Gelöst

Mietgerät mit Schadensersatzabwicklung kündigen

vor 2 Stunden

Hallo, 

ich habe seit einiger Zeit eine Geräte-Miete der Telekom für eine Router (Speedport Pro Plus). Ich möchte den Mietvertrag nun kündigen und das Gerät behalten. 

Früher konnte man ja den Mietvertrag kündigen und wenn das Gerät nicht zurückgesendet wurde, wurde es mit Schadensersatz nach Zeitwert abgewickelt. Leider scheint dies nicht mehr zu funktionieren. Ich habe bereits im September die Geräte-Kündigung über den Geräte-Service (https://www.telekom.de/hilfe/miete/) veranlasst und daraufhin ein Rücksendelabel erhalten. Das Gerät habe ich nicht zurückgesendet und bin davon ausgegangen, mir wird dann der Schadensersatz nach Zeitwert in Rechnung gestellt. Dies ist allerdings nicht geschehen, sonder die Geräte-Miete scheint normal weiterzulaufen. 

Gibt es noch eine Möglichkeit, mit Abwicklung über Schadensersatz nach Zeitwert die Gerätemiete zu kündigen?

62

0

26

    • vor 2 Stunden

      Offiziell wird dir das Gerät aber dann immer noch nicht danach gehören.

      Kündige, sende zurück und kauf lieber neu, denn dann hast du auch wieder Garantie darauf.

      4

      von

      vor 2 Stunden

      Und ja, das Eigentum würde dadurch zwar offiziell nicht automatisch übergehen, allerdings hätte ich dennoch einen Besitzanspruch, weil mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 IV BGB grundsätzlich der Herausgabeanspruch des Gläubigers erlischt.  

      0

      von

      vor einer Stunde

      Florian60
      Und ja, das Eigentum würde dadurch zwar offiziell nicht automatisch übergehen, allerdings hätte ich dennoch einen Besitzanspruch, weil mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 IV BGB grundsätzlich der Herausgabeanspruch des Gläubigers erlischt.  

      Und ja, das Eigentum würde dadurch zwar offiziell nicht automatisch übergehen, allerdings hätte ich dennoch einen Besitzanspruch, weil mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 IV BGB grundsätzlich der Herausgabeanspruch des Gläubigers erlischt.  

      Florian60

      Und ja, das Eigentum würde dadurch zwar offiziell nicht automatisch übergehen, allerdings hätte ich dennoch einen Besitzanspruch, weil mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 IV BGB grundsätzlich der Herausgabeanspruch des Gläubigers erlischt.  

      Was möchtest du eigentlich? hast die Kiste verloren selber verkauft und windest dich wie ein Aal :) Kann man ja mal probieren, geht aber immer nach hinten los.

      von

      vor einer Stunde

      Hab ich doch gesagt, was ich möchte. Das Gerät behalten und den Mietvertrag kündigen 😉. Das Ding ist durchaus noch da.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Stunden

      Florian60

      Früher konnte man ja den Mietvertrag kündigen und wenn das Gerät nicht zurückgesendet wurde, wurde es mit Schadensersatz nach Zeitwert abgewickelt.

      Hallo, 

      ich habe seit einiger Zeit eine Geräte-Miete der Telekom für eine Router (Speedport Pro Plus). Ich möchte den Mietvertrag nun kündigen und das Gerät behalten. 

      Früher konnte man ja den Mietvertrag kündigen und wenn das Gerät nicht zurückgesendet wurde, wurde es mit Schadensersatz nach Zeitwert abgewickelt. Leider scheint dies nicht mehr zu funktionieren. Ich habe bereits im September die Geräte-Kündigung über den Geräte-Service (https://www.telekom.de/hilfe/miete/) veranlasst und daraufhin ein Rücksendelabel erhalten. Das Gerät habe ich nicht zurückgesendet und bin davon ausgegangen, mir wird dann der Schadensersatz nach Zeitwert in Rechnung gestellt. Dies ist allerdings nicht geschehen, sonder die Geräte-Miete scheint normal weiterzulaufen. 

      Gibt es noch eine Möglichkeit, mit Abwicklung über Schadensersatz nach Zeitwert die Gerätemiete zu kündigen?

      Florian60

      Früher konnte man ja den Mietvertrag kündigen und wenn das Gerät nicht zurückgesendet wurde, wurde es mit Schadensersatz nach Zeitwert abgewickelt.

      Das war noch nie der Fall.

      Auch ist das genau genommen eine Unterschlagung. Du erhälst keine Eigentumsrechte, nur weil du einen Schadensersatz zahlst.

      Ja über den Service könnte man sagen,  man habe das Gerät verloren und damit lügen in deinem Fall.

      Der Service könnte die Schadensersatzzahlung veranlassen. Aber online ging das noch nie.

      7

      von

      vor 55 Minuten

      Florian60
      Richtig, ich werde nicht Eigentümer, hätte aber ein dauerhaftes Besitzrecht. Und das würde mir vollkommen genügen. Ich habe schließlich nicht vor, das Ding zu verkaufen. 

      Richtig, ich werde nicht Eigentümer, hätte aber ein dauerhaftes Besitzrecht. Und das würde mir vollkommen genügen. Ich habe schließlich nicht vor, das Ding zu verkaufen. 

      Florian60

      Richtig, ich werde nicht Eigentümer, hätte aber ein dauerhaftes Besitzrecht. Und das würde mir vollkommen genügen. Ich habe schließlich nicht vor, das Ding zu verkaufen. 

      Rechtlich und technisch wäre es möglich, dass die Telekom nicht retournierte Router über die Seriennummer sperrt.

      Dann hättest du nur noch einen teuren Briefbeschwerer oder Türstopper...

      von

      vor 16 Minuten

      Nein, das wäre rechtlich nicht zulässig, weil das Besitzrecht die tatsächliche Sachherrschaft über einer Sache ist und damit die normale Nutzung umfasst. 

      0

      von

      vor 2 Minuten

      Florian60
      Nein, das wäre rechtlich nicht zulässig, weil das Besitzrecht die tatsächliche Sachherrschaft über einer Sache ist und damit die normale Nutzung umfasst. 

      Nein, das wäre rechtlich nicht zulässig, weil das Besitzrecht die tatsächliche Sachherrschaft über einer Sache ist und damit die normale Nutzung umfasst. 

      Florian60

      Nein, das wäre rechtlich nicht zulässig, weil das Besitzrecht die tatsächliche Sachherrschaft über einer Sache ist und damit die normale Nutzung umfasst. 

      Kannst dich ja dann beschweren...

      Und mitteilen, dass dein in Verlust geratener Router wieder gefunden wurde🤣

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Stunden

      Der Vorgang ist zwischenzeitlich verändert worden.

      Dein Mietgerät wird erst in dem Moment gekündigt in dem es bei Arvato auf dem Tisch liegt!

      Die von dir beschrieben Methode ist so nicht mehr möglich!

      🦂

      0

    • vor 2 Stunden

      @Florian60 neues Gerät kaufen und altes Gerät zurückgeben.

      etwas geliehenes nicht zurückgeben, nennt man …..

      Es gab schon Fälle, da wollte jemand den Schadensersatz/Restwert zurück haben, weil das Gerät nach einem halben Jahr auf wundersame Weise plötzlich wieder aufgetaucht ist.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Stunden

      Hallo @Florian60,

       

      das Mietgerät verbleibt in unserem Eigentum. Nach Ihrer Kündigung ist eine Rücksendung erforderlich. Somit ist es nicht möglich.

       

      Viele Grüße

      Florian

      10

      von

      vor 58 Minuten

      Florian60
      Jurist ;). Und um das nochmal klarzustellen, ich würde selbstverständlich, wenn die Telekom wiederholt die Rückgabe fordern würde, diese nicht verweigern. Ich möchte einfach nur den Mietvertrag kündigen (was mein gutes Recht ist) und hoffe dann, dass die Telekom Schadensersatz statt der Leistung fordert, damit ich das Gerät danach rechtmäßig behalten darf. Und hierzu haben hier einfach einige Blödsinn erzählt. Es stimmt nämlich einfach nicht, dass die Telekom die Geräte nach der Schadensersatzforderung noch zurückverlangen darf. Das Eigentum bleibt zwar bei der Telekom, allerdings hätte ich dennoch eine Besitzanspruch. Eigentum und Besitzrecht fallen in diesem Fall also auseinander. 

      Jurist ;). Und um das nochmal klarzustellen, ich würde selbstverständlich, wenn die Telekom wiederholt die Rückgabe fordern würde, diese nicht verweigern. Ich möchte einfach nur den Mietvertrag kündigen (was mein gutes Recht ist) und hoffe dann, dass die Telekom Schadensersatz statt der Leistung fordert, damit ich das Gerät danach rechtmäßig behalten darf. Und hierzu haben hier einfach einige Blödsinn erzählt. Es stimmt nämlich einfach nicht, dass die Telekom die Geräte nach der Schadensersatzforderung noch zurückverlangen darf. Das Eigentum bleibt zwar bei der Telekom, allerdings hätte ich dennoch eine Besitzanspruch. Eigentum und Besitzrecht fallen in diesem Fall also auseinander. 

      Florian60

      Jurist ;). Und um das nochmal klarzustellen, ich würde selbstverständlich, wenn die Telekom wiederholt die Rückgabe fordern würde, diese nicht verweigern. Ich möchte einfach nur den Mietvertrag kündigen (was mein gutes Recht ist) und hoffe dann, dass die Telekom Schadensersatz statt der Leistung fordert, damit ich das Gerät danach rechtmäßig behalten darf. Und hierzu haben hier einfach einige Blödsinn erzählt. Es stimmt nämlich einfach nicht, dass die Telekom die Geräte nach der Schadensersatzforderung noch zurückverlangen darf. Das Eigentum bleibt zwar bei der Telekom, allerdings hätte ich dennoch eine Besitzanspruch. Eigentum und Besitzrecht fallen in diesem Fall also auseinander. 

      Nach diesen Ausführungen verstehe ich deine Frage hier im Forum nicht.

      Wie schon geschrieben, gibt das Teil zurück, und kauf dir auf EBAY den Roter deiner Begierde.

      Dort werden die Teile auch von gewerblichen Verkäufern angeboten und wenn du da kaufst, hast du auch Garantie.

      Aber das weist du als Jurist sicher besser als ich.😉

      0

      von

      vor 54 Minuten

      Ludwig II

      Dort werden die Teile auch von gewerblichen Verkäufern angeboten und wenn du da kaufst, hast du auch Garantie.

      Aber das weist du als Jurist sicher besser als ich.😉

      Florian60
      Jurist ;). Und um das nochmal klarzustellen, ich würde selbstverständlich, wenn die Telekom wiederholt die Rückgabe fordern würde, diese nicht verweigern. Ich möchte einfach nur den Mietvertrag kündigen (was mein gutes Recht ist) und hoffe dann, dass die Telekom Schadensersatz statt der Leistung fordert, damit ich das Gerät danach rechtmäßig behalten darf. Und hierzu haben hier einfach einige Blödsinn erzählt. Es stimmt nämlich einfach nicht, dass die Telekom die Geräte nach der Schadensersatzforderung noch zurückverlangen darf. Das Eigentum bleibt zwar bei der Telekom, allerdings hätte ich dennoch eine Besitzanspruch. Eigentum und Besitzrecht fallen in diesem Fall also auseinander. 

      Jurist ;). Und um das nochmal klarzustellen, ich würde selbstverständlich, wenn die Telekom wiederholt die Rückgabe fordern würde, diese nicht verweigern. Ich möchte einfach nur den Mietvertrag kündigen (was mein gutes Recht ist) und hoffe dann, dass die Telekom Schadensersatz statt der Leistung fordert, damit ich das Gerät danach rechtmäßig behalten darf. Und hierzu haben hier einfach einige Blödsinn erzählt. Es stimmt nämlich einfach nicht, dass die Telekom die Geräte nach der Schadensersatzforderung noch zurückverlangen darf. Das Eigentum bleibt zwar bei der Telekom, allerdings hätte ich dennoch eine Besitzanspruch. Eigentum und Besitzrecht fallen in diesem Fall also auseinander. 

      Florian60

      Jurist ;). Und um das nochmal klarzustellen, ich würde selbstverständlich, wenn die Telekom wiederholt die Rückgabe fordern würde, diese nicht verweigern. Ich möchte einfach nur den Mietvertrag kündigen (was mein gutes Recht ist) und hoffe dann, dass die Telekom Schadensersatz statt der Leistung fordert, damit ich das Gerät danach rechtmäßig behalten darf. Und hierzu haben hier einfach einige Blödsinn erzählt. Es stimmt nämlich einfach nicht, dass die Telekom die Geräte nach der Schadensersatzforderung noch zurückverlangen darf. Das Eigentum bleibt zwar bei der Telekom, allerdings hätte ich dennoch eine Besitzanspruch. Eigentum und Besitzrecht fallen in diesem Fall also auseinander. 

      Nach diesen Ausführungen verstehe ich deine Frage hier im Forum nicht.

      Wie schon geschrieben, gibt das Teil zurück, und kauf dir auf EBAY den Roter deiner Begierde.

      Dort werden die Teile auch von gewerblichen Verkäufern angeboten und wenn du da kaufst, hast du auch Garantie.

      Aber das weist du als Jurist sicher besser als ich.😉

      Ludwig II

      Dort werden die Teile auch von gewerblichen Verkäufern angeboten und wenn du da kaufst, hast du auch Garantie.

      Aber das weist du als Jurist sicher besser als ich.😉

      Vermutlich ja, denn er erhält lediglich Gewährleistung 😆

      von

      vor 50 Minuten

      der_Lutz

      Vermutlich ja, denn er erhält lediglich Gewährleistung 😆

      Ludwig II

      Dort werden die Teile auch von gewerblichen Verkäufern angeboten und wenn du da kaufst, hast du auch Garantie.

      Aber das weist du als Jurist sicher besser als ich.😉

      Nach diesen Ausführungen verstehe ich deine Frage hier im Forum nicht. Wie schon geschrieben, gibt das Teil zurück, und kauf dir auf EBAY den Roter deiner Begierde. Dort werden die Teile auch von gewerblichen Verkäufern angeboten und wenn du da kaufst, hast du auch Garantie. Aber das weist du als Jurist sicher besser als ich.😉
      Ludwig II

      Dort werden die Teile auch von gewerblichen Verkäufern angeboten und wenn du da kaufst, hast du auch Garantie.

      Aber das weist du als Jurist sicher besser als ich.😉

      Vermutlich ja, denn er erhält lediglich Gewährleistung 😆

      der_Lutz

      Vermutlich ja, denn er erhält lediglich Gewährleistung 😆

      ok, ist bei mir ein "Dauerproblem" >Gewährleistung und Garantie<

      Deshalb bin ich ich auch kein Jurist...

      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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