Minderleistung wegen Peering-Problemen (Kein freier Zugang ins Internet nach VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 möglich)
vor einer Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Festznetz-Internetvertrag bei der Telekom (Magenta Zuhause L) wonach mir ein freier und offener Zugang ins Internet von der Telekom während der gesamten Vertragslaufzeit bereitzustellen ist. Leider ist dies zumindest seit heute, wie bei vielen anderen Nutzern auch, nicht der Fall. Fast die Hälfte des Internets ist über den Telekom Internetanschluss gar nicht oder nur extrem eingeschränkt (d.h. unbrauchbar) nutzbar.
Daher bitte ich die Telekom, mir eine verbindliche Auskunft darüber zu geben, bis wann der freie und offene Internetzugang wiederhergestellt wird.
Wie bereits von anderen Nutzern hier auf dem Forum oder von unabhängigen Organisationen wie https://netzbremse.de/ berichtet hat die Telekom in diesem Fall sehr wohl einen starken Einfluss auf die Situation. Welche Geschäftspolitik die Telekom als Unternehmen betreibt interessiert uns Endverbrauchern nicht, zumindest dahingehend nicht, dass uns in jedem Fall ein freier und offener Zugang zum gesamten freien Internet bereitzustellen ist.
Sollte dies nicht zeitnah klappen, behalte ich mir nach geltendem deutsches oder EU Recht eine (fristlose) Sonderkündigung vor.
§57 TKG Abs. 4 Satz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html ) nennt explizit und ich zitiere
"erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder "
VERORDNUNG (EU) 2015/2120 Artikel 3 Abs. 1 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R2120) besagt weiter und ich zitiere:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. "
Diese Informationen stehen jedem Bürger frei zur Verfügung und man muss weder Jurist noch Student der Rechtswissenschaften sein um sich zu informieren, seine eigenen Rechte zu kennen und diese auch konsequent zu nutzen.
Von daher ist eine Sonderkündigung in diesem Fall durchaus möglich.
Beste Grüße,
Random Internet Nutzer


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