Gelöst
Mietgerät mit Schadensersatzabwicklung kündigen
vor 2 Stunden
Hallo,
ich habe seit einiger Zeit eine Geräte-Miete der Telekom für eine Router (Speedport Pro Plus). Ich möchte den Mietvertrag nun kündigen und das Gerät behalten.
Früher konnte man ja den Mietvertrag kündigen und wenn das Gerät nicht zurückgesendet wurde, wurde es mit Schadensersatz nach Zeitwert abgewickelt. Leider scheint dies nicht mehr zu funktionieren. Ich habe bereits im September die Geräte-Kündigung über den Geräte-Service (https://www.telekom.de/hilfe/miete/) veranlasst und daraufhin ein Rücksendelabel erhalten. Das Gerät habe ich nicht zurückgesendet und bin davon ausgegangen, mir wird dann der Schadensersatz nach Zeitwert in Rechnung gestellt. Dies ist allerdings nicht geschehen, sonder die Geräte-Miete scheint normal weiterzulaufen.
Gibt es noch eine Möglichkeit, mit Abwicklung über Schadensersatz nach Zeitwert die Gerätemiete zu kündigen?
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vor 4 Jahren
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vor 2 Stunden
Offiziell wird dir das Gerät aber dann immer noch nicht danach gehören.
Kündige, sende zurück und kauf lieber neu, denn dann hast du auch wieder Garantie darauf.
4
von
vor 2 Stunden
Und ja, das Eigentum würde dadurch zwar offiziell nicht automatisch übergehen, allerdings hätte ich dennoch einen Besitzanspruch, weil mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 IV BGB grundsätzlich der Herausgabeanspruch des Gläubigers erlischt.
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von
vor einer Stunde
Und ja, das Eigentum würde dadurch zwar offiziell nicht automatisch übergehen, allerdings hätte ich dennoch einen Besitzanspruch, weil mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 IV BGB grundsätzlich der Herausgabeanspruch des Gläubigers erlischt.
Was möchtest du eigentlich? hast die Kiste verloren selber verkauft und windest dich wie ein Aal :) Kann man ja mal probieren, geht aber immer nach hinten los.
von
vor einer Stunde
Hab ich doch gesagt, was ich möchte. Das Gerät behalten und den Mietvertrag kündigen 😉. Das Ding ist durchaus noch da.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Stunden
Früher konnte man ja den Mietvertrag kündigen und wenn das Gerät nicht zurückgesendet wurde, wurde es mit Schadensersatz nach Zeitwert abgewickelt.
Hallo,
ich habe seit einiger Zeit eine Geräte-Miete der Telekom für eine Router (Speedport Pro Plus). Ich möchte den Mietvertrag nun kündigen und das Gerät behalten.
Früher konnte man ja den Mietvertrag kündigen und wenn das Gerät nicht zurückgesendet wurde, wurde es mit Schadensersatz nach Zeitwert abgewickelt. Leider scheint dies nicht mehr zu funktionieren. Ich habe bereits im September die Geräte-Kündigung über den Geräte-Service (https://www.telekom.de/hilfe/miete/) veranlasst und daraufhin ein Rücksendelabel erhalten. Das Gerät habe ich nicht zurückgesendet und bin davon ausgegangen, mir wird dann der Schadensersatz nach Zeitwert in Rechnung gestellt. Dies ist allerdings nicht geschehen, sonder die Geräte-Miete scheint normal weiterzulaufen.
Gibt es noch eine Möglichkeit, mit Abwicklung über Schadensersatz nach Zeitwert die Gerätemiete zu kündigen?
Das war noch nie der Fall.
Auch ist das genau genommen eine Unterschlagung. Du erhälst keine Eigentumsrechte, nur weil du einen Schadensersatz zahlst.
Ja über den Service könnte man sagen, man habe das Gerät verloren und damit lügen in deinem Fall.
Der Service könnte die Schadensersatzzahlung veranlassen. Aber online ging das noch nie.
7
von
vor 2 Stunden
Das stimmt so rechtlich nicht. Ein Mietvertrag kann grundsätzlich immer gekündigt werden. Wenn die gemietete Sache dann nicht zurückgegeben wird, kann der Gläubiger Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280, 281 I BGB fordern, was die Telekom ja auch tut.
Gemäß § 281 IV BGB erlischt mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung aber grundsätzlich der Herausgabeanspruch und man kann das Gerät rechtmäßig behalten. Alles andere wäre auch reichlich absurd, weil der Gläubiger sich sonst ungerechtfertigt bereichern würde, wenn er später das Gerät zurück erhält, obwohl er zuvor schon Schadensersatz erhalten hat, der ja per Definition dazu dient, den Schaden zu ersetzen, der entstanden ist, weil das Gerät nicht zurückgegeben wurde, also dazu dient, dem Gläubiger zu ermöglichen, gleichwertigen Ersatz zu besorgen.
Im Übrigen wird dieses Vorgehen teilweise sogar von Telekom-Hotline-Mitarbeitern aktiv beworben.
Ohne wiederholte Rückgabeforderungen ist eine Zueignungsabsicht, die einen notwendige Tatbestandsvoraussetzung für Unterschlagung ist, regelmäßig nicht nachweisbar. Die Telekom fordert üblicherweise unmittelbar Schadensersatz statt der Leistung, womit die Angelegenheit nach Bezahlung des Schadensersatz eindeutig rechtlich abgeschlossen ist.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Stunden
Der Vorgang ist zwischenzeitlich verändert worden.
Dein Mietgerät wird erst in dem Moment gekündigt in dem es bei Arvato auf dem Tisch liegt!
Die von dir beschrieben Methode ist so nicht mehr möglich!
🦂
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vor 2 Stunden
@Florian60 neues Gerät kaufen und altes Gerät zurückgeben.
etwas geliehenes nicht zurückgeben, nennt man …..
Es gab schon Fälle, da wollte jemand den Schadensersatz/Restwert zurück haben, weil das Gerät nach einem halben Jahr auf wundersame Weise plötzlich wieder aufgetaucht ist.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Stunden
Hallo @Florian60,
das Mietgerät verbleibt in unserem Eigentum. Nach Ihrer Kündigung ist eine Rücksendung erforderlich. Somit ist es nicht möglich.
Viele Grüße
Florian
11
von
vor 55 Minuten
Dort werden die Teile auch von gewerblichen Verkäufern angeboten und wenn du da kaufst, hast du auch Garantie.
Aber das weist du als Jurist sicher besser als ich.😉
Jurist ;). Und um das nochmal klarzustellen, ich würde selbstverständlich, wenn die Telekom wiederholt die Rückgabe fordern würde, diese nicht verweigern. Ich möchte einfach nur den Mietvertrag kündigen (was mein gutes Recht ist) und hoffe dann, dass die Telekom Schadensersatz statt der Leistung fordert, damit ich das Gerät danach rechtmäßig behalten darf. Und hierzu haben hier einfach einige Blödsinn erzählt. Es stimmt nämlich einfach nicht, dass die Telekom die Geräte nach der Schadensersatzforderung noch zurückverlangen darf. Das Eigentum bleibt zwar bei der Telekom, allerdings hätte ich dennoch eine Besitzanspruch. Eigentum und Besitzrecht fallen in diesem Fall also auseinander.
Nach diesen Ausführungen verstehe ich deine Frage hier im Forum nicht.
Wie schon geschrieben, gibt das Teil zurück, und kauf dir auf EBAY den Roter deiner Begierde.
Dort werden die Teile auch von gewerblichen Verkäufern angeboten und wenn du da kaufst, hast du auch Garantie.
Aber das weist du als Jurist sicher besser als ich.😉
Vermutlich ja, denn er erhält lediglich Gewährleistung 😆
von
vor 51 Minuten
Vermutlich ja, denn er erhält lediglich Gewährleistung 😆
Dort werden die Teile auch von gewerblichen Verkäufern angeboten und wenn du da kaufst, hast du auch Garantie.
Aber das weist du als Jurist sicher besser als ich.😉
Vermutlich ja, denn er erhält lediglich Gewährleistung 😆
ok, ist bei mir ein "Dauerproblem" >Gewährleistung und Garantie<
Deshalb bin ich ich auch kein Jurist...
von
vor weniger als einer Minute
@*FDGO-Ultra* Ich glaube, ich habe das jetzt zu genüge erklärt. Es ist mein gutes Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Es ist dann das Recht der Telekom, dass Gerät zurück zu fordern und, wenn sie das möchte, Schadensersatz statt der Leistung zu fordern, wenn das Gerät nicht zurück kommt. Ich hätte dann ein dauerhaftes Besitzrecht.
Es wären also sowohl die Telekom als auch ich im Recht und die Telekom hätte keinerlei Gewährleistungspflicht.
Im Übrigen habe ich hier weder nach einer Rechtsberatung (vor allem nicht, wenn sie dermaßen falsch, wie hier von einigen vorgetragen) noch nach einer moralischen Bewertung gefragt, sondern lediglich nach praktischen Tipps, wie ich das gewünschte umsetzen kann, gefragt. Ich kenne die Rechtslage zu genüge.
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Uneingeloggter Nutzer
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