Gelöst

Mietgerät mit Schadensersatzabwicklung kündigen

vor einem Monat

Hallo, 

ich habe seit einiger Zeit eine Geräte-Miete der Telekom für eine Router (Speedport Pro Plus). Ich möchte den Mietvertrag nun kündigen und das Gerät behalten. 

Früher konnte man ja den Mietvertrag kündigen und wenn das Gerät nicht zurückgesendet wurde, wurde es mit Schadensersatz nach Zeitwert abgewickelt. Leider scheint dies nicht mehr zu funktionieren. Ich habe bereits im September die Geräte-Kündigung über den Geräte-Service (https://www.telekom.de/hilfe/miete/) veranlasst und daraufhin ein Rücksendelabel erhalten. Das Gerät habe ich nicht zurückgesendet und bin davon ausgegangen, mir wird dann der Schadensersatz nach Zeitwert in Rechnung gestellt. Dies ist allerdings nicht geschehen, sonder die Geräte-Miete scheint normal weiterzulaufen. 

Gibt es noch eine Möglichkeit, mit Abwicklung über Schadensersatz nach Zeitwert die Gerätemiete zu kündigen?

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    • vor einem Monat

      Offiziell wird dir das Gerät aber dann immer noch nicht danach gehören.

      Kündige, sende zurück und kauf lieber neu, denn dann hast du auch wieder Garantie darauf.

      5

      von

      vor einem Monat

      Florian60
      Und ja, das Eigentum würde dadurch zwar offiziell nicht automatisch übergehen, allerdings hätte ich dennoch einen Besitzanspruch, weil mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 IV BGB grundsätzlich der Herausgabeanspruch des Gläubigers erlischt.  

      Und ja, das Eigentum würde dadurch zwar offiziell nicht automatisch übergehen, allerdings hätte ich dennoch einen Besitzanspruch, weil mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 IV BGB grundsätzlich der Herausgabeanspruch des Gläubigers erlischt.  

      Florian60

      Und ja, das Eigentum würde dadurch zwar offiziell nicht automatisch übergehen, allerdings hätte ich dennoch einen Besitzanspruch, weil mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 IV BGB grundsätzlich der Herausgabeanspruch des Gläubigers erlischt.  

      Was möchtest du eigentlich? hast die Kiste verloren selber verkauft und windest dich wie ein Aal :) Kann man ja mal probieren, geht aber immer nach hinten los.

      von

      vor einem Monat

      Hab ich doch gesagt, was ich möchte. Das Gerät behalten und den Mietvertrag kündigen 😉. Das Ding ist durchaus noch da.

      0

      von

      vor einem Monat

      Florian60
      Und ja, das Eigentum würde dadurch zwar offiziell nicht automatisch übergehen, allerdings hätte ich dennoch einen Besitzanspruch, weil mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 IV BGB grundsätzlich der Herausgabeanspruch des Gläubigers erlischt.  

      Und ja, das Eigentum würde dadurch zwar offiziell nicht automatisch übergehen, allerdings hätte ich dennoch einen Besitzanspruch, weil mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 IV BGB grundsätzlich der Herausgabeanspruch des Gläubigers erlischt.  

      Florian60

      Und ja, das Eigentum würde dadurch zwar offiziell nicht automatisch übergehen, allerdings hätte ich dennoch einen Besitzanspruch, weil mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 IV BGB grundsätzlich der Herausgabeanspruch des Gläubigers erlischt.  

      @Florian Sa. Ich würde es Trotzdem nicht machen da man damit auch keine Gewährleistungsansprüche hat falls es danach den Geist aufgibt.

       Ich Stand vor Kurzem auch vor der Entscheidung und wollte auch zuerst das Gerät freikaufen (um mir etwas Arbeit zu ersparen)

      Und so Prickelnd war der Preis jetzt auch nicht gewesen. Um die Kosten wird es dir vermutlich auch nicht gehen.

      Um mal von den Rechtlichen Sachen weck zu kommen und um in die Praxis zu wechseln (Und nein ich bin nicht Telekom)

      Falls du den Router beruflich nutz würde ich weiter Mieten oder eine Schnitt machen und auf neues (aktuelles) Gerät wechseln.

      Meine Überlegungen dazu:

      Was ist wenn die Kiste ausfällt?

      1.  Bei Miete würde dir ein anderes Gerät durch die Telekom zur Verfügung gestellt und wenn du vorher ein Backup gemacht hast könntest du dieses dann einspielen und  weiterarbeiten.
      2. Beim Freikaufen, Gerät ist kaputt und du musst dir selbst Ersatz suchen und Schauen ob du was gebrauchtes bekommst. Oder auf was neues wechseln.

      Von daher würde ich auf was Aktuelles wechseln da man damit am Längsten ruhe haben dürfte und auch noch Neugeräte zumindest für eine Weile bekommen sollte. (Und zum Jetzigen Zeitpunkt hättest du es selbst in der Hand und könntest  in Ruhe den Router Tauschen ohne irgendwelchen Druck zu habe.)

      Meine Entscheidung war dann ein Wechsel zu FritzBox da auch in ferner Zeit :) ein Wechsel zu Glasfaser anstehen wird.

      Entscheiden musst du aber selbst.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Monat

      Florian60

      Früher konnte man ja den Mietvertrag kündigen und wenn das Gerät nicht zurückgesendet wurde, wurde es mit Schadensersatz nach Zeitwert abgewickelt.

      Hallo, 

      ich habe seit einiger Zeit eine Geräte-Miete der Telekom für eine Router (Speedport Pro Plus). Ich möchte den Mietvertrag nun kündigen und das Gerät behalten. 

      Früher konnte man ja den Mietvertrag kündigen und wenn das Gerät nicht zurückgesendet wurde, wurde es mit Schadensersatz nach Zeitwert abgewickelt. Leider scheint dies nicht mehr zu funktionieren. Ich habe bereits im September die Geräte-Kündigung über den Geräte-Service (https://www.telekom.de/hilfe/miete/) veranlasst und daraufhin ein Rücksendelabel erhalten. Das Gerät habe ich nicht zurückgesendet und bin davon ausgegangen, mir wird dann der Schadensersatz nach Zeitwert in Rechnung gestellt. Dies ist allerdings nicht geschehen, sonder die Geräte-Miete scheint normal weiterzulaufen. 

      Gibt es noch eine Möglichkeit, mit Abwicklung über Schadensersatz nach Zeitwert die Gerätemiete zu kündigen?

      Florian60

      Früher konnte man ja den Mietvertrag kündigen und wenn das Gerät nicht zurückgesendet wurde, wurde es mit Schadensersatz nach Zeitwert abgewickelt.

      Das war noch nie der Fall.

      Auch ist das genau genommen eine Unterschlagung. Du erhälst keine Eigentumsrechte, nur weil du einen Schadensersatz zahlst.

      Ja über den Service könnte man sagen,  man habe das Gerät verloren und damit lügen in deinem Fall.

      Der Service könnte die Schadensersatzzahlung veranlassen. Aber online ging das noch nie.

      11

      von

      vor einem Monat

      Florian60

      Wieso

      Wieso in Verlust geraten? Hab ich nie behauptet und ist auch nicht nötig 😉

      Florian60

      Man man man, Du als „Jurist“ willst ja wissen wie es wirklich klappt.

      kündige und Kauf Dir das Ding oder kannst Du Dir als Jurist das nicht leisten?

      Deine Äußerungen lassen mich wirklich Zweifeln das Du von rechtlichen Dingen Ahnung hast.

      von

      vor einem Monat

      Du kannst ja gern mal begründen, warum das, was ich schreibe, aus rechtlicher Sicht falsch sein soll. Aber bitte nicht nur mit irgendwelchen unbegründeten Behauptungen.

      Das Problem ist, das Ding gibt es nicht mehr neu zu kaufen. Außerdem habe ich einen Telekom Hybrid-Tarif und für das Telekom Hybrid-Bonding gibt es genau zwei kompatible Router, nämlich meinen Speedport Pro Plus oder den neuen Smart 4 mit externem 5G -Modem. Kompatible Router von anderen Herstellern gibt es nicht. Der Smart 4 mit externem Modem kommt nicht in Frage, weil das Modem ein Außenmodul zur Befestigung an der Hausaußenwand ist und die Telefondose zu weit von der nächsten Tür oder dem nächsten Fenster entfernt ist. Und ich kann wohl kaum in einer Mietwohnung einen Mauerdurchbruch nach außen machen. Am Geld liegt es sicher nicht, aber ich möchte dennoch nicht dauerhaft Miete für den Router bezahlen und dann irgendwann das dreifache des Kaufpreises in Miete bezahlt haben. 

      Und nein, ich möchte kein gebrauchtes Gerät auf eBay kaufen, weil ich grundsätzlich keine Elektrogeräte kaufe, die von anderen genutzt wurden.

      Ich wollte lediglich wissen, wie ich das möglichst unkompliziert über die Bühne bekomme und ob dazu jemand was weiß. Dabei geht es mir rein um praktische Tipps. Ich hatte nie um rechtliche oder moralische Einschätzung gebeten. Aber manchen Menschen scheinen damit wohl ein Problem zu haben. Man kann echt nur noch mit dem Kopf schütteln. Ist es denn wirklich so schwer, eine direkte Frage einfach zu beantworten (sofern man denn was nützliches zu sagen hat) und andernfalls sich einfach mal zurück zu halten. Wie heißt es so schön, "wenn man keine Ahnung hat, ...".

      0

      von

      vor einem Monat

      @mender_2 Und noch was: Was meinst du eigentlich, warum die Telekom das jahrelang genau so gehandhabt hat mit dem Schadenersatz? Weil die die Rechtslage genauso kennen. Aber du denkst wohl, die sind dort alle blöd in deren Rechtsabteilung. 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Monat

      Der Vorgang ist zwischenzeitlich verändert worden.

      Dein Mietgerät wird erst in dem Moment gekündigt in dem es bei Arvato auf dem Tisch liegt!

      Die von dir beschrieben Methode ist so nicht mehr möglich!

      🦂

      0

    • vor einem Monat

      @Florian60 neues Gerät kaufen und altes Gerät zurückgeben.

      etwas geliehenes nicht zurückgeben, nennt man …..

      Es gab schon Fälle, da wollte jemand den Schadensersatz/Restwert zurück haben, weil das Gerät nach einem halben Jahr auf wundersame Weise plötzlich wieder aufgetaucht ist.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Monat

      Hallo @Florian60,

       

      das Mietgerät verbleibt in unserem Eigentum. Nach Ihrer Kündigung ist eine Rücksendung erforderlich. Somit ist es nicht möglich.

       

      Viele Grüße

      Florian

      12

      von

      vor einem Monat

      der_Lutz

      Vermutlich ja, denn er erhält lediglich Gewährleistung 😆

      Ludwig II

      Dort werden die Teile auch von gewerblichen Verkäufern angeboten und wenn du da kaufst, hast du auch Garantie.

      Aber das weist du als Jurist sicher besser als ich.😉

      Nach diesen Ausführungen verstehe ich deine Frage hier im Forum nicht. Wie schon geschrieben, gibt das Teil zurück, und kauf dir auf EBAY den Roter deiner Begierde. Dort werden die Teile auch von gewerblichen Verkäufern angeboten und wenn du da kaufst, hast du auch Garantie. Aber das weist du als Jurist sicher besser als ich.😉
      Ludwig II

      Dort werden die Teile auch von gewerblichen Verkäufern angeboten und wenn du da kaufst, hast du auch Garantie.

      Aber das weist du als Jurist sicher besser als ich.😉

      Vermutlich ja, denn er erhält lediglich Gewährleistung 😆

      der_Lutz

      Vermutlich ja, denn er erhält lediglich Gewährleistung 😆

      ok, ist bei mir ein "Dauerproblem" >Gewährleistung und Garantie<

      Deshalb bin ich ich auch kein Jurist...

      von

      vor einem Monat

      @*FDGO-Ultra* Ich glaube, ich habe das jetzt zu genüge erklärt. Es ist mein gutes Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Es ist dann das Recht der Telekom, dass Gerät zurück zu fordern und, wenn sie das möchte, Schadensersatz statt der Leistung zu fordern, wenn das Gerät nicht zurück kommt. Ich hätte dann ein dauerhaftes Besitzrecht. 

      Es wären also sowohl die Telekom als auch ich im Recht und die Telekom hätte keinerlei Gewährleistungspflicht. 

      Im Übrigen habe ich hier weder nach einer Rechtsberatung (vor allem nicht, wenn sie dermaßen falsch, wie hier von einigen vorgetragen) noch nach einer moralischen Bewertung gefragt, sondern lediglich nach praktischen Tipps, wie ich das gewünschte umsetzen kann, gefragt. Ich kenne die Rechtslage zu genüge. 

      0

      von

      vor einem Monat

      Wir drehen uns im Kreis, mir wird schwindelig, daher steige ich jetzt aus.

      Tschüß

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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