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Magenta TV Flex Überweisung mit falscher Kundennummer
vor 3 Jahren
Hallo an alle
Ich habe durch einen Zahlungsrückläufer eine manuelle Überweisung des offenen Betrags für den Magenta TV Flex Tarifs veranlasst. Dabei musste ich doppelt überweisen, weil ich bei der ersten Zahlung die letzten 4 Ziffern der Kundennummer vergessen habe mit einzugeben. Weil der Betrag einen Monat später noch nicht zurücküberwiesen wurde ging ich davon aus, dass er zugeordnet werden konnte und als Gutschrift auf der nächsten Rechnung auftauchen würde. Dies ist aber leider auch nicht der Fall. Kann es sein, dass es durch den Jahreswechsel noch nicht rechtzeitig verarbeitet werden konnte und dann im Februar ersichtlich sein wird? Vielen Dank im Voraus für alle Antworten und viele Grüße
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Marcel2605
Community Guide
vor 3 Jahren
Hallo @terabyte2000
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Du bist leider anonym unterwegs.
Damit das @Telekom hilft Team da mal schauen kann, bitte dein Profil komplett befüllen. Link in meiner Signatur. Datenschutz ist gewährleistet, da nur das Telekom-hilft-Team, deine Daten im Profil einsehen können.
Bitte dann auch im 3. Fenster, unter weitere Informationen, eintragen, wann du immer am besten zu erreichen bist.
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Geralt von Riva
Antwort
von
Marcel2605
vor 3 Jahren
@terabyte2000
Dafür den Service kontaktieren, dort kann man die Einzahlung sicher finden, und dann die Rücküberweisung veranlassen.
Kundenservice: Hotline: 0800 33 01000 / Chat / Neu: Live-Beratung, oder hier auf einen Teamie warten.
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muc80337_2
Community Guide
vor 3 Jahren
Ist das so, dass ich bei einer Überweisung und folgenden Gutschrift auf meinem Konto auf dem Kontoauszug erkennen kann, von welcher Kontonummer aus mir Geld überwiesen wurde?
Hast Du da in die Überweisung überhaupt ausreichend zusätzliche Daten reingeschrieben, sodass Du sicher identifiziert werden kannst?
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muc80337_2
Antwort
von
muc80337_2
vor 3 Jahren
Das ist ja eigentlich auch kein Rechnungsbetrag.
Bei Einzug von einem Girokonto wird dann nur der Restbetrag eingezogen.
Für Überweiser wäre es natürlich nicht schlecht, wenn der erforderliche Rest-Überweisungsbetrag genannt werden würde.
Oder auch wenn das grundsätzlich bei egal welcher Zahlart dabei stehen würde.
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