Gelöst

Mieter warten seit 1 Jahr auf Telekom-DSL Anschluss und stehen dafür vor Gericht

vor 5 Jahren

Vor einem Jahr ( XX.XX.2018) ist unsere Familie beruflich nach XXXXXXX umgezogen und hat eine Wohnung im 3-Parteienhaus gemietet.
Zusätzlich muss gesagt werden, dass der Vermieter vor Vermietung das Haus voll renoviert hat und unter dem Dach eine Ferienwohnung für sich selb ausgebaut hat.
 
Die Vermieterin spart sich die Beantragung von neuer APL - Leitung für ihre Ferienwohnung. Sie beantragt als Erste eine DSL bei Telekom: der Telekom-Techniker klemmt Leitung von OG-Wohnung (wohin wir später einziehen) zu ihrer DG-Wohnung um. 
Dann ziehen unsere Nachbarn in DG-Wohnung und beantragen DSL bei Vodafone.
Als Letzte ziehen wir in unsere OG Wohnung ein. Noch einen Monat vor unserem Umzug beantragen wir einen DSL- Anschluss bei Vodafon. In 3 Wochen eine Antwort: es fehlen technische Möglichkeit, unseren DSL-Auftrag durchzuführen. Wir beantragen DSL bei O2.  In 3 Wochen gleiche Antwort. Bei Wohnungsübergabe informieren wir den Vermieter über die Probleme. Nach 2 Wochen (mit Errinerungen) - keine Antwort von Vermieter. Wir sitzen in einer neugemieteten Wohnung in einer neuen
unbekannten für uns Stadt, können keine neue Möbel bestellen, keine Anmeldugen machen ( Kita, Schule) uzw. Besonders ärgerlich ist es alles für mein Mann, der Home-Office hat (egen Home-office Möglichkeit haben wir uns für XXXXXXX eigentlich entschieden und nicht für XXXXXX, wo sein Office ist): mein Mann kann Zuhause nicht arbeiten und muss täglich und manchmal am Wochenende in München arbeiten.
 
Nach 2-Wochen Schweigen des Vermieters kündigen wir 10% Mietminderung Mitte August 2018. Sofort bekommen wir eine Email von Vermieter, dass es keine technische Probleme gibt und wir müssen DSL bei Telekom bestellen.
Aber gesetzlich bei Telefon - und auch Internetanbietern kann der Vermieter keinen Anbietervorschreiben. Denn grundsätzlich sind Mieter berechtigt, einen Internet­zugang vom Anbieter ihrer Wahl zu bestellen, befand das Amtsgericht Berlin-Wedding (Az.: 15a C 99/16). Allerdings, da wir dazu gezwungen sind, beantragen wir Ende August MagentaZuhause M bei Telekom. Die Mietminderung haben wir in XXXXX 2018 nicht durchgeführt, da wir dem Vermieter geglaubt haben, dass das Erhalten des Internet/Telefonansschlusses ohne Problem ist. Täuschung!
 
Seitdem schon 1 Jahr bekommen  wir regelmäßig Briefe von Telekom ("die Arbeiten in Ihrem Bereich sind umfangreicher als gedacht, Tiefbauarbeiten und Kabelverlegung notwendig sind,  Termin für Anschluss ist noch nicht bekannt "). Alles einfach: fehlt einen APL - Anschluss, da die Vermieterin das Haus aus 2 auf 3 Wohnungen ausgebaut hat. Dabei Geldverdienen hat sie nicht vergessen   aber neue APL schon... Wir bezahlen fast XXXX € (!) Miete - bei dieser Preis soll die Wohnung Tip-Top sein!
 
 
Nach 7 Monaten vergeblicher Wartung auf Anschluss und vergeblichen Versuchen unsererseits mit Vermieterin die Sache friedlich zu lösen (die Vermieterin  will überhaupt keinen Kontakt) mindern wir die Miete um 10%. Allerdings freut es uns überhaupt nicht, da diese Kosten decken überhaupt nich Stress, Ärger, Unbequemlichkeit, verlorene Zeit, Kosten, dass das Fehlen der Möglichkeit des Anschlüssen  verursacht. 
Wie zahlen die gleiche Miete wie unsere Nachbarn für identische Wohnung, aber sie haben Internet und Telefonanschluss und wir keinen. Auch die Vermieterin, die faktisch den Last der neuen/erweiterten APL für die Dritte Wohnung auf uns, Mieter, übertragen hat, genießt Telefon/ Internetanschluss, zwar Sie in ihrer Feriewohnzng nicht wohnt und nur 4 mal pro Jahr maximal eine Woche Zeit verbringt.
 
Ich hoffe sehr auf Gerechtigkeit:
a) Übergabepunkt für Telefonfestnetz gehört zu Mindestanforderungen bei Wohnraum,
b) BGH Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 17/18),
c) Par. 535 Abs. 1 Satz 2 BGB: Vermieter muss die Mietsache im Gebraucht geeigneten Zustand überlassen und wärend Mietzeit so zu erhalten. 
d) Par. 535 ff BGB: Ob der Vermieter für den Mängel oder eine dritte Person verantwortlich ist, spielt keine Rolle.
e) LG Essen, Urteil v. 21.7.2016, 10 S 43/16: Auf die Nutzung eines Mobiltelefons oder sonstiger Alternativen kann der Vermieter in Anbetracht der Dauer der Störung nicht verweisen.
 
Aber was wenn Gericht Ungunsten uns, des Mieters entscheidet, mit Begründung, dass dier Vermieter keine Möglichkeit hat, eine neue APL zu beantragen, weil diese ist nur mit Produktbuchung (Vertragsdauer 2 Jahre) möglich, und diese ist für der Vermieter unzumutbar? (Allerdings  wurde uns nach vielen Anfragen doch bestätigt, dass der Vermieter hat andere Alternative zu  APL -Erweiterung mit Produktbuchung, und zwar: neue APL ohne Produktbuchung zu beantragen, aber das kostet dem Vermieter viel Geld.)
 
Was, wenn das Gericht entscheidet, dass überhaupt  unschuldige Mieter, die einfach Pech hatten, als Letzte zu sein, die die Wohnung im Unglück-Haus gemietet haben?
 
Was wenn wir, inschuldige Mieter, alle Gerichtskosten tragen müssen + 10% Miete nebenst Zinsen zurückzahlen müssen?..
Jeder weiß den Spruch: "Die Justiz ist blind."
 
Wird dann Telekom uns alle diese Kosten erstatten? Oder müssen wir vor Gericht gehen und Telekom klagen?
 
Wer gibt uns auf die letzte Fragen die gerechte Antwort? Vielleicht Telekom ?...

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    @Stefan 

    die wirklich richtige Lösung wäre dann aber alle Versorgungsleitungen zurück in stattliche Hände zu geben.

    Die Lebensadern zu privatisieren war eine der größten Fehlentscheidungen der Politik.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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