dass die Wohnung eben frei von solchen Verträgen übergeben werden muss damit ein Nachmieter die Leitung nutzen kann.

      Ok, Danke für den Hinweis. Da schaue ich in meinem Mietvertrag ob etwas Ähnliches dazu steht. Manchmal hört es sich sperriger an als es ist.😁

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