Gelöst

Mietgerät mit Schadensersatzabwicklung kündigen

vor 3 Stunden

Hallo, 

ich habe seit einiger Zeit eine Geräte-Miete der Telekom für eine Router (Speedport Pro Plus). Ich möchte den Mietvertrag nun kündigen und das Gerät behalten. 

Früher konnte man ja den Mietvertrag kündigen und wenn das Gerät nicht zurückgesendet wurde, wurde es mit Schadensersatz nach Zeitwert abgewickelt. Leider scheint dies nicht mehr zu funktionieren. Ich habe bereits im September die Geräte-Kündigung über den Geräte-Service (https://www.telekom.de/hilfe/miete/) veranlasst und daraufhin ein Rücksendelabel erhalten. Das Gerät habe ich nicht zurückgesendet und bin davon ausgegangen, mir wird dann der Schadensersatz nach Zeitwert in Rechnung gestellt. Dies ist allerdings nicht geschehen, sonder die Geräte-Miete scheint normal weiterzulaufen. 

Gibt es noch eine Möglichkeit, mit Abwicklung über Schadensersatz nach Zeitwert die Gerätemiete zu kündigen?

65

0

29

    • vor 2 Stunden

      Offiziell wird dir das Gerät aber dann immer noch nicht danach gehören.

      Kündige, sende zurück und kauf lieber neu, denn dann hast du auch wieder Garantie darauf.

      4

      von

      vor 2 Stunden

      Und ja, das Eigentum würde dadurch zwar offiziell nicht automatisch übergehen, allerdings hätte ich dennoch einen Besitzanspruch, weil mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 IV BGB grundsätzlich der Herausgabeanspruch des Gläubigers erlischt.  

      0

      von

      vor einer Stunde

      Florian60
      Und ja, das Eigentum würde dadurch zwar offiziell nicht automatisch übergehen, allerdings hätte ich dennoch einen Besitzanspruch, weil mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 IV BGB grundsätzlich der Herausgabeanspruch des Gläubigers erlischt.  

      Und ja, das Eigentum würde dadurch zwar offiziell nicht automatisch übergehen, allerdings hätte ich dennoch einen Besitzanspruch, weil mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 IV BGB grundsätzlich der Herausgabeanspruch des Gläubigers erlischt.  

      Florian60

      Und ja, das Eigentum würde dadurch zwar offiziell nicht automatisch übergehen, allerdings hätte ich dennoch einen Besitzanspruch, weil mit der Forderung von Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 IV BGB grundsätzlich der Herausgabeanspruch des Gläubigers erlischt.  

      Was möchtest du eigentlich? hast die Kiste verloren selber verkauft und windest dich wie ein Aal :) Kann man ja mal probieren, geht aber immer nach hinten los.

      von

      vor einer Stunde

      Hab ich doch gesagt, was ich möchte. Das Gerät behalten und den Mietvertrag kündigen 😉. Das Ding ist durchaus noch da.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Stunden

      Florian60

      Früher konnte man ja den Mietvertrag kündigen und wenn das Gerät nicht zurückgesendet wurde, wurde es mit Schadensersatz nach Zeitwert abgewickelt.

      Hallo, 

      ich habe seit einiger Zeit eine Geräte-Miete der Telekom für eine Router (Speedport Pro Plus). Ich möchte den Mietvertrag nun kündigen und das Gerät behalten. 

      Früher konnte man ja den Mietvertrag kündigen und wenn das Gerät nicht zurückgesendet wurde, wurde es mit Schadensersatz nach Zeitwert abgewickelt. Leider scheint dies nicht mehr zu funktionieren. Ich habe bereits im September die Geräte-Kündigung über den Geräte-Service (https://www.telekom.de/hilfe/miete/) veranlasst und daraufhin ein Rücksendelabel erhalten. Das Gerät habe ich nicht zurückgesendet und bin davon ausgegangen, mir wird dann der Schadensersatz nach Zeitwert in Rechnung gestellt. Dies ist allerdings nicht geschehen, sonder die Geräte-Miete scheint normal weiterzulaufen. 

      Gibt es noch eine Möglichkeit, mit Abwicklung über Schadensersatz nach Zeitwert die Gerätemiete zu kündigen?

      Florian60

      Früher konnte man ja den Mietvertrag kündigen und wenn das Gerät nicht zurückgesendet wurde, wurde es mit Schadensersatz nach Zeitwert abgewickelt.

      Das war noch nie der Fall.

      Auch ist das genau genommen eine Unterschlagung. Du erhälst keine Eigentumsrechte, nur weil du einen Schadensersatz zahlst.

      Ja über den Service könnte man sagen,  man habe das Gerät verloren und damit lügen in deinem Fall.

      Der Service könnte die Schadensersatzzahlung veranlassen. Aber online ging das noch nie.

      8

      von

      vor 29 Minuten

      Nein, das wäre rechtlich nicht zulässig, weil das Besitzrecht die tatsächliche Sachherrschaft über einer Sache ist und damit die normale Nutzung umfasst. 

      0

      von

      vor 15 Minuten

      Florian60
      Nein, das wäre rechtlich nicht zulässig, weil das Besitzrecht die tatsächliche Sachherrschaft über einer Sache ist und damit die normale Nutzung umfasst. 

      Nein, das wäre rechtlich nicht zulässig, weil das Besitzrecht die tatsächliche Sachherrschaft über einer Sache ist und damit die normale Nutzung umfasst. 

      Florian60

      Nein, das wäre rechtlich nicht zulässig, weil das Besitzrecht die tatsächliche Sachherrschaft über einer Sache ist und damit die normale Nutzung umfasst. 

      Kannst dich ja dann beschweren...

      Und mitteilen, dass dein in Verlust geratener Router wieder gefunden wurde🤣

      von

      vor 10 Minuten

      Wieso in Verlust geraten? Hab ich nie behauptet und ist auch nicht nötig 😉

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Stunden

      Der Vorgang ist zwischenzeitlich verändert worden.

      Dein Mietgerät wird erst in dem Moment gekündigt in dem es bei Arvato auf dem Tisch liegt!

      Die von dir beschrieben Methode ist so nicht mehr möglich!

      🦂

      0

    • vor 2 Stunden

      @Florian60 neues Gerät kaufen und altes Gerät zurückgeben.

      etwas geliehenes nicht zurückgeben, nennt man …..

      Es gab schon Fälle, da wollte jemand den Schadensersatz/Restwert zurück haben, weil das Gerät nach einem halben Jahr auf wundersame Weise plötzlich wieder aufgetaucht ist.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Stunden

      Hallo @Florian60,

       

      das Mietgerät verbleibt in unserem Eigentum. Nach Ihrer Kündigung ist eine Rücksendung erforderlich. Somit ist es nicht möglich.

       

      Viele Grüße

      Florian

      12

      von

      vor einer Stunde

      der_Lutz

      Vermutlich ja, denn er erhält lediglich Gewährleistung 😆

      Ludwig II

      Dort werden die Teile auch von gewerblichen Verkäufern angeboten und wenn du da kaufst, hast du auch Garantie.

      Aber das weist du als Jurist sicher besser als ich.😉

      Nach diesen Ausführungen verstehe ich deine Frage hier im Forum nicht. Wie schon geschrieben, gibt das Teil zurück, und kauf dir auf EBAY den Roter deiner Begierde. Dort werden die Teile auch von gewerblichen Verkäufern angeboten und wenn du da kaufst, hast du auch Garantie. Aber das weist du als Jurist sicher besser als ich.😉
      Ludwig II

      Dort werden die Teile auch von gewerblichen Verkäufern angeboten und wenn du da kaufst, hast du auch Garantie.

      Aber das weist du als Jurist sicher besser als ich.😉

      Vermutlich ja, denn er erhält lediglich Gewährleistung 😆

      der_Lutz

      Vermutlich ja, denn er erhält lediglich Gewährleistung 😆

      ok, ist bei mir ein "Dauerproblem" >Gewährleistung und Garantie<

      Deshalb bin ich ich auch kein Jurist...

      von

      vor 12 Minuten

      @*FDGO-Ultra* Ich glaube, ich habe das jetzt zu genüge erklärt. Es ist mein gutes Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Es ist dann das Recht der Telekom, dass Gerät zurück zu fordern und, wenn sie das möchte, Schadensersatz statt der Leistung zu fordern, wenn das Gerät nicht zurück kommt. Ich hätte dann ein dauerhaftes Besitzrecht. 

      Es wären also sowohl die Telekom als auch ich im Recht und die Telekom hätte keinerlei Gewährleistungspflicht. 

      Im Übrigen habe ich hier weder nach einer Rechtsberatung (vor allem nicht, wenn sie dermaßen falsch, wie hier von einigen vorgetragen) noch nach einer moralischen Bewertung gefragt, sondern lediglich nach praktischen Tipps, wie ich das gewünschte umsetzen kann, gefragt. Ich kenne die Rechtslage zu genüge. 

      0

      von

      vor 2 Minuten

      Wir drehen uns im Kreis, mir wird schwindelig, daher steige ich jetzt aus.

      Tschüß

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Gelöst

    vor einem Jahr

    353

    0

    2

    Gelöst

    in  

    935

    0

    2

    in  

    525

    0

    5

    Gelöst

    in  

    877

    0

    8

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...