Leitungsmangel im Haus
vor 4 Jahren
Hallo, ich bin am 01.08.2020 in eine neue Wohnung gezogen und nun habe ich das Problem das mein Internetanbieter 1&1 es seit nunmehr drei Wochen nicht hinbekommt das wir einen Internetanschluss bekommen, denn laut Aussage von denen herrscht Leitungsmangel bei uns im Haus und unser Vormieter ist noch auf der Leitung gemeldet. Ich habe schon mit meinem Vermieter gesprochen, der sagte mir das der Vormieter für ihn seit Februar nicht mehr auffindbar ist und er ihn nicht mehr erreichen kann. Ich kann mir nicht vorstellen das es keine Möglichkeit geben soll unsere n Vormieter aus der Leitung zu schmeissen. Wir haben auch eine Vollmacht vom Vermieter, die reicht aber laut Aussage von 1 und 1 nicht aus um irgendetwas zu machen.
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vor 4 Jahren
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Chill erst mal
vor 4 Jahren
@ArminHauptmannnein, 1&1 , telekom und andere Anbieter müssen die Leistung bis zum Vertrgsende erbringen.
Wenn der Vormieter nicht auffindbar ist schauts schlecht aus.
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Chill erst mal
Anonymous User
vor 4 Jahren
Und was soll das im Telekom hilft Forum?
Willst Du jetzt einen Vertrag mit Telekom machen? @ArminHauptmann
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Anonymous User
der_Lutz
vor 4 Jahren
Ich kann mir nicht vorstellen das es keine Möglichkeit geben soll unsere n Vormieter aus der Leitung zu schmeissen.
Ich kann mir nicht vorstellen das es keine Möglichkeit geben soll unsere n Vormieter aus der Leitung zu schmeissen.
Solange bezahlt wird bleibt die Leitung belegt.
Ansonsten ist einzig und allein dein Vertragspartner, also 1&1, für dich zuständig.
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der_Lutz
Hubert Eder
vor 4 Jahren
Hallo @ArminHauptmann,
Ich kann mir nicht vorstellen das es keine Möglichkeit geben soll unsere n Vormieter aus der Leitung zu schmeissen.
Aufgrund welcher Gesetzesgrundlage sollte das möglich sein?
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der_Lutz
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Hubert Eder
vor 4 Jahren
@Gelöschter Nutzer
hier in diesem Fall scheint der Vertragsinhaber aber einfach weg zu sein, wenn er den Vertrag nicht kündigt verlängert sich dieser immer weiter und weiter, das wäre bei einem monatlich kündbaren genauso wie bei einem mit 24 Monaten MVLZ .
Ansonsten ist durch das TKG alles geregelt und die Kündigungsfrist für Mietwohnungen ist identisch der für den Kommunikationsanschluss wenn der nicht umgezogen werden kann.
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Hubert Eder
Türkan Ü.
Telekom hilft Team
vor 4 Jahren
herzlich Willkommen bei uns in der Community. Das ist alles sehr ärgerlich. Aber leider können wir da nicht weiterhelfen. Zum einen besteht bei uns kein Vertrag, zum anderen wüsste ich nicht, wie wir Ihnen da weiterhelfen können.
Viele Grüße Türkan Ü.
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Türkan Ü.
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ArminHauptmann